Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeinde Großbettlingen

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Luftaufnahme Großbettlingen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.grossbettlingen.de veröffentlichten Website der Gemeinde Großbettlingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 02.12.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Geomap:

  1. Beschreibung: Die Geomap (Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Kindergärtern oder bei den Spielplätzen eingebunden.
  2. Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

Wahlen:

  1. Beschreibung: Die Diagramme bei Wahlen liegen nur als Bilddatei vor. 
  2. Maßnahmen: Aufgrund der Produktionsart der Diagramme kann keine Textinformation im Bild hinterlegt werden.
  3. Barrierefreie Alternative: Eine Textbeschreibung zum Inhalt der Diagramme wird schnellstmöglich ergänzt.

Stellenangebot:

  1. Beschreibung: Die Stellenbeschreibung liegt nur als Bilddatei vor. 
  2. Maßnahmen: Aufgrund der Produktionsart der Stellenbeschreibung kann keine Textinformation im Bild hinterlegt werden.
  3. Barrierefreie Alternative: Eine Textbeschreibung zum Inhalt der Stellenbeschreibung wird schnellstmöglich ergänzt.

Niederschlagswasserermittlung:

  1. Beschreibung: Die Auflistung zur Erklärung der Niederschlagswasserermittlung liegt nur als Bilddatei vor. 
  2. Maßnahmen: Aufgrund der Produktionsart der Erklärung kann keine Textinformation im Bild hinterlegt werden.
  3. Barrierefreie Alternative: Eine Textbeschreibung zum Inhalt der Erklärung zur Niederschlagswasserermittlung wird schnellstmöglich ergänzt.

Grundsteuer:

  1. Beschreibung: Das Schaubild zur Grundsteuer liegt nur als Bilddatei vor. 
  2. Maßnahmen: Aufgrund der Produktionsart des Schaubildes kann keine Textinformation im Bild hinterlegt werden.
  3. Barrierefreie Alternative: Eine Textbeschreibung zum Inhalt des Schaubildes zur Grundsteuer wird schnellstmöglich ergänzt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Großbettlingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Großbettlingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Großbettlingen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Großbettlingen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.03.2022 erstellt und zuletzt am 23.08.2023 überprüft.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit
Frau Speidel
Telefonnummer: 07022 94345-0
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG. Zum L-BGG § 12