Ganztagesbetreuung an der Grundschule: Gemeinde Großbettlingen

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Ganztagesbetreuung an der Grundschule

Bei vielen Schulkindern besteht nach einigen Schulstunden ein starkes Bedürfnis nach freier Kommunikation, entspannter Unterhaltung und unbeschwertem Spiel. In der Ganztagesbetreuung der Grundschule haben sie sowohl alleine als auch in der Gruppe die Möglichkeit, kreativ tätig zu sein, soziale Erfahrungen zu sammeln und ihre Freizeit nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Zusätzlich werden Betreuungszeiten vor dem Unterricht und in den Ferien angeboten.

Räumlichkeiten & Ausstattung

Die Räume der Ganztagesbetreuung befinden sich im UG kultur forum und bestehen aus einem Toberaum und einem Atelier mit Werkstatt. Außerdem gibt es weitere Aufenthaltsräume, in welchen die Kinder verschiedene Gesellschafts-, Konstruktions- und Rollenspiele spielen können.

Da die Bedürfnisse, Vorlieben und Neigungen der Kinder zum Teil recht unterschiedlich sind, haben wir eine reichhaltige Auswahl an

  • Spielmaterialien
  • verschiedenen Werkstoffen und Materialien im Atelier
  • Aktivspielzeug im Toberaum/Schiebetürraum
  • Spielmaterialien für draußen
  • unterschiedliche Kinder- und Sachbücher

sodass die Kinder ihre individuellen Schwerpunkte setzen können, sei es im künstlerischen, technischen oder sportlichen Bereich.

Es ist uns wichtig, dass die Kinder jeden Tag einige Zeit im Freien verbringen. Der Spielplatz, die Wiesen rund um die Schule und der rote Platz bieten hierzu vielfältige Möglichkeiten.

Wir haben jeden Tag die Möglichkeit, die Sporthallen zu nutzen, sodass die Kinder vor allem auch bei nassem oder sehr kaltem Wetter ihrem Bewegungsdrang nachgehen können.

Betreuungsangebote & Kosten

Betreuungsform I: 07:00 Uhr bis 8:15 Uhr

  • Spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten
  • Unterricht ist nicht Gegenstand des Angebots
  • Anmeldung für ein bis fünf Tage in der Woche möglich
  • Aufnahme im Rahmen der bestehenden Kapazitäten

Betreuungsform II: 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

  • Inhalte von Betreuungsform I
  • Teilnahme am Mittagessen

Betreuungsform III: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

  • Angebote im kreativen, sozialen, motorischen, sportlichen und kognitiven Bereich
  • Leichter Imbiss aus Obst und Gemüse
  • Anmeldung für ein bis fünf Tage in der Woche möglich
  • Aufnahme im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Berufstätige werden bevorzugt)

Bitte beachten Sie:
Unser Angebot bietet Ihnen größtmögliche Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Betreuungsformen je Tag. Wir bitten jedoch im Interesse Ihrer Kinder und der jeweiligen Betreuungspersonen zu bedenken, dass je komplexer die Anmeldung wird, sie auch umso schwieriger zu merken und zu verwalten ist. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Kind so regelmäßig wie möglich und nur so flexibel wie nötig anzumelden, um die Grundlage für einen kontinuierlichen Wochenablauf und Betreuungsrhythmus zu schaffen. Für eine ruhige, angenehme und kontinuierliche Arbeit innerhalb der Gruppe wird erbeten, dass die Kinder nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach Beginn oder Ende der Betreuungsformen, sondern dem Zeitrahmen entsprechend kommen und gehen. Das Mitbringen von Handys, Spielkonsolen oder ähnlichem ist untersagt!

Kosten für Betreuungsformen I bis III
Die Elternbeiträge für die Betreuung der Grundschülerinnen und -schüler belaufen sich derzeit auf 2,50 € (Alleinerziehende: 1,50 €) pro betreuter Stunde. Der Schulträger behält sich vor, die Elternbeiträge jeweils zum neuen Schuljahr anzupassen. Die Elternbeiträge werden durchgängig für 12 Monate erhoben und monatlich zusammen mit den Kosten für das Mittagessen abgebucht.

Anmeldung & Laufzeit

Die Kinder können während der Schulzeit ganz nach individuellem Bedarf angemeldet werden (z.B. Montag Betreuungsform I, Dienstag Betreuungsform II, Freitag Betreuungsform I + II). Die Anmeldung ist für das jeweilige Schuljahr verbindlich. Zusätzliche Betreuungszeiten können sofern Kapazitäten vorhanden sind, im laufenden Schuljahr dazu gebucht werden.

Ein Wechsel der gebuchten Betreuungstage innerhalb einer Woche ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Für unvorhergesehene Fälle ist die kurzfristige Betreuung vorgesehen. Mögliche Änderungen des Angebots werden zum nachfolgenden Schuljahr vorbehalten. Eine Information diesbezüglich erfolgt zur jeweils zweiten Schuljahreshälfte.

Kinder, deren Eltern oder Erziehungsverantwortliche berufstätig sind, werden bevorzugt aufgenommen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass gemeinsam mit der Anmeldung eine Kopie des Arbeitsvertrages vorgelegt wird.

Abmeldung, Änderung und automatische Beendigung

Erfolgt bis zum Ende des Schuljahres keine Abmeldung oder Änderungsmitteilung, verlängert sich die Teilnahme an den für das laufende Schuljahr angemeldeten Betreuungsformen automatisch um ein weiteres Schuljahr. Kündigungen und Änderungen sind jeweils vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. möglich.

Nach Abschluss des 4. Schuljahres, endet die Teilnahme und Anmeldung zu den gewählten Betreuungsformen automatisch. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.

Unabhängig hiervon behält sich die Schulleitung im Zusammenwirken mit dem Schulträger das Recht zur außerordentlichen Beendigung, insbesondere aus folgenden Gründen, vor:

  • Verhalten des Kindes, welches die weitere Teilnahme an den Betreuungsformen ausschließt
  • Verlassen der Schule
  • Sehr unregelmäßiger Besuch der Ganztagesbetreuung
  • Fehlen des Kindes länger als 6 Wochen ohne Angaben von Gründen
  • Fehlende Zusammenarbeit zwischen Sorgeberechtigten und den jeweils verantwortlichen Aufsichtspersonen
  • Nichtbezahlen der Elternanteile nach Abmahnung

Mittagessen

Das vollwertige, warme Essen wird zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr im Generationencafé des Forums der Generationen eingenommen. Die Kinder werden während des Essens beaufsichtigt und betreut. Am Anfang des Monats wird mit den Kindern der Menüplan besprochen.

Kosten:
Derzeit 3,60 € je Essen (Änderungen vorbehalten), diese werden zusätzlich zu den Kosten für die gebuchten Betreuungsformen berechnet.

Abrechnung:
Die Essensgebühren werden monatlich abgerechnet. Die Abbuchung erfolgt jeweils zum 15. des nächsten Monats. Über die Höhe der Essensgebühren erhalten Sie keinen Bescheid. Die Abbuchung kann nachvollzogen werden, indem man die Anzahl der Essen mit dem Essenspreis multipliziert.

Wichtig:
Sollte das Kind nicht wie geplant am Mittagessen teilnehmen können, ist es spätestens am betreffenden Tag zwischen 07:00 Uhr und 07:45 Uhr in der Ganztagesbetreuung, Telefonnummer: 07022 244647 oder per E-Mail abzumelden. Ansonsten wird das bestellte Essen in Rechnung gestellt.

Trinkwasser steht immer zur Verfügung, Süßigkeiten sind in der Ganztagesbetreuung im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht erlaubt.

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt während der Betreuungsform III zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr in Klassenräumen der Grundschule. Die Betreuenden verstehen sich als Begleiter und Begleiterinnen hin zum selbständigen Arbeiten und schaffen eine ruhige und angenehme Arbeitsatmosphäre.

Die Kinder bekommen Hilfen zur Selbstorganisation und die Betreuenden erläutern Verständnisfragen zum Arbeitsauftrag. Die Kinder werden so bei der Erledigung der Hausaufgaben unterstützt und betreut, es erfolgt jedoch kein spezieller Nachhilfeunterricht!

Auf die Vollständigkeit der Hausaufgaben wird geachtet. Diese kann jedoch aufgrund der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft einzelner Kinder nicht immer gewährleistet werden. In diesen Fällen kommunizieren wir mit Ihnen über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes.

Der Leselernprozess in Klasse 1 muss, aufgrund der räumlichen und personellen Situation bei der Hausaufgabenbetreuung, maßgeblich zuhause erfolgen. Tägliche Durchsicht der Schulsachen und Hausaufgaben durch die Eltern oder Erziehungsverantwortlichen sollte selbstverständlich sein.

Betreuungsangebot vor der Einschulung & Tagesbetreuung

Besonderes Betreuungsangebot für die Erstklässlerinnen und Erstklässler vor der Einschulung
Schulbeginn und damit auch der Beginn der Teilnahme an den Betreuungsformen während der Schulzeit ist für die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Montag nach dem Einschulungstermin. Falls bereits an den Tagen vor der Einschulung eine Betreuung benötigt wird, können Sie Ihr Kind am Dienstag oder Mittwoch vor dem Einschulungstermin von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr für die Ganztagesbetreuung anmelden. Dieses besondere Betreuungsangebot findet erst ab einer Mindestzahl von 5 Kindern statt. Die Bedarfsabfrage und nähere Informationen erfolgen am Elternabend.

Tagesbetreuung
Auch eine kurzfristige Tagesbetreuung im Rahmen der Öffnungszeiten der Ganztagesbetreuung ist in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei privaten Engpässen möglich. Dieses Angebot steht nur Kindern zur Verfügung, die in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind. Hierfür wird ein Kostenanteil von derzeit 3 € pro Betreuungsstunde erhoben (Änderungen vorbehalten). Diese Gebühren sind am Betreuungstag in bar an die Betreuungskräfte zu entrichten. Mit diesem Geld werden regelmäßig Anschaffungen wie Spiele, Bücher und andere Spielmaterialien finanziert.

Betreuungsangebote in den Ferien

Eine Betreuung ist in allen Ferien, außer in den letzten zwei Wochen der Sommerferien und über den Jahreswechsel möglich.

Ferienbetreuung im Rahmen der Betreuung an der Grundschule:

  • Ferienbetreuung I, 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr, pauschal 155 €/Jahr (Alleinerziehende: 105 €)
  • Ferienbetreuung II, 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr, pauschal 200 €/Jahr (Alleinerziehende: 150 €)

Ausschließliche Ferienbetreuung:

  • Ferienbetreuung I, 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr, pauschal 310 €/Jahr (Alleinerziehende: 210 €)
  • Ferienbetreuung II, 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr, pauschal 400 €/Jahr (Alleinerziehende: 300 €)

Kosten für Fahrt- und Eintrittsgelder bei Ausflügen, zum Beispiel in Museen etc. sind nicht enthalten. Diese müssen gesondert entrichtet werden. Bei Ferienbetreuung II erfolgt die Teilnahme am Mittagessen.

Zu Beginn des Schuljahres können Sie Ihr Kind für die Ferienbetreuung anmelden. Die Jahresbeiträge für die Ferienbetreuungen I und II gelten für 30 Ferientage (Alleinerziehende 40 Ferientage), die über das gesamte Schuljahr frei wählbar sind.

Für Ihre Planung erhalten Sie jeweils zu Beginn des Schuljahres eine Übersicht, auf der Sie Ihre geplanten Ferienbetreuungs-Tage eintragen können. Etwa 3 Wochen vor den entsprechenden Ferien erhalten die Eltern und Erziehungsverantwortlichen per E-Mail einen Vordruck zugesandt, mit dem Sie Ihr Kind verbindlich anmelden können.

Sollte eine Familie ihre Meldung im Rahmen der Ferienbetreuung nicht rechtzeitig abgeben, kann das Kind in den jeweiligen Ferien nur betreut werden, wenn eine Zahlung von 50 € an zusätzlichen Elternbeiträgen erfolgt. Dieser Betrag ist in der Ganztagesbetreuung zu hinterlegen und wird für den Erwerb von Spielmaterial etc. genutzt.

Die zu zahlenden Elternbeiträge für die Ferienbetreuung werden jeweils im Oktober abgebucht. Die Abbuchung der Kosten für das Mittagessen erfolgt nachträglich. Eine Aufnahme zur Ferienbetreuung erfolgt im Rahmen der möglichen Kapazitäten.

Öffnungszeiten während der Ferien

  • Herbst: geöffnet
  • Weihnachten (24.12.-06.01.): geschlossen
  • Fasching: geöffnet
  • Ostern: geöffnet
  • Pfingsten: geöffnet
  • Sommer: 1.-4. FeWo geöffnet, 5. und 6. FeWo geschlossen, 27.07. und 28.07.2023 bis 14:00 Uhr geöffnet
  • Brückentage: Ganztagesbetreuung geschlossen, es sei denn, dass an diesem Tag der Schulbetrieb stattfindet. 

Krankheit & Versicherungsschutz

Krankheit

Erkrankung des Kindes oder Abwesenheit aus einem anderen Grund sind unverzüglich der Ganztagesbetreuung, Telefonnummer: 07022 244647 oder per E-Mail mitzuteilen. Kranke Kinder sind auf Grund der Ansteckungsgefahr vom Besuch der Ganztagesbetreuung ausgeschlossen.

Gleiches gilt für ansteckende Erkrankungen in der Familie, sowie für Unfälle des Kindes auf dem Weg zur oder von der Schule. Nach ansteckenden meldepflichtigen Erkrankungen ist vor dem erneuten Besuch der Ganztagesbetreuung ein ärztliches Attest erforderlich.

Versicherung

Alle Betreuungsformen, bis auf die Ferienbetreuung, sind schulische Veranstaltungen. Für alle Schülerinnen und Schüler ist während schulischer Veranstaltungen eine gesetzliche Unfallversicherung gegeben.

Die Gemeinde hat zudem für alle Schülerinnen und Schüler eine Schülerzusatzversicherung abgeschlossen. Diese umfasst auch die Unfallversicherung in den Ferien, sowie insbesondere eine generelle zusätzliche Sachschadensversicherung und Haftpflichtversicherung. Ansonsten hat bei einem Unfall mit Körperschaden, für den kein gesetzlicher Versicherungsschutz gegeben ist, zum Beispiel während der Ferien, die zuständige Krankenkasse die Kosten zu übernehmen. Einrichtungsgegenstände und Sachmittel sind nicht Gegenstand der Versicherung.

Insbesondere während des Essens, also der Nahrungsaufnahme und dem Trinken, besteht keine gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Verbrühen, Verschlucken, etc.). Eine Haftung des Schulträgers und der Schule über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus sind ausgeschlossen. Detaillierte Informationen der Versicherer sind in der Schule erhältlich.

Für Schülerinnen und Schüler, die zur Ferienbetreuung angemeldet sind, ist der Abschluss einer Schülerzusatzversicherung Pflicht.

Das Betreuungsteam

Merkblatt

Das Merkblatt der Ganztagesbetreuung finden Sie hier (PDF-Dokument, 403,21 KB, 11.02.2022).