Aus dem Gemeinderat: Gemeinde Großbettlingen

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Rathaus
Luftaufnahme Großbettlingen

Aus dem Gemeinderat

2024

Gemeinderatsitzung vom 22.07.2024

Gemeinderatsitzung vom 15.07.2024

Amtszeit des Gemeinderats mit positiver Bilanz

Bürger- und Verdienstmedaille für die Gemeinderäte Michael Fronmüller, Werner Gluiber und Dorothea Buchmann

In feierlichem Rahmen vollzog sich die letzte Sitzung des Gemeinderats in seiner bisherigen Zusammensetzung. Die Gemeinde hatte in das Forum der Generationen geladen.

Bürgermeister Christopher Ott freute sich, neben etlichen Bürgerinnen und Bürgern auch einige ehemalige Ratsmitglieder begrüßen zu können. In seiner Ansprache ging der Bürgermeister auf die Planung und Projekte ein, mit denen sich der Gemeinderat in den vergangenen fünf Jahren zu beschäftigen hatte. Hierbei wurde deutlich, in welcher Bandbreite und Themenvielfalt sich die Beratungen des Gremiums bewegten. Von der Sanierung der sanitären Anlagen in den Kindergärten, über die Gestaltung eines neuen Vulkanspielplatzes bis hin zur Sanierung des Feuerwehrhauses oder dem neuen Sanierungsgebiet Rathaus Ortsmitte.

„Es war eine sehr aktive Amtszeit, in der vieles Positives umgesetzt werden konnte“, so der Bürgermeister. Die Bilanz dessen, was erreicht bzw. angestoßen wurde, sei beachtlich. In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Bürgermeister Ott die harmonische und sachliche Beratungsatmosphäre. Trotz zum Teil unterschiedlicher Meinungen seien die Entscheidungen in den allermeisten Fällen von großer Übereinstimmung getragen. Mit diesem Demokratie-Verständnis sei es gelungen, die Gemeinde im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Sein besonderer Dank galt den stellvertretenden Bürgermeistern Michael Fronmüller, Werner Gluiber und Isabel Scheytt sowie der Finanzleitung Frau Scheerer, der stellvertretenden Finanzleitung Frau Kempf und den der stellvertretenden Hauptamtsleitung Frau Salzer und den weiteren Mitarbeitenden.

Ehrungen für langjährige Ratsmitglieder

Seinen Dank richtete Bürgermeister Christopher an die sieben Ratsmitglieder, die dem Gremium künftig nicht mehr angehören werden: Gemeinderätin Sabine Antesz schied nach 5-jähriger Zugehörigkeit aus, Kathrin Laubheimer nach 10 Jahren, Martin Greiner nach 10 Jahren, Dorothea Buchmann nach 20 Jahren, Michael Fronmüller nach 30 Jahren und Werner Gluiber der unerwartet und viel zu früh von uns gegangen ist, scheidet ebenfalls nach 30 Jahren aus. Herr Arno Thömmes gehörte für vier Sitzungen als Vertretung von Herrn Gluiber dem Gemeinderat an. Mit einem Geschenkkorb bedankte sich der Bürgermeister für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. In Würdigung ihrer Verdienste im Rahmen eines langjährigen kommunalpolitischen Engagements wurde an Michael Fronmüller und Werner Gluiber stellvertretend an seine Tochter Julia Gluiber, die Bürgermedaille in Gold und an Frau Dorothea Buchmann die Verdienstmedaille in Bronze der Gemeinde Großbettlingen verliehen. Der Bürgermeister hob in seiner Laudatio hervor, dass alle drei ihr Amt mit einer großen Sachlichkeit und Fairness ausgeübt haben. Er zeigte die wichtigsten Themen auf, die in dieser langen Zeit zu beraten waren und bedankte sich für die Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Ausschüssen. Mit der Verleihung der Bürger- und Verdienstmedaille in Gold und Bronze würdigt die Gemeinde den langjährigen Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

Im Anschluss stand die Ehrung weiterer langjähriger Mitglieder des Gremiums an. Bürgermeister Christopher Ott freute sich im Auftrag des Gemeindetags Baden-Württemberg, die Ehrennadel mit Urkunde und Stele zu überreichen. Für ihre 10-jährige Tätigkeit wurden Kathrin Laubheimer und Martin Greiner geehrt. Dorothea Buchmann erhielt die Auszeichnung für 20-jährige Tätigkeit, für 25-jährige Zugehörigkeit wurde Isabel Scheytt geehrt. Eine Würdigung für 30-jährige Tätigkeit im Gemeinderat erhielten Michael Fronmüller und Werner Gluiber stellvertretend seine Tochter Julia Gluiber. Bürgermeister Christopher Ott führte aus, dass die Ehrung in so großer Zahl Zeugnis dafür sei, dass die Bürgerinnen und Bürger ein großes Vertrauen in den Gemeinderat der Gemeinde Großbettlingen haben. Die oftmals mit Stimmenzuwachs erfolgte Wiederwahl zeige, dass Zufriedenheit über das, was auf der kommunalen Ebene geschehe, zu verzeichnen sei. Der Bürgermeister bedankte sich bei den Geehrten für die Mitarbeit und brachte seine Freude über die weitere Zusammenarbeit zum Ausdruck.

Wie kreativ doch die Arbeit im Gemeinderat sein kann, führte Frau Scheytt als dritte stellvertretende Bürgermeisterin aus. In ihrem kurzen Grußworte dankte sie Herrn Bürgermeister Ott sowie dem kompletten Team der Gemeindeverwaltung für die tolle Zusammenarbeit in den vergangene fünf Jahren. Anschließend erläuterte sie zu jedem Buchstaben des Worts „Gemeinderat“, was die Arbeit als Mitglied des Gemeinderates ausmacht.

Der würdevolle Abend, der von einem Ensemble des Musikvereins musikalisch umrahmt wurde, klang in gemütlicher Runde bei einem Imbiss aus.

  

Gemeinderatsitzung vom 01.07.2024

Bauvorhaben Geigersbühlweg/ Jahnstraße

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 das Einvernehmen zum oben genannten Bauvorhaben erteilt.

Zwischenzeitlich wurde von Seiten der Bauerschaft eine Änderung am ursprünglichen Planvorgenommen.

Im neu vorliegenden Plan wird ausschließlich die Änderung der Firstrichtung beantragt. Da das geplante Bauvorhaben direkt auf die Straßenseite „Geigersbühlweg“ anschließt, würde die beantragte Firstrichtung sich ebenfalls in das Ortsbild einfügen.

Vergabe der Arbeiten der Kanalsanierungsmaßnahmen 2024 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Für die Kanalsanierungsmaßnahmen 2024 wurde in der Sitzung vom 15.04.2024 die Vergabe zur Ausschreibung erteilt.

Die Sanierungen erfolgen in den Straßen

a)         Albstraße

b)         Kirchhalde

c)         Amselweg

d)         Falkenweg

e)         Altdorfer Straße

f)         Nürtinger Straße

g)         Stromstraße

 

Es wurden von 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei der Submission gingen von 6 Firmen Angebote ein. Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben: LineTec aus Walddorfhäslach; Kuchler Rohrsanierung aus München, Rossaro Kanaltechnik aus Aalen, Pfaffiner Rohrnetz & Sanierungstechnik aus Nagold, Geiger Kanaltechnik aus Wendlingen, Kanaltechnik DF-ING aus Karlstein.

Die formale Prüfung nach VOB/A und den Ausschreibungsgrundlagen nach KEVM (B) A ergab keine Beanstandungen.

Bei der rechnerischen Prüfung der Angebote wurden keine Rechenfehler gefunden.

Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich zur Kostenberechnung ergaben Abweichungen in den Einheitspreisen. Sowohl untereinander als auch im Vergleich zur Kostenberechnung differieren die Einheitspreise und die Angebotssummen teilweise stark. Jedoch gibt es bei den relevanten Bietern in den Hauptpositionen keine signifikanten Abweichungen.

Das Budget (Bauleistung ohne Nebenkosten) der Gemeinde beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 126.140,00 EUR (brutto). Im Kostenanschlag vom 08.05.2024 war für die ausgeschriebenen Leistungen eine Bruttosumme von 125.909,14 EUR ermittelt worden. Der günstigste Bieter liegt mit seinem Angebot rund 30 % über dem Budget. Hierbei ist bei verschiedenen Gewerken ein höherer Preis zu verzeichnen. Insbesondere betrifft dies die Gewerke Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung sowie erforderliche Tiefbauarbeiten. Faktoren hierfür sind u.a. Pauschalpositionen für den Tiefbau, welche sich auf Pauschalpositionen der Baustelleneinrichtung auswirken sowie die allgemeine Auslastung der Firmen, bedingt durch das bereits fortgeschrittene Kalenderjahr. Um das vorgegebene Budget einzuhalten, wäre der ausgeschriebene Sanierungsumfang um mindestens eine Kanalhaltung zu reduzieren. Dies wäre nach der Vergabe mit dem Auftragnehmer zu verhandeln.

Im Haushaltsplan sind hierfür 150.000 Euro inkl. Baunebenkosten bereitgestellt.

Die Verwaltung hat vorgeschlagen den Auftrag an die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH u.Co.KG zum Angebotspreis von 164.147,30 € (brutto) zu erteilen.

Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Ganztagesbetreuungsangebote an der Grundschule Großbettlingen (GTB)

In der Sitzung vom 13.05.2024 hat die Verwaltung die Neufassung der Satzung für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule vorgestellt und der Gemeinderat hat dies auch beschlossen.

Im Nachgang musste die Verwaltung feststellen, dass die angegebenen Gebühren in § 9 der GTB-Satzung fehlerhaft sind. Die Verwaltung hat daher die Gebühren überarbeitet und schlägt nun folgende Gebührenhöhe für die einzelnen Gebührenmodelle vor:

 Betreuungsform 1Betreuungsforum 2Betreuungsform 3Mittagessen
1 Tag12,50 €20,00 €20,00 €15,00€
2 Tage25,00 €40,00 €40,00 €30,00 €
3 Tage37,50 €60,00 €60,00€45,00 €
4 Tage50,00 €80,00 €80,00 €60,00 €
5 Tage65,50 €100,00 €-75,00 €

Die korrigierten Gebühren sollen, wie bereits die Neufassung, zum 01.09.2024 in Kraft treten.

Annahme von Spenden

Seit der Änderung der Gemeindeordnung vom 14.02.2006, in Kraft seit 18.02.2006, darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden annehmen und diese auch an Dritte vermitteln, sofern sie sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Folgende Spenden wurden der Gemeinde Großbettlingen angeboten:

Spender

Spendenzweck

Betrag €

Andreas Eck, Maler und Lackierer

Außengerüst Kita Regenbogen

Sachspende im Wert von 455,10

Arno Thömmes

Grundschule am Geigersbühl

70,00

Die Gesamtsumme der Spenden beträgt 525,10 €.

Einrichtung einer neuen Bushaltestelle in der Nürtinger Straße

In der Nürtinger Straße wurde eine neue Bushaltestelle zu Testzwecken eingerichtet.

Die neue Ausschreibung des Linienbündels 10, welche ab 2025 gelten soll, würde eine etwas schlechtere Taktung während der Hauptverkehrszeiten für die Albstraße, Mörikestraße und Metzinger Straße enthalten. Im Gegenzug dadurch profitieren die Haltstellen im Unterdorf.

Die neue Bushaltestelle in der Nürtinger Straße soll als Zwischenlösung dienen. Eine entsprechende Mitteilung vom VVS wurde bereits eingefordert.

Änderung des Wahlablaufs für kommende Wahlen

Aufgrund der vergangenen Wahlen wird der Wahlablauf für die kommenden Wahlen einigen Änderungen seitens der Verwaltung unterzogen.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: grossbettlingen.ris-portal.de

Gemeinderatsitzung vom 13.05.2024

Verpflichtung von Herrn Arno Thömmes als Ersatzbewerber für den Gemeinderat

Herr Gemeinderat Werner Gluiber ist am 13. April 2024 unerwartet verstorben.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung scheiden aus dem Gemeinderat die Mitglieder aus, die die Wählbarkeit verlieren.

Bei Ausscheiden eines Gemeinderatsmitglieds rückt die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach (§ 31 Abs. 1 GemO).

Bei der letzten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 bestand der Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus acht Kandidaten. Die Ersatzpersonen eines Wahlvorschlages können im Falle des Ausscheidens innerhalb des eigenen Wahlvorschlages nachrücken. Dies hat zur Folge, dass der durch das Ausscheiden von Herrn Werner Gluiber freiwerdende Sitz im Gemeinderat bis zur nächsten Kommunalwahl von Herrn Arno Thömmes, besetzt wird.

Feststellung der Hinderungsgründe bei dem Ersatzbewerber des Wahlvorschlags der CDU Großbettlingen

Als Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der CDU wurde Herr Arno Thömmes in Großbettlingen festgestellt. Herr Thömmes hat bereits erklärt, dass er das Ehrenamt antreten möchte. Vom Gemeinderat ist gem. § 29 GemO festzustellen, ob bei dem nachrückenden Ersatzbewerber der CDU Großbettlingen ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gegeben ist. Die Verwaltung konnte bei Herrn Arno Thömmes keine Hinderungsgründe feststellen.

Verpflichtung des Ersatzbewerbers des Wahlvorschlages des CDU gem. § 32 GemO

Die Verpflichtung des Ersatzbewerbers wird gem. § 32 GemO nachfolgender Verpflichtungsformel vorgenommen:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus – Vorstellung Schlussabrechnung

Der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wurden im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Einweihung und Übergabe an die Freiwillige Feuerwehr erfolgte am 18.06.2023.

Dipl.-Ing. Architekt Jörg Eberhardt vom Büro arabzadeh.schneider.wirth aus Nürtingen hat dem Gemeinderat in der Sitzung die Schlussabrechnungen der Baumaßnahme vorgestellt.

Städtebaulicher Erneuerung – Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Rathaus Ortsmitte“

Im Bereich „Rathaus Ortsmitte“ liegen städtebauliche, funktionale und gestalterische Mängel und Missstände vor. Diese sollen im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch (BauGB) behoben werden.

Folgende formalen Schritte sind nötig bzw. zu begründen, um ein Sanierungsgebiet förmlich festzulegen:

  1. Vorbereitende Untersuchungen
  2. Träger öffentlicher Belange
  3. Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter
  4. Abgrenzung des Sanierungsgebiets
  5. Kosten- und Finanzierungsübersicht
  6. Begründung der Sanierungssatzung
  7. Verfahrenswahl
  8. Durchführungsfrist

Erneuerung der Lüftung im Umkleidebereich sportforum – Vorstellung der Planung

Die Lüftungsanlage der Umkleiden im Sportforum wurde 1970/1971 (Baujahr) installiert. Im Sportforum sind insgesamt 5 Umkleideräume mit 3 angrenzenden Duschbereichen verbaut.

Die Be- und Entlüftung erfolgt über 2 Zuluftgeräte mit direkter Absaugung der Abluft über das Dach. Die Zuluftgeräte befinden sich im Technikraum im Untergeschoss des Gebäudes. Die Lufterwärmung erfolgt über ein Warmwasserheizregister. Für den Duschbereich wurde zusätzlich im Kanalsystem ein weiteres Warmwasserheizregister zur Temperaturanhebung auf 24 °C integriert.

Aufgrund einer Störung der Lüftungsanlage in den Umkleiden wurde die Anlagentechnik überprüft und untersucht. Die Ursache hierfür war ein Lagerschaden an den Ventilatoren. Für die Gewährleistung des Sportbetriebes wurde ein Provisorium für die Nutzung der innenliegenden Umkleiden und des Duschbereiches sowie der Abtransport von Gerüchen und Feuchteanfall durch Duschvorgänge erstellt. Die Funktion der Lüftungsanlage ist damit vorübergehend gewährleistet, muss jedoch zwingend erneuert werden.

Im Haushaltsplan sind 220.000 Euro für die Maßnahme bereitgestellt. Die veranschlagten Kosten durch das Ingenieurbüro belaufen sich nun auf 272.000 Euro brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anteiliger Vorsteuerabzug beim sportforum gezogen wird und damit die Kosten von 272.000 Euro nicht in voller Höhe anfallen werden.

Herr Steffen Krüger vom Büro sk Ingenieurgesellschaft mbH hat in der Sitzung die Erneuerung der Lüftung für den Umkleidebereich des Sportforums vorgestellt.

Finanzierung Grunderwerb und Erschließung Gewerbegebiet „Rammert II“ – Verlängerung des Vertrages mit der LBBW

In der Sitzung vom 23.11.2020 hat der Gemeinderat der Finanzierung des Gewerbegebietes „Rammert II“ neben dem kommunalen Haushalt zugestimmt. Finanzierung der Grundstücksverkäufe und der Erschließungskosten erfolgte damit über die Landesbank Baden-Württemberg. Der Finanzierungsvertrag mit der LBBW stellt gemäß § 87 Abs. 5 GemO ein kreditähnliches Rechtsgeschäft dar. Daher muss der Vertrag von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und kann erst im Anschluss geschlossen werden.

Die Erschließung ist mittlerweile abgeschlossen und seit 2023 auch vollständig abgerechnet.

Anfang des Jahres 2022 hat die Verwaltung mit der Veräußerung der Grundstücke begonnen. Dies musste jedoch aufgrund der Klage des NABU im April 2022 eingestellt werden. Nachdem der Antrag des NABU auf Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen wurde, sowie der entsprechende Wiederspruch letztendlich auch vom Regierungspräsidium zurückgewiesen wurde, konnte die Verwaltung die Grundstücksveräußerungen wiederaufnehmen.

Ein Grundstück wurde mittlerweile veräußert. Bei weiteren Grundstücken steht die Verwaltung in Verhandlung.

Der Finanzierungsvertrag mit der LBBW läuft nun zum 31.12.2024 aus und muss 6 Monate vor Ablauf verlängert werden. Es ist abzusehen, dass die vollständige Veräußerung der Gewerbegrundstücke noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Vertrag bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Bei einem Projektabschluss während der Vertragslaufzeit kann das Gebiet vorzeitig schlussgerechnet werden. Dies verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Vertragsverlängerung muss im Anschluss ebenfalls von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Ganztagesbetreuungsangebote an der Grundschule Großbettlingen (GTB)

Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr der Einführung der KiTa APP Little Bird zugestimmt. Im Rahmen der Einführung wurde festgestellt, dass die Satzung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden sollte.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde bereits darüber informiert, dass auch die Gebühren anzupassen sind.

In der Anlage hat die Verwaltung einen Entwurf über die Neufassung der Satzung sowie der Betreuungsgebühren in enger Abstimmung mit den Mitarbeitern der Ganztagesbetreuung erstellt. Die Verwaltung wird die Änderungen in der Sitzung erläutern.

Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesbetreuungseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren – Änderungen der Benutzungsgebühren

In der Gemeinderatssitzung im November 2021 hat der Gemeinderat einen Beschluss über die regelmäßige Erhöhung der Benutzungsgebühren zum 01.09. des jeweiligen Jahres gefasst.

Seit kurzem liegen nun die Empfehlungen für die Gebührenerhöhung für die folgenden Kindergarten-Jahre vor. Aufgrund der doch deutlichen Kostensteigerungen, welche unter anderem auf die Tarifabschlüsse zurückzuführen sind, ist die Empfehlung ähnlich der des Vorjahres, jedoch deutlich höher als in den vergangenen Jahren.

Die Festsetzung der Kindergartengebühren in Kindertageseinrichtungen orientiert sich an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung pauschal um 7,5 Prozent vorgeschlagen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Empfehlung von 7,3 % vorgeschlagen. Diese Steigerung bleibt bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück.

Der von den Landesverbänden angestrebte Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung wird weiterhin deutlich unterschritten. Über die Ergebnisse der Sitzung des Kindergartenausschusses wurde in der Gemeinderatsitzung am 13.05.2024 informiert.

Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Die bestehende Feuerwehrentschädigungssatzung wurde zuletzt am 15.12.2014 aktualisiert.

Die Höhe der Entschädigungen wurde letztmalig zum 1.1.2014 angepasst.

Nach Absprache mit den Feuerwehren im Umland soll nun die Entschädigung für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr einheitlich entsprechend angepasst werden.

Die Freiwillige Feuerwehr stellt eine wichtige und unerlässliche Säule in der Gefahrenabwehr in der Gemeinde Großbettlingen dar. Es ist von besonderer Bedeutung für die Gemeinde, dass die Einsatzbereitschaft der Wehr gewährleistet ist und bleibt. Dies erfolgt im Ehrenamt zu den unterschiedlichsten Zeiten, ist nicht planbar und daher auch nicht selbstverständlich!

Die letzte Anpassung der Entschädigung der Ehrenamtlichen für die genannten Bereiche liegt nun bereits 10 Jahre zurück. Innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes wurde daher abgestimmt, die Stundensätze einheitlich anzuheben.

Der Ersatz für Auslagen und den Verdienstausfall für Einsätze soll von 12,00 €/Stunde auf 15,00 €/Stunde angehoben werden.

Die geplanten Änderungen sind:

§ 1 (1) Entschädigung für Einsätze. Der einheitliche Durchschnittssatz soll auf 15,00 € (vorher: 12,00 €) für jede volle Stunde angehoben werden.

§ 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen. Der Stundensatz soll von 12,00 € auf 15,00 € angehoben werden

Anpassung der Satzung über den Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr

Kostenpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 34 Feuerwehrgesetz BW (FwG) werden bisher gemäß der Feuerwehrkostenersatzsatzung abgerechnet.

Diese wird in regelmäßigen Abständen, sowie bei Neuerungen betreffen der gesetzlichen Grundlagen überarbeitet und entsprechend angepasst.

Aufgrund der Anpassung der Entschädigung für die Feuerwehrangehörigen wurde die Satzung für den Kostenersatz neu kalkuliert.

Die Sätze für die Einsatzfahrzeuge werden auch künftig entsprechend der Empfehlung der Verordnung des Innenministeriums (Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr) vorgenommen. Grundlage für die Kalkulationen sind die im Feuerwehrgesetz normierten „sonstige für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten“.

Annahme von Spenden

Seit der Änderung der Gemeindeordnung vom 14.02.2006, in Kraft seit 18.02.2006, darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden annehmen und diese auch an Dritte vermitteln, sofern sie sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Folgende Spenden wurden der Gemeinde Großbettlingen angeboten:

Spender: Vom ausgelösten Projekt „Von Frauen für Frauen“

Spendenzweck: KiTa Am See und KiTa Regenbogen jeweils 50,00 € 

Betrag: 100,00 €

Die Gesamtsumme der Spenden beträgt 100,00 €.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: grossbettlingen.ris-portal.de

Aus der Gemeinderatsitzung vom 15.04.2024

Dachsanierung am Panoramasaal im Forum der Generationen – Vergabe der Elektroarbeiten

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.06.2023 die Freigabe zur Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten erteilt. Folgende Gewerke wurden ausgeschrieben: Elektroarbeiten.

Gewerk Elektroarbeiten

Die Elektroarbeiten zur Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach des Panoramasaals wurden öffentlich ausgeschrieben. Es haben insgesamt 14 Firmen das Leistungsverzeichnis angefordert. Lediglich eine Firma hat ein Angebot abgegeben.

Das Büro H + H Planungs GmbH hat das Angebot geprüft. Das Angebot der Firma Hummel Systemhaus GmbH & Co.KG aus Frickenhausen stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Diese Firma ist uns als leistungsfähiges Unternehmen bekannt und geeignet die Leistungen durchzuführen.

Die Kostenschätzung belief sich auf 138.000 Euro brutto.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in der Zeit von Mitte Juni bis voraussichtlich August.

Freigabe zur Ausschreibung der Kanalsanierungsmaßnahmen 2024 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Im Rahmen der Kanalsanierungsmaßnahme 2024 sollen die bei den EKVO-Untersuchungen festgestellten Schäden behoben werden. Ziel ist die Beseitigung möglichst vieler Schäden in Bezug auf das zur Verfügung stehende Budget. Im Vordergrund steht in diesem Jahr die Zustandsklasse mit starken Mängeln (SK 4). Schadhafte Haltungen bei denen zusätzlich Fremdwasser-Eintritt vorliegt, werden vorrangig betrachtet.

Die Sanierungen erfolgen u.a. in den Straßen:

a) Albstraße

b) Kirchhalde

c) Amselweg

d) Falkenweg

e) Altdorfer Straße

f) Nürtinger Straße

g) Stromstraße

Die Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf rd. 125.000 Euro brutto bzw. inkl. Baunebenkosten auf rd. 150.000 Euro brutto. Im Haushaltsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind hierfür 150.000 Euro bereitgestellt.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird in der Anlage übergeben. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde von der Kanzlei Treubert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Unterensingen, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung erstellt.

Die Jahresabschlussunterlagen können bei der Kämmerei, Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wird in der Anlage übergeben. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wurde von der Kanzlei Treubert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Unterensingen, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung erstellt.  

Die Jahresabschlussunterlagen können bei der Kämmerei Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: grossbettlingen.ris-portal.de

Gemeinderatsitzung vom 26.02.2024

Namensgebung für die Grundschule

Die Grundschule ist vor einiger Zeit auf die Gemeinde bezüglich eines Schulnamens für unsere Grundschule zugekommen.

Der Wunsch unserer Schule ist es, der Grundschule einen Namen zu geben, welcher eine Verbundenheit und Wiedererkennung zur Gemeinde widerspiegelt.

Im Schulgesetz BW ist unter § 24 das Namensrecht von Schulen geregelt. Hierbei wird aufgeführt, dass der Schulträger der Schule einen Namen gibt, welcher so eindeutig ist, dass er von anderen Schulen im Ort zu unterscheiden ist.

Damit wird dem Schulträger, also der Gemeinde ermöglicht, nach Rücksprache mit der Schulaufsicht, der Schule einen entsprechenden Namen zu geben.

Die Schulkonferenz, hat sich bereits mit einigen Beteiligten wie dem Schulförderverein usw. zahlreiche Gedanken gemacht.

Als Vorschlag wurde „Grundschule am Geigersbühl“ gemacht.

Die Finanzierung eines Logos und die Gestaltung wird vom Schulförderverein übernommen, sodass lediglich kleinere Kosten wie Stempel usw. von der Gemeinde zu tragen sind.

Der Name „Grundschule am Geigersbühl“ ist auch bereits seit vielen Jahren Bestandteil des Schulliedes und würde eine Verbindung zur Gemeinde herstellen.

Biotopverbundplanung

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat im Juli 2020 die Kommunen über den Ausbau des landesweiten Biotopverbunds zur Stärkung der biologischen Vielfalt informiert. Durch den Biotopverbund sollen vorhandene Biotope miteinander verbunden werden. Dieser Verbund soll u. a. über die Schaffung von Verbindungsachsen und die Entwicklung weiterer Lebensräume erfolgen. Den Kommunen kommt bei der Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds eine bedeutende Rolle zu. Nach § 22 Abs. 2 Naturschutzgesetz (NatSchG) erstellen die Gemeinden Biotopverbundpläne oder passen ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne entsprechend an. Über die Landschaftspflegrichtlinie wurden Fördermöglichkeiten für die Erstellung von Biotopverbundplänen sowie die Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des Biotopverbunds geschaffen. Die Planungskosten für die Erstellung von Biotopverbundplänen werden mit 90 Prozent gefördert. Die Erstellung der Pläne erfolgt dabei über eine Ausschreibung und die anschließende Vergabe der Planung an ein Planungsbüro, welches für die Kommune den Biotopverbundplan erstellt. Die Planung liefert dann konkrete Maßnahmenflächen zur Entwicklung des räumlich funktionalen Biotopverbunds. Als Umsetzungsinstrumente für die im Biotopverbundplan ausgearbeiteten Maßnahmen kommt primär die Landschaftspflegerichtlinie als Förderung zum Einsatz. Die Förderung der Maßnahmenumsetzung liegt bei 70 Prozent.

Zusätzlich können Maßnahmen dem kommunalen Ökokonto gutgeschrieben werden.

Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl für das Europäische Parlament, die Regionalversammlung der Region Stuttgart, den Kreistag des Landkreises Esslingen und den Gemeinderat der Gemeinde Großbettlingen statt. Die Wahlen finden zeitgleich, jedoch als rechtlich selbstständige Wahl statt.

1. Gemeindewahlausschuss:

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach den Bestimmungen des § 11 Kommunalwahlgesetz dem Gemeindewahlausschuss. Dieser besteht nach § 11 (2) Kommunalwahlgesetz aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Aufgrund der Bewerbung von Herrn Bürgermeister Ott für den Kreistag, wird vorgeschlagen, den stv. Bürgermeister Herr Fronmüller als Vorsitzender zu wählen. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

2. Wahlbezirke und Wahllokale:

Die Bildung von drei Briefwahlbezirken und einem Urnenwahlbezirk hat sich bisher bei allen Wahlen bewährt. Daher sollen auch bei der kommenden Wahl die vorgeschlagenen Wahlbezirke gebildet werden, da damit zu rechnen ist, dass die Briefwahlen wieder überwiegen werden. Das Wahllokal selbst soll ebenfalls wie bei den vergangenen Wahlen das Forum der Generationen sein.

3. Schließtag Einrichtungen:

Für die Auszählung des Kreistags und des Gemeinderats wird am Montag, 10.06.2024 das Rathaus sowie die Einrichtungen und Außenstellen geschlossen. Für die Kinderbetreuung wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Turn-, Sport- und Gesangverein Großbettlingen e. V. (TSuGV)

- Abrechnung 2023 Sportanlagen Staufenbühl (Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung)

Alte Regelung:

Nach dem Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Großbettlingen und dem TSuGV vom 05.07.2016, unterzeichnet am 11.04.2017 erhält der TSuGV von der Gemeinde Großbettlingen für die Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung des Pachtgegenstandes Staufenbühl einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 22.000 Euro. Ein Drittel (14.700 Euro) dieses Betrages werden dem Verein am 30.04. eines jeden Jahres ausbezahlt. Der Restbetrag bis zu einem weiteren Drittel (7.300 Euro) wird ausbezahlt, wenn die Mittelverwendung (zweckmäßiger Verbrauch) der bereits zugewandten Mittel und ein über dem Betrag von 2/3 hinausgehender Bedarf entsprechend einer Abrechnung nachgewiesen werden kann. Bezüglich der detaillierten Regelung wird auf die Ausführungen nach § 10 des Vertrages verwiesen.

Neue Regelung:

Ab 01.01.2022 gelten die neuen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Zisterne. Damit reduzierte sich der jährliche Zuschuss auf 14.500 Euro. Hiervon wurden bereits 10.000 Euro zum 30.04.2023 ausgezahlt.

Nach dem vorliegenden Verwendungsnachweis besteht zum 31.12.2023 einen Saldo in Höhe von 54,76 Euro. Dieser ergibt sich u.a. daraus, dass die Wasserabrechnung 2022 im März erfolgte und die Zisternen aufgrund bekannter Verzögerungen nicht gebaut werden konnte. Der Verein musste daraufhin zur Vermeidung von Überziehungszinsen ein Darlehen in Höhe von 9.900 Euro aufnehmen.

Nach der neuen Regelung würde Verein nun die 4.500 Euro ausbezahlt und ein Defizit von 5.724,80 Euro beim Verein verbleiben. Nach der alten Regelung würde der Verein sein Defizit von insgesamt 10.224,80Euro ausbezahlt bekommen und der verbleibende Überschuss von 1.775,20 Euro bei der Gemeinde verbleiben.

Der aktuelle Stand des vorhandenen Überschusses, der aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln bei der Gemeinde verbleibt, beträgt 10.181,58 Euro. Eine Auszahlung erfolgt für vertragliche Aufwendungen nach Vorlage entsprechender Nachweise in den Folgejahren.

Die Verwaltung schlägt vor das Defizit von 5.724,80 Euro dem Verein auszugleichen. In welcher Form hat der Gemeinderat zu entscheiden. Entweder unter Anwendung der alten Regelung oder durch den vorhandenen Überschuss.

Der nach § 11 des Pachtvertrages vorgesehene Besprechungstermin zur Pflege und der laufenden Unterhaltungsmaßnahmen fand noch nicht statt. Derzeit sind keine größeren Unterhaltungsmaßnahmen bekannt. 

Der Bau der Zisterne musste aufgrund naturschutzrechtlicher Forderungen von 2022 auf 2023 verlegt werden. Die naturschutzrechtlichen Forderungen sind erfüllt daher konnte schon teilweise mit dem Bau der Zisterne Ende 2023 begonnen werden. Die Maßnahme kann jedoch erst im Frühjahr 2024 zu Abschluss gebracht werden.

Anpassung Redaktionsstatut

Im April 2023 wurde im Gemeinderat die Anpassung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Großbettlingen beschlossen. Grund war, dass vor den anstehenden Wahlen im Juni die Gemeinden von der Kommunalaufsicht des Landkreises Esslingen aufgefordert wurden, die Statuten auf deren Vollständigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere auf die Thematik der Karenzzeit vor Wahlen solle besonderes Augenmerk gelegt werden. 

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 20 Abs. 3 GemO. Darin ist geregelt, was bei der Veröffentlichung eines Amtsblattes zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus sieht die Vorschrift vor, dass im Mitteilungsblatt auch den Fraktionen des Gemeinderates Gelegenheit zu geben ist, ihre Auffassungen und Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen.

Aber auch andere Themenbereiche, wie inhaltliche Aspekte, allgemeine Grundsätze sowie Regelungen zu Bürgerentscheiden und Wahlwerbung sind festzusetzen.

Insbesondere in Hinblick auf die Veröffentlichung von Beiträgen der Parteien, Ortsverbänden und Fraktionen/Listen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor Wahlen, muss eine Regelung getroffen werden. Das aktuell geltende Redaktionsstatut der Gemeinde Großbettlingen legt fest, dass Wahlwerbung drei Monate vor der Wahl in Form von Berichten oder Fotos nicht zulässig ist. Dies gilt auch für den Anzeigenteil des Mitteilungsblattes.

Dies halten wir für nicht sinnvoll, da gerade vor der Wahl Wahlwerbung betrieben wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Punkt 5.1. des Redaktionsstatuts wie folgt abzuändern:

Die Veröffentlichung von Anzeigen aus Anlass von Wahlen, an denen die Bürger der Gemeinde beteiligt sind (Wahlwerbung), ist innerhalb von drei Monaten vor einer Wahl zulässig.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: grossbettlingen.ris-portal.de

Gemeinderatsitzung vom 05.02.2024

Der Gemeinderat verabschiedete in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.02.2024 den Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Großbettlingen und beschloss die Festsetzung der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserversorgung. Alle ausführlichen Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Gemeinderatssitzung vom 22.01.2024

Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart: Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.7.2009 im Kapitel 4.2. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Dazu werden die entsprechenden Plansätze sowie die Raumnutzungskarte geändert. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.10.2023 den entsprechenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 (2) Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 (2) Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen. Bis zum 2.2.2024 besteht die Gelegenheit, zu der vorgesehenen Teilfortschreibung Stellung zu nehmen. 

Gem. § 20 KlimaG BW müssen insgesamt 1,8 % der Regionsflächen für Windkraft definiert werden. Alle 12 Planungsregionen müssen den gleichen Beitrag leisten. Wichtig ist hierbei, dass trotz der bauleitplanerischen Festlegung in einem späteren Schritt ein Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen notwendig ist. Der Regionalplan definiert Flächen, in denen Windenergieanlagen künftig entstehen können. Eine konkrete Anzahl oder konkrete Standorte innerhalb des ausgewiesenen Gebiets werden nicht festgelegt. 

Die Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie ist an klare Standorteigenschaften gebunden. Das grundlegende Kriterium für die Auswahl geeigneter Flächen ist ein ausreichendes Winddargebot. Maßstab ist dabei der Windatlas Baden-Württemberg 2019. Als relevanter Schwellenwert wird eine „Mittlere gekappte Windleistungsdichte“ von 215 Watt pro Quadratmeter (W/m²) in einer Höhe von 160 Metern über Grund angesetzt. Des Weiteren ist erforderlich, dass keine rechtlichen sowie planerischen Vorgaben einer Installation von Windkraftanlagen (WKA) entgegenstehen. Die zur Bestimmung der Vorranggebiete angewendete Kriterienliste unterscheidet dabei zwischen rechtlichen Ausschlusskriterien und planerischen Abwägungskriterien.

Im aktuellen Planungsstand betrifft eine ausgewiesene Fläche die Gemeinden Bempflingen und Großbettlingen direkt. Die Eigentumsrechte bleiben unberührt. Auf Seiten der Gemeinde Großbettlingen befindet sich ein großer Teil im Eigentum der Gemeinde. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Bempflingen wird von Verwaltungsseite eine positive Haltung angenommen. Daher schlägt die Verwaltung vor, innerhalb des Beteiligungsverfahrens keine Einwände zu erheben und eine positive Stellungnahme abzugeben. 

Haushaltsplanberatungen 2024 – Vorbereitung des Haushaltsplanentwurfs

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 wurde am 11.12.2023 im Gemeinderat vorgestellt. Nachdem das im Entwurf vorliegende Ergebnis im Ergebnishaushalt von einem Fehlbetrag von -1.074.400 Euro ausgegangen ist, hat der Gemeinderat die Verwaltung darum gebeten, Einsparungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Generierung von Einnahmen zu eruieren.

Mittlerweile hat der Kreistag seinen Haushalt für das Jahr 2024 auf den Weg gebracht und damit auch den Kreisumlagehebesatz beschlossen. Es wurde entgegen dem Kreishaushaltsentwurf ein reduzierter Hebesatz beschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Kreisumlage für die Gemeinde Großbettlingen sich von 2.471.000 Euro um -302.800 Euro auf 2.168.200 reduziert.

Zudem hat die Verwaltung im Zuge der Prüfung auf Einsparungsmöglichkeiten festgestellt, dass bei den Personalkosten die Tariferhöhungen für das Jahr 2024 doppelt enthalten waren. Die Personalkosten reduzieren sich daher um ca. 220.000 Euro auf 4,8 Millionen Euro.

Die zwei genannten Änderungen führen bereits zu einer deutlichen Verbesserung des Gesamtergebnisses im Ergebnishaushalt. Der Fehlbetrag würde daher -554.900 Euro betragen. Die Verwaltung hat weitere Einsparmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Generierung von Einnahmen gesucht. 

Erhöhung der Realsteuerhebesätze – Erlass einer Hebesatzsatzung

Der Gemeinderat wurde zuletzt durch zwei Finanzzwischenberichte über die aktuelle Entwicklung der Gemeindefinanzen informiert. Bis vor wenigen Wochen war von der Verwaltung nicht beabsichtigt, dem Gemeinderat Hebesatzerhöhungen für das Haushaltsjahr 2024 vorzuschlagen. Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate machen aber ein zeitnahes Handeln notwendig. 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 sieht folgende ordentliche Ergebnisse im Ergebnishaushalt vor:

2024 – laufendes Haushaltsjahr: -1.107.900 € 

2025 – Finanzplanungsjahr: +203.600 € 

2026 – Finanzplanungsjahr: +463.600 € 

2027 – Finanzplanungsjahr: +395.900 € 

 

Nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben (gesetzlicher Haushaltsausgleich) müssen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen werden, § 80 Abs. 2, 3 GemO. Zumindest für 2023 wird im Moment mit einer Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von 300.000 € bis 400.000 € gerechnet. Resultierend vor allem deshalb, weil sich die Entwicklung der Gewerbesteuer in 2023 deutlich besser entwickelt hat und auch nur dank größerer Nachzahlungen für die Veranlagungsjahre 2020 bis 2022. Es ist abzusehen, dass sich dieser Trend 2024 ff. wohl nicht fortsetzen wird. Zudem stehen in den nächsten Jahren einige Großprojekte, die den Gemeindehaushalt stark belasten werden, an, die jedoch mit Kosten noch nicht beziffert werden können. Dies ist u.a. der Ausbau der Grafenberger Straße, der Anbau/Umbau des Rathauses, die Generalsanierung der Kita Am See. 

Ende September hat uns dann die Nachricht erreicht, dass die Kreisverwaltung beim Kreistag für das Haushaltsjahr 2024 einen Hebesatz in Höhe von 35,90 v.H. beantragt. Dies würde für die Gemeinde Großbettlingen eine Kreisumlage mit 2.471.000 € bedeuten (zum Vergleich 2023: 1.777.000 €). Im Haushaltsentwurf für 2024 ist bisher genau mit diesem Hebesatz geplant. Nach Verabschiedung des Kreishaushalts 2024 ist hier ggfls. der Entwurf, sofern der Hebesatz für die Kreisumlage reduziert wird, anzupassen. Die positiven Ergebnisse für die Finanzplanjahr 2025 – 2027 sind unter den vorgenannten Einflüssen daher eher nicht zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund wird daher dringend empfohlen, die Hebesätze für die Realsteuern entsprechend der als Anlage beigefügten Hebesatzsatzung für 2024 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A: 370 v.H. 

Hebesatz bisher: 350 v.H. + 20 Hebesatzpunkte 

Erhöhung in Prozent: +5,71 % 

Grundsteuer B: 370 v.H. 

Hebesatz bisher: 350 v.H. + 20 Hebesatzpunkte 

Erhöhung in Prozent: +5,71 % 

Gewerbesteuer: 380 v.H. 

Hebesatz bisher: 360 v.H. + 20 Hebesatzpunkte 

Erhöhung in Prozent: +5,56 % 

Hebesatzerhöhungen können in jedem laufenden Haushaltsjahr rückwirkend bis zum 30.6. vom Gemeinderat beschlossen werden. Rückwirkende Erhöhungen führen aber nicht nur zu Irritationen bei den Steuerpflichtigen (vier Zahlungsfälligkeiten im Jahr), sondern auch zu kostenintensiven Änderungsbescheiden. Insofern wird empfohlen, bereits im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2024 eine Hebesatzsatzung zur Anpassung der Hebesätze zu beschließen.

Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen – Grundsteuer B 

Beispiel 1 – Eigentumswohnung: 

Grundsteuer B 2023: 191,03 € 

nach Erhöhung 2024: 201,95 € 

= Steigerung: 10,92 € 

Beispiel 2 – Reihenhaus: 

Grundsteuer B 2023: 234,36 € 

nach Erhöhung 2024: 257,26 € 

= Steigerung: 22,90 € 

Beispiel 3 – freistehendes Einfamilienhaus: 

Grundsteuer B 2023: 341,74 € 

nach Erhöhung 2024: 361,27 € 

= Steigerung: 19,53 € 

Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen – Gewerbesteuer

Beispiel:

Gewerbesteuermessbetrag: 5.000,00 € 

Hebesatz 360 v.H. – Steuer: 18.000,00 € 

Hebesatz 380 v.H. – Steuer: 19.000,00 € 

= Steigerung: 1.000,00 €

Finanzielle Auswirkungen – Mehrerträge durch Hebesatzanpassung

Grundsteuer: +28.421 € 

Gewerbesteuer: +73.562 € (fiktiv – Ausgangsaufkommen von 1,324 Mio. €) 

= Verbesserung Haushalt: +101.983 € 

Alle ausführlichen Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem.

2023

Gemeinderatsitzung vom 11.12.2023

Erhöhung der Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Gemeinde stellt für die Hundehalter eine Infrastruktur mit Entsorgungscontainern für Kotbeutel und deren regelmäßige Leerung zur Verfügung. Leider kommt es dennoch immer wieder zu Beschwerden, besonders über die Hinterlassenschaften von Hunden. So wird die Hundesteuer nicht nur wegen ihres finanziellen Ertrags, sondern in zulässiger Weise auch zu dem ordnungsbehördlichen Zweck der Eindämmung der Hundehaltung und der damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit (Verschmutzung von Gehwegen, Kinderspielplätzen, Parkanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen durch Hundekot, Gefährdung von Kindern, Fußgängern und Radfahrern, Lärmbelästigung durch Gebell in Wohngebieten usw.) erhoben.

Mit einem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde darf zudem das Ziel verfolgt werden, die Haltung von sog. Kampfhunden wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit einzudämmen.

Im Jahr 2005 wurde die Hundesteuer in Großbettlingen das letzte Mal angepasst. Damit hat die Gemeinde Großbettlingen die niedrigste Hundesteuer im Landkreis Esslingen.

Erhöhung der Realsteuerhebesätze und Erlass einer Hebesatzsatzung

Der Gemeinderat wurde zuletzt durch zwei Finanzzwischenberichte über die aktuelle Entwicklung der Gemeindefinanzen informiert. Bis vor wenigen Wochen war von der Verwaltung nicht beabsichtigt, dem Gemeinderat Hebesatzerhöhungen für das Haushaltsjahr 2024 vorzuschlagen. Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate machen aber ein zeitnahes Handeln notwendig.

Der Haushaltsplanentwurf 2024 sieht folgende ordentliche Ergebnisse im Ergebnishaushalt vor:

2024 – laufendes Haushaltsjahr: - 1.107.900 €

2025 – Finanzplanungsjahr: + 203.600 €

2026 – Finanzplanungsjahr: + 463.600 €

2027 – Finanzplanungsjahr: +.395.900 €

Nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben (gesetzlicher Haushaltsausgleich) müssen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen werden, § 80 Abs. 2, 3 GemO. Zumindest für 2023 wird im Moment mit einer Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von 300.000 € bis 400.000 € gerechnet. Resultierend vor allem deshalb, weil sich die Entwicklung der Gewerbesteuer in 2023 deutlich besser entwickelt hat und auch nur dank größerer Nachzahlungen für die Veranlagungsjahre 2020 bis 2022. Es ist abzusehen, dass sich dieser Trend 2024 ff. wohl nicht fortsetzen wird. Auch der Tarifabschluss für den TVöD sowie die zusätzlich geschaffenen Stellen für die Kindertageseinrichtungen belasten den Haushalt jährlich zusätzlich im hohen sechsstelligen Bereich. Auch die anhaltende hohe Teuerungsrate (Inflation) strapaziert auch weiterhin die Gemeindefinanzen.

Zudem stehen in den nächsten Jahren einige Großprojekte, die den Gemeindehaushalt stark belasten werden an, die jedoch mit Kosten noch nicht beziffert werden können. Dies ist u.a. der Ausbau der Grafenberger Straße, der Anbau/Umbau des Rathauses, die Generalsanierung der Kita Am See.

Ende September hat uns dann die Nachricht erreicht, das die Kreisverwaltung beim Kreistag für das Haushaltsjahr 2024 einen Hebesatz in Höhe von 35,90 v.H. beantragt. Dies würde für die Gemeinde Großbettlingen eine Kreisumlage mit 2.471.000 € bedeuten (zum Vergleich 2023: 1.777.000 €). Im Haushaltsentwurf für 2024 ist bisher genau mit diesem Hebesatz geplant. Nach Verabschiedung des Kreishaushalts 2024 ist hier ggfls. der Entwurf, sofern der Hebesatz für die Kreisumlage reduziert wird, anzupassen.

Das Gremium bat um Verlegung des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung, um sich vorab mit dem Haushaltsplanentwurf zu befassen.

Kalkulation Bestattungsgebühren 2024 – Auftragsvergabe

Letztmalig wurden die Bestattungsgebühren für den Friedhof in Großbettlingen im Jahr 2019 kalkuliert. Die Satzung trat zum 1. Juli 2019 in Kraft. Die Gebührenkalkulation erfolgte für den Zeitraum 2019 – 2023 und wurde damals von der Firma Heyder + Partner durchgeführt.

Nach Ablauf von 5 Jahren ist die Kalkulation auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg erneut durchzuführen.

Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Großbettlingen

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Großbettlingen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2023 eingebracht. Es ist vorgesehen, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. Januar 2024 die Haushaltssatzung zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung

Der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2023 eingebracht. Es ist vorge­sehen, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. Januar 2024 den Wirtschaftsplan Wasserversorgung zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2024 Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2023 eingebracht. Es ist vorge­sehen, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. Januar 2024 den Wirtschaftsplan Abwasserentsorgung zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: grossbettlingen.ris-portal.de

Gemeinderatsitzung vom 27.11.2023

Einführung einer Kita-App mit Verwaltungssoftware

Die Organisation der Kita-Anmeldungen, die Vergabe und Verwaltung der Kinderbetreuungsplätze sind für uns als Kommune als auch für die Kitas und Familien so wichtig wie noch nie. Die Themen Digitalisierung und Prozessoptimierung spielen hierbei eine immer wichtigere Rolle. 

Der Bund fordert mit dem Online-Zugangsgesetz (OZG) Länder und Kommunen auf, Service-Leistungen in allen Bereichen auch online zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet für das Thema Kinderbetreuung, dass mindestens die Möglichkeit zur Online-Anmeldung gewährleistet sein muss. 

Mitarbeiter der Verwaltung, die Kita-Leitungen und die GTB-Leitungen haben sich bezüglich der Vereinfachung des komplexen Anmeldeverfahrens und der Platzvergabe deshalb die Kita-App von „Little Bird“ vorstellen lassen. Little Bird beinhaltet nicht nur die App an sich, sondern auch eine Verwaltungssoftware, welche den Arbeitsaufwand für die Verwaltung und die Kita- und GTB-Leitungen deutlich verringert. Weiterhin gibt es eine Schnittstelle zur Kita-App „Kita Plus“ des Kindergarten Panti, weshalb dieser ebenfalls mit aufgenommen werden kann. 

Little Bird leistet eine transparente Platzvergabe, so dass hier für jeden eine faire Bedingung geschaffen wird. Ebenso vernetzt die Software sämtliche Wartelisten aller Betreuungsanbieter, gleicht diese im Hintergrund laufend ab und bereinigt bei Platzvergaben automatisch. Die Software hat einen Sperr- und Entsperrmechanismus. Dies bedeutet, dass Eltern mehrere Platzanfragen parallel stellen können. Sobald ein Platzangebot vorliegt, pausieren alle anderen Anfragen automatisch, so dass keine Mehrfachvergaben stattfinden können. So gibt es künftig keine Mehrfachvergaben mehr. Ebenfalls können die Einrichtungen zukünftig über Little Bird mit den Eltern ohne Umwege kommunizieren. 

Radweg entlang der B 313 Frickenhausen-Tischardt-Großbettlingen-Nürtingen

Vergabe der Pflanz- und Pflegearbeiten

Für die Erstellung der Bundesradwegeverbindung Frickenhausen-Tischardt-Großbettlingen-Nürtingen wurden abschließend die erforderlichen Pflanz- und Pflegearbeiten ausgeschrieben. Es wurden von 3 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei der Submission gingen von 3 Firmen Angebote ein. 

Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis ergab größere Abweichungen in den Einheitspreisen nach oben wie nach unten. Auch wenn die Angebote in der Endsumme deutlich auseinanderliegen, erscheinen die Angebote in der Summe dennoch plausibel. Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich zur Kostenberechnung bzw. zum bepreisten Leistungsverzeichnis ergab zum Teil Abweichungen in den Einheitspreisen nach oben wie nach unten. In der Summe erscheinen die Angebote jedoch plausibel. 

Die Kostentragung wurde im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Gemeinde geregelt. Hierüber hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2020 einen Beschluss gefasst. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Bund der Gemeinde sämtliche entstehenden Investitionskosten erstattet. 

Eigenbetrieb Wasserversorgung

- Gebührenkalkulation 

- Festsetzung der Wassergebühr

Die Wassergebühr wurde letztmals im Jahr 2014 kalkuliert und zum 01.01.2015 festgesetzt. Aktuell wird folgende Wassergebühr erhoben:

Wassergebühr 2,50 €/m³

Bei der letzten Kalkulation wurde ein Kalkulationszeitraum von 5 Jahren angesetzt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen ihrer Prüfung die Gemeinde angemahnt, die Gebühren zu prüfen und sofern erforderlich neu festzusetzen.

Das Büro StB-Treubert Wirtschaftsprüfer Steuerberater aus Unterensingen wurde mit der Überprüfung der Gebühren beauftragt. 

Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen und in Zukunft anstehender Maßnahmen wurde ein 2-jähriger Kalkulationszeitraum angesetzt. Was bedeutet, dass die Gemeinde spätestens 2025 die Gebühren erneut überprüfen muss und ggf. neu festsetzen sollte. 

Die Kalkulation hat folgende Wassergebühr ergeben:

Wassergebühr 2,56 €/m³

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

- Gebührenkalkulation 

- Festsetzung der Abwassergebühren

Die Abwassergebühren wurden letztmals im Jahr 2014 kalkuliert und zum 01.01.2015 festgesetzt. Es werden aktuell folgende Abwassergebühren erhoben:

Schmutzwasser 2,73 €/m³

Niederschlagswasser 0,38 €/m²

Bei der letzten Kalkulation wurde ein Kalkulationszeitraum von 5 Jahren angesetzt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen ihrer Prüfung die Gemeinde angemahnt, die Gebühren zu prüfen und sofern erforderlich neu festzusetzen.

Das Büro StB-Treubert Wirtschaftsprüfer Steuerberater aus Unterensingen wurde mit der Überprüfung der Gebühren beauftragt.

Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen und in Zukunft anstehender Maßnahmen wurde ein 2-Jähriger Kalkulationszeitraum angesetzt. Das bedeutet, dass die Gemeinde spätestens 2025 die Gebühren erneut überprüfen muss und ggf. neu festsetzen sollte. 

Die Kalkulation hat folgende Abwassergebühren ergeben:

Schmutzwasser 2,82 €/m³

Niederschlagswasser 0,47 €/m²

 

Gemeinderatsitzung vom 13.11.2023

Vorstellung Gebäudecheck Kita Am See

Die Gemeinde Großbettlinge hat für die Kita Am See vor kurzem einen Gebäudecheck beauftragt. Hierbei wurde unter anderem durch Begehung vor Ort das Gebäude hinsichtlich Gebäudehülle und Anlagentechnik näher betrachtet.

Das zu untersuchende Gebäude wurde bei der Vor-Ort-Begehung hinsichtlich Gebäudehülle und Anlagentechnik näher begutachtet. Bei durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen wurden die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen überprüft und ggf. Kompensationsmöglichkeiten aufgezeigt. Mit der Erstellung einer Energiebilanz für das Gebäude nach DIN V 18599 wurden sinnvolle Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und Einsparpotenziale aufgezeigt.

Für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung von Fördermitteln eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt.

Mit den Erkenntnissen aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und den erzielten Einsparpotenzialen, erfolgt eine Empfehlung für die auf den Bauherren zutreffendsten Maßnahmen.

Dachsanierung am Panoramasaal im Forum der Generationen - Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.06.2023 die Freigabe zur Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten erteilt. Folgende Gewerke wurden ausgeschrieben: Dachdeckungs- und Gerüstarbeiten.

Gewerk Dachdeckungsarbeiten:

Es wurden 6 Firmen angefragt hiervon haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot belief sich auf 159.419,60 Euro brutto. Die Arbeiten wurden an die Firma Zippert GmbH & Co. KG vergeben.

Gewerk Gerüstarbeiten:

Es wurden 6 Firmen angefragt hiervon hat 1 Firma ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot belief sich auf 28.692,69 Euro brutto. Die Arbeiten wurden an die Firma Baisch Gerüstbau vergeben.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in der Zeit von April – August 2024.

Anpassung über die ehrenamtliche Entschädigung

Im Jahr 2014 hat der Gemeinderat bereits über eine Anpassung der ehrenamtlichen Entschädigung beraten, die letzte Anpassung erfolgte jedoch im Jahr 2009.

Nach kurzer Beratung hat der Gemeinderat die neuen Entschädigungssätze beschlossen.

Gemeinderatsitzung vom 16.10.2023

Betriebsplan des Gemeindewaldes für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wurde vom Landratsamt Esslingen, Forstamt, aufgestellt und weist einen Überschuss in Höhe von 2.500 Euro (Ausgaben 20.400 Euro und Einnahmen 22.900 Euro) aus.

Kinderbildungszentrum – Beschattung der Wasserbaustelle

In der Sitzung vom 18.09.2023 wurde dem Gemeinderat die Beschattung der Wasserbaustelle mittels Sonnensegel vorgestellt. Der Gemeinderat hat sich gegen die Beschaffung eines Sonnensegels entschieden und die Verwaltung darum gebeten, nochmals die natürliche Beschattung der Wasserbaustelle mittels Bäumen zu prüfen.

Die Verwaltung war daher zusammen mit der Landschaftsarchitektin Frau Unseld-Eisele und dem Bauhofleiter Herrn Stober vor Ort. Es wurden tatsächlich nach Prüfung der verlaufenden Leitungen und des Sonnenverlaufs zwei Standorte für Bäume gefunden, die eine sinnvolle natürliche Beschattung ermöglichen.

Zwei neue Bäume können südlich der Wasserbaustelle gepflanzt werden, um Schatten zu generieren. Zwischen den geplanten beiden Standorten hat kein Baum Platz, hier befindet sich die Sickergrube für überlaufendes Wasser aus der Wasserbaustelle.

Folgende Bäume wurden in Abstimmung mit dem Bauhofleiter ausgesucht:

Vorschlag für Baum Nr. 1 (neben Kastanie) - Amberbaum

Vorschlag für Baum Nr. 2 – Tulpenbaum

Beide Bäume sind sogenannte Klimabäume, die mit den mittlerweile vorherrschenden klimatischen Bedingungen (lange Trockenheit) gut auskommen. Eine genaue Beschreibung der Baumarten liegt ebenfalls in der Anlage bei.

Die Kosten für die Bäume belaufen sich auf ca. 1.000 - 1.500 Euro.

Der Bauhof würde die Bäume beschaffen und noch in diesem Jahr pflanzen.

Bzgl. eines Sonnenschirms für die „vorübergehende“ Beschattung, bis die Bäume eine gewisse Größe erreicht haben, würden wir einen Betrag nach Rücksprache mit der Raumausstattung Wörner im Haushalt 2024 bereitstellen.

 

Gemeinderatsitzung vom 18.09.2023

Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen, Bebauungsplan "Herion-Areal"

Änderung des Geltungsbereichs, Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Das Bebauungsplanverfahren „Herion-Areal“ wurde am 22.03.2021 durch Beschluss des Gemeinderats mit einer Abgrenzung von ca. 1,70 ha im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB eingeleitet.

Aufgrund der guten Verkehrsanbindung und Lage der Gemeinde Großbettlingen sowie einer Zunahme der Bevölkerungszahl ist die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin hoch.

Um der anhaltenden hohen Nachfrage gerecht werden zu können, sollen Wohnbauflächen im Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung entwickelt werden.

Das Firmengelände „Herion“ später „Norgren“ wurde als Firmenstandort im Jahr 2014 aufgegeben und nachfolgend durch die Kommunalentwicklung zur Entwicklung einer hochwertigen Nachnutzung erworben.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Herion-Areal“ mit einer Größe von ca. 1,72 ha soll das ehemalige Firmengelände einer nachfolgenden Wohnnutzung zugänglich gemacht sowie Nutzungen für Arztpraxen, Physiotherapie u. ä. entlang der Albstraße ermöglicht werden.

Das DRK-Heim im Norden sowie das Grundstück Hölderlinweg 1 werden in die Planung integriert und die innere Erschließung neu geordnet. Die Bestandsgebäude Albstraße 15, 17 und 19 werden aus dem bestehenden Bebauungsplan „Baumwasen“ von Gewerbebaufläche in Mischgebiets- und Wohnbaufläche überführt.

Auf Basis der konkreten Erschließungsplanung wurde im Norden der Straßenansatz der Droste-Hülshoff-Straße im Übergang zum Plangebiet aufgenommen und der Übergang der nördlichen Mörikestraße zum Plangebiet bedarfsgerecht geringfügig erweitert sowie der östliche Gehwegbereich entlang der Albstraße für Anpassungen aufgenommen.

Die genauen Inhalte des Bebauungsplanentwurfs finden Sie auf unserer Homepage.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 in Form einer Offenlage sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind vom 09.10.2023 bis zum 10.11.2023 zeitgleich geplant. In diesem Zeitraum werden die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf auch auf der Homepage der Gemeinde Großbettlingen eingestellt.

Kinderbildungszentrum

Sonnensegel für die Wasserbaustelle

Aus der Bevölkerung sowie aus dem Gemeinderat kam der Wunsch nach einem Sonnenschutz für die Wasserbaustelle des Kinderbildungszentrums am Forum der Generationen auf.

Die Verwaltung war hierzu mit der Architektin Frau Unseld-Eisele im Gespräch, um die Möglichkeit einer natürlichen Beschattung durch Bäume oder mittels eines Sonnensegel zu prüfen.

Das Sonnensegel ist für Windgeschwindigkeiten bis 40 km/h und für leichten Regen ausgelegt. Bei extremeren Wetterbedingungen sollte das Segel jedoch sicherheitshalber entfernt werden. Das bedeutet, dass mind. 2 Bauhofmitarbeiter erforderlich sind, um das Sonnensegel zu demontieren. Dies deshalb, weil sich die Befestigungen für das Segel in 3 m Höhe befinden.

Die Kosten für das Sonnensegel belaufen sich laut Angebot auf insgesamt rd. 10.000 Euro brutto.

Da der Kosten- und Arbeitsaufwand eines Sonnensegels unverhältnismäßig hoch sind, entschied sich der Gemeinderat die Verwaltung mit der Prüfung anderer Beschattungsmöglichkeiten zu beauftragen.

Korrektur zur Beschlussfassung - Erhöhung der Kindergartengebühren zum 01.09.2023

In der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2023 hat der Gemeinderat der Erhöhung der Gebühren für die Kindertagesbetreuung zugestimmt.

Aufgrund eines inhaltlichen Fehlers, muss der Beschluss korrigiert und die Satzungsänderung erneut im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

Die erneute Beschlussfassung hat lediglich formelle Gründe, die neuen Gebührensätze wurden bereits ins System eingepflegt und können abgerechnet werden.

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

Die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans erfolgte zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Großbettlingen.

Im Jahr 2009 hat die Freiwillige Feuerwehr Großbettlingen eine Feuerwehrbedarfsplanung in Eigenleistung erarbeitet, von welcher man im Jahr 2018 die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans erstellte. Am 17.12.2018 wurde diese durch Beschluss des Gemeinderats verabschiedet.

Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, weshalb die Fortschreibung nun wieder fällig ist.

Bereits bei der letzten Fortschreibung im Jahr 2018 wurden externe Berater hinzugezogen, da die Komplexität dies erforderlich machte. Auch die jetzt anstehende Fortschreibung möchte die Verwaltung nach Rücksprache mit der Freiwilligen Feuerwehr mit einem externen Berater durchführen.

Hierfür wurde Kontakt mit Herrn Ralf-Jörg Hohloch aufgenommen, welcher bereits zahlreiche Feuerwehrbedarfspläne auch für Gemeinden im Umland aufgestellt hat.

 

Gemeinderatsitzung vom 17.07.2023

Sanierungsmaßnahme „Rathaus Ortsmitte“

Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. Baugesetzbuch

2022 hat die Gemeinde bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) die Erstellung eines Gebietsbezogenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Isek) für das Gebiet „Rathaus Ortsmitte“ (4,6 ha) in Auftrag gegeben. Das Isek diente als Grundlage für den Antrag auf Aufnahme in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung für das Programmjahr 2023. Dieser Antrag wurde dem Regierungspräsidium (RP) Tübingen im Oktober 2022 vorgelegt.

Aufgrund der vorgefundenen städtebaulichen Mängel und Missstände wurden vorläufige Sanierungsziele definiert. Diese können im Ratsinformationssystem der Gemeinde Großbettlingen abgerufen werden.

Zur Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände wurde ein Förderrahmen in Höhe von 6,39 Mio. € beantragt. Der Förderrahmen setzt sich dabei zusammen aus 60 % Finanzhilfen des Bundes und / oder Landes (3,83 Mio. €) sowie einem entsprechenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von 40 %.

Erfreulicherweise wurde der Antrag gleich im ersten Anlauf positiv beschieden. Mit Bescheid des Regierungspräsidiums vom 04.05.2023 wurde die Sanierungsmaßnahme „Rathaus Ortsmitte“ mit einem Förderrahmen von 1,33 Mio. € in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen, d. h. es wurde eine erste Tranche von Finanzhilfen des Landes in Höhe von 800.000 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich dabei von 01.01.2023 bis 30.04.2032. Im weiteren Verlauf der Maßnahme können zusätzlich notwendige Finanzhilfen durch Aufstockungsanträge beantragt werden.

Als nächster Schritt – vor der Ausweisung eines Sanierungsgebiets gem. BauGB – steht nun die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB an. Dabei sollen lt. BauGB Beurteilungsgrundlagen gewonnen werden, die „über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen erforderlich sind“. Als wesentliche Grundlage dient dabei das bereits vorliegende Isek mit den entsprechenden Planungen. Darüber hinaus sind im Rahmen der VU die Eigentümer, Mieter und Pächter im Untersuchungsgebiet sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Von der KE vorgeschlagen werden dabei eine Fragebogenaktion sowie evtl. eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer, Mieter und Pächter im Untersuchungsgebiet.

Der Ergebnisbericht über die VU inkl. der Abwägung der Wahl der Art des Sanierungsverfahrens sowie einer Empfehlung zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets bildet dann die wesentliche Grundlage für die weitere Sanierungsdurchführung. Nach Abschluss der VU beschießt der Gemeinderat die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB. Voraussichtlich erstreckt sich der Bearbeitungszeitraum für die VU bis ca. Anfang 2024.

Erweiterung des halbanonymen Grabfeldes – Vorstellung Entwurf

Auf dem Friedhof der Gemeinde Großbettlingen gibt es bereits zwei halbanonyme Grabfelder. Diese Art der Bestattungsform wird stark nachgefragt, sodass die Grabfelder schon fast vollständig belegt sind.

Um auch zukünftig halbanonyme Gräber auf dem Friedhof anbieten zu können wird vorgeschlagen, weitere Grabfelder anzulegen. Nördlich der bestehenden Grabfelder könnten drei weitere halbanonyme Felder hergestellt werden, wobei jedes davon Platz für 28 Urnen bietet.

Kindertagesstätte Am See

Sanierung von Toiletten und Wickelbereich

Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.04.2023 die Freigabe zur Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten erteilt. Folgende Gewerke wurden ausgeschrieben: Sanitär mit Heizung, Boden- und Wandbelagsarbeiten, Sanitärtrennwände, Zimmerer- und Holzbauarbeiten.

Gewerk Sanitär und Heizung

Es wurden 8 Firmen angefragt hiervon haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Kostenschätzung belief sich auf 53.000 Euro brutto.

Gewerk Boden- und Wandbelagsarbeiten

Es wurden 7 Firmen angefragt hiervon haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Kostenschätzung belief sich auf 19.608 Euro brutto.

Gewerk Sanitärtrennwände

Es wurden 6 Firmen angefragt hiervon haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Kostenschätzung belief sich auf 4.500 Euro brutto.

Gewerk Zimmerer- und Holzarbeiten

Es wurden 8 Firmen angefragt hiervon haben 1 Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Kostenschätzung belief sich auf 10.264 Euro brutto.

Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Kanalsanierungsmaßnahmen 2023

Vergabe der Arbeiten

Für die Kanalsanierungsmaßnahmen 2023 wurde in der Sitzung vom 15.05.2023 die Vergabe zur Ausschreiung erteilt.

Die Sanierungen erfolgen in den Straßen:

  1. Kelterstraße
  2. Hölderlinweg
  3. Gartenstraße
  4. Holbeinweg
  5. Bempflinger Straße
  6. Nürtinger Straße

Es wurden von 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei Submission gingen von 6 Firmen Angebote ein.

Die formale Prüfung nach VOB/A und den Ausschreibungsgrundlagen nach KEVM (B) A ergab keine Beanstandungen.

Bei der rechnerischen Prüfung der Angebote wurden keine Rechenfehler gefunden. Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich zur Kostenberechnung ergab Abweichungen in den Einheitspreisen. Sowohl untereinander als auch im Vergleich zur Kostenberechnung differieren die Einheitspreise und die Angebotssummen teilweise stark. Jedoch gibt es bei den relevanten Bietern in den Hauptpositionen keine signifikanten Abweichungen.

Das Budget (Bauleistung ohne Nebenkosten) der Gemeinde beläuft sich für das Haushaltsjahr 2023 auf 119.000 EUR (brutto). Im Kostenanschlag vom 14.06.2023 war für die ausgeschriebenen Leistungen eine Bruttosumme von 118.629,91 EUR ermittelt worden. Der günstigste Bieter liegt mit seinem Angebot rund 15 % über dem Budget. Um das vorgegebene Budget einzuhalten, wäre der ausgeschriebene Sanierungsumfang um mindestens eine Kanalhaltung zu reduzieren. Dies wäre nach der Vergabe mit dem Auftragnehmer zu verhandeln.

Im Haushaltsplan sind hierfür 150.000 Euro inkl. Baunebenkosten bereitgestellt.

Feststellung des Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Großbettlingen, des Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und des Jahresabschlusses 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung 

Die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Großbettlingen, des Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und des Jahresabschlusses 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgungkönnen dem Ratsinformationssystem entnommen werden. Die Rechnungsunterlagen können bei der Kämmerei Rathaus, Zimmer 14 eingesehen werden.

Personalsituation Kindertagesstätten Am See und Regenbogen – Zusätzliche Stellen für das Kindergartenjahr 2023/2024

In der Klausursitzung am 03. Juli 2023 hat sich der Gemeinderat intensiv mit den Veränderungen in der Kindertagesbetreuung befasst. Die wesentlichen Punkte sind:

In der Gemeinde Großbettlingen hat sich die Bedarfssituation in den letzten Jahren geändert, ca. 80 Prozent der Eltern haben Bedarf für einen U3-Platz. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Wickelkinder steigt, was nicht im Personalschlüssel abgebildet ist. Hinzu kommt, dass zu verzeichnen ist, dass innerhalb kürzester Zeit nach der Anmeldung das Betreuungsmodell 7 – 14 Uhr von den Eltern gewählt wird. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der Essenskinder kontinuierlich steigt, was ebenfalls Auswirkungen auf den Personalschlüssel Erzieher/innen hat und den Zeitaufwand für die Hauswirtschaftskräfte erhöht.

Mit der Schaffung von mehr Stellen für Auszubildende (Anerkennungspraktikum, Praxisorientierte Ausbildung) und einem Handlungsspielraum für die Verwaltung um kurzfristig Personal einstellen zu können, kann dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für beide Kindertagesstätten eine zusätzliche Stelle als „Reserve“ im Stellenplan einzuplanen.

Außerdem sollten die Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeitergewinnung forciert werden.

Bei einer Besetzung der Stellen wie im Beschussvorschlag aufgeführt entstehen der Gemeinde jährliche Kosten von 325.086,00 Euro. Hierbei sind die Reservestellen beinhaltet.

Erhöhung Kindergartengebühren zum 01.09.2023

Die Festsetzung der Kindergartengebühren in Kindertageseinrichtungen orientiert sich an den Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde von den Kirchen und kommunalen Landesverbänden eine Erhöhung um 8,5 Prozent vorgeschlagen, da die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung nach wie vor stetigen Kostensteigerungen unterliegt. Ein zentrales Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten.

In der Sitzung des Gemeinderats am 29.11.2021 wurde beschlossen, dass zukünftig regelmäßig zum 01.09. die Kindergartengebühren entsprechend den Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände erhöht wird.

Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge liegt im Haushaltsjahr 2021 bei 7%, im Haushaltsjahr 2022 bei 9%.

Aufgrund einer Bedarfsumfrage wird in der Kindertagesstätte Regenbogen ab dem Kindergartenjahr nur noch eine Betreuung bis 14 Uhr angeboten. Die Kindergartensatzung wird entsprechend angepasst (§4 Betreuungsmodelle).

Finanzzwischenbericht zum 30.06.2023

Der Finanzzwischenbericht der Gemeinde Großbettlingen zum 30.06.2023 wird vorgelegt. Die Gemeindeverwaltung zeigt mit dem Finanzzwischenbericht die aktuelle Finanzsituation 2023 sowie die voraussichtliche Entwicklung der Finanzdaten zum Jahresende auf.

Der vorgelegte Finanzzwischenbericht ist auf Grund der Konfliktsituation in Osteuropa, der Erhöhung der Kosten und die damit verbundenen Einschnitte in die Liquidität der Kommunen nur bedingt aussagefähig.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im 2. Halbjahr 2023 (z. B. bei der Gewerbesteuer und bei den Gebühreneinnahmen sowie beim Finanzausgleich) noch Veränderungen möglich sind.

Gemeinderatsitzung vom 26.06.2023

Breitbandausbau in Großbettlingen

In enger Abstimmung mit dem Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Esslingen und der Gigabitregion Stuttgart wurden in den vergangenen Monaten einige Gespräche mit Unternehmen bezüglich eines Breitbandausbaus in Großbettlingen geführt.

Erfreulicher weiße haben zwei Marktteilnehmer (Deutsche Glasfaser und Netcom) sehr großes Interesse zukünftig den eigenwirtschaftlichen Ausbau in Großbettlingen wieder aufzugreifen.

Beide Unternehmen planen im Laufe des kommenden Jahres ggf. sogar schon Ende diesen Jahres mit den Planungen bzw. der Vorvermarktung zu beginnen.

Eine Mindestquote für die Vermarktung als Voraussetzung für die Investitionen haben beide Unternehmen. Die Hausanschlüsse sind bei Buchung eines Produktes grundsätzlich kostenfrei.

Der Netzausbau erfolgt nach dem Open Access-Prinzip, d. h. anderen Anbietern steht es zu marktüblichen Preisen frei, ebenfalls ihre Produkte auf dem Netz anzubieten.

Eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser ist bisher auf der Gemeindegebiet nicht vorhanden. Lediglich im Gewerbegebiet sind Glasfaserkabel mit entsprechenden Hausanschlüssen eingezogen.

Zusätzlich hat die Telekom vor einigen Jahren vereinzelt Glasfaserkabel zwischen den Netzverteilerpunkten verlegt, um die vorhandenen Kupferkabel mit einer höheren Leistung zu versorgen (Vektoring).

Ebenfalls hat die Gemeinde in einzelnen Straßen Leerrohre liegen, welche für einen Ausbau gegen eine Verpachtung oder Verkauf zur Verfügung gestellt werden können.

Forum der Generationen

Dachsanierung Panoramasaal

- Vorstellung der Planung

Im Rahmen der Generalsanierung des FdG wurde das alte Dach des Hallenbads, jetzt Panoramasaal, nicht betrachtet. In den letzten Jahren kam es nun zu Wassereindrang an verschiedenen Stellen des Raums.

Zusammen mit Herrn Jochen Wilfert vom Büro Knecht aus Ludwigsburg hat die Verwaltung das Dach des Panoramasaals genauer betrachtet und festgestellt, dass dies an einigen Stellen undicht ist und nicht mehr repariert werden kann, sondern komplett zu erneuern ist.

In dem Zuge der Dachsanierung ist aufgrund der vorliegenden Gesetzeslage auch eine Photovoltaikanlage anzubringen. Hiermit hat sich der Elektrofachplaner Herr Ulrich Hagmann vom Büro h + h Planungs GmbH aus Schlierbach befasst. Herr Hagmann wird dem Gremium zwei Varianten, die zur Ausführung kommen könnten, vorstellen. Der Gemeinderat entschied sich für die erste Variante der PV-Anlage mit Kosten in Höhe von 172.000,00 €, die zur Ausführung kommen soll.

Die Maßnahmen sollen im Herbst ausgeschrieben werden. Die Ausführung soll von Ende März bis Anfang August 2024 erfolgen. Für den Ausführungszeitraum muss der Panoramasaal für die Nutzung gesperrt werden. Mit Frau Bitzer wurde der Bauzeitenplan abgestimmt und kann im Rahmen der Jahresplanung für das FdG berücksichtigt werden.

Streuobstförderung

Seit einigen Jahren gibt es das Streuobstförderungsprogramm des Landes in welchem verschiedene pflegerische Maßnahmen gefördert werden.

Ergänzend hierzu gibt es in einigen Kommunen bereits kommunale Streuobstförderprogramm um auch auf örtlicher Ebene entsprechende Anreize für den Erhalt der Streuobstwiesen zu setzen.

Gemeinsam mit einigen Beteiligten des Klimaforums, kam daher die Idee auf, für Großbettlingen eine kommunale Streuobstförderung einzuführen.

Ziel und Zweck dieser Förderung soll der Erhalt und der teilweise der Wiederaufbau entsprechender Flächen sein.

In Absprache mit dem Klimaforum wird vorgeschlagen, ein Fördersystem einzuführen, bei welchen die Neupflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen bezuschusst wird.

Um auch entsprechende Anreize zu schaffen wird vorgeschlagen, eine Förderung von 25 € pro Baumanzusetzen und diese auf 3 Bäume pro Antragsteller zu begrenzen.

Die Verwaltung schlägt vor, ein Gesamtbudget von 2.000 € für das Jahr 2023 zu Verfügung zu stellen. Die Abwicklung des Förderprogrammes soll gemeinsam mit dem Klimaforum organisiert werden.

Im Haushaltsplan sind keine Mittel für das Konzept eingestellt. Eine Kostendeckung über andere Maßnahmen wäre vorstellbar.

Wie hoch der Mittelabfluss tatsächlich sein wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Für das kommende Haushaltsjahr müsste dann der Finanzmittelbedarf neu beurteilt werden.

Die Maximalkosten würden sich jedoch auf 2.000 € belaufen.

Turn-, Sport- und Gesangverein Großbettlingen e. V. (TSuGV)

- Abrechnung 2022 Sportanlagen Staufenbühl (Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung)

Ab 01.01.2022 gelten die neuen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Zisterne, verhandelt in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.09.2021. Damit reduzierte sich der jährliche Zuschuss auf 14.500 Euro. Hiervon wurden bereits 10.000 Euro zum 30.04.2022 ausgezahlt.

Nach dem vorliegenden Verwendungsnachweis besteht zum 31.12.2022 eine Differenz in Höhe von 611,05 Euro, der vom bestehenden Überschuss in Abzug gebracht und damit nach Beschlussfassung ausbezahlt werden wird.Aufgrund des vorhandenen Überschusses verbleibt der noch ausstehende Überschuss in Höhe von 3.888,95 Euro, ein Drittel gemäß Pachtvertrag, bei der Gemeinde. Eine Auszahlung erfolgt für vertragliche Aufwendungen nach Vorlage entsprechender Nachweise in den Folgejahren.

Der Bau der Zisterne musste aufgrund naturschutzrechtlicher Forderungen von 2022 auf 2023 verlegt werden. Sofern die naturschutzrechtlichen Forderungen erfüllt werden können, kann mit dem Bau evtl. ab September 2023 begonnen werden.

Kinderbildungszentrum – Beantragung/Verwendung der Fördermittel

In der Sitzung am 17. April 2023 wurde das Gremium im Rahmen des Abschlussberichts Kinderbildungszentrum informiert, wie die erneut bis zum 30.06.2023 zugesagten Sachkosten in Höhe von 45.000 Euro verwendet werden sollen:

Lernwerkstatt Medienbildung (Laptops und Tabletts)          20.000 Euro

Anpassung Lernwerkstätten                                                 11.000 Euro

Pflasterung Wasserspielplatz                                                10.000 Euro

Projektgarten Atrium                                                               4.000 Euro

Aufgrund der Entscheidung des Gemeinderats nur eine Teilpflasterung vorzunehmen und da ausschließlich Material und keine Handwerkerleistungen über das Förderprogramm abgerechnet werden können, sind nach Vorlage der Unterlagen bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung nur 5.000 Euro für die Pflasterung des Wasserspielplatzes förderfähig.

Damit die Mittel nicht verfallen, hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung empfohlen, einen Änderungsantrag zu stellen und die Ausgaben für die Lernwerkstatt Medienbildung um 5.000 Euro zu erhöhen. Außerdem werden für die Anpassung der Lernwerkstätten nur 9.000 Euro benötigt, so dass die Aufteilung der Sachkosten in Höhe von 45.000 Euro nun wie folgt aussieht:

Lernwerkstatt Medienbildung (Laptops und Tabletts)          27.000 Euro

Anpassung Lernwerkstätten                                                   9.000 Euro

Pfeifenwippe (Musikinstrument außen),

Ersatz Scheibe Oktoskop, Lernspielmaterialien

Pflasterung Wasserspielplatz                                                  5.000 Euro

Projektgarten Atrium                                                               4.000 Euro

Der Antrag wurde bereits genehmigt sowie die Gelder der Gemeinde ausgezahlt.

Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen

Bebauungsplan Wohngebiet „Kirchertäcker III“

  • Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Das Bebauungsplanverfahren „Kirchertäcker III“ wurde durch Beschluss des Gemeinderats am 16.12.2019 mit einer Abgrenzung von ca. 2,76 ha im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgte am 19.12.2019.

Auf Grund der Änderung des städtebaulichen Entwurfs wurde die Gebietsabgrenzung in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2022 geändert und auf ca. 1,73 ha verringert. Die Bekanntmachung erfolgte am 08.12.2022.

Ziel und Zweck der Planung

Aufgrund der guten Verkehrsanbindung und Lage der Gemeinde Großbettlingen sowie einer Zunahme der Bevölkerungszahl ist die Nachfrage nach Wohnraum hoch. In Großbettlingen stehen gegenwärtig nur noch wenige private Baugrundstücke für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Um der anhaltenden hohen Nachfrage gerecht werden zu können, sollen Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand im Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung entwickelt werden. Im Rahmen einer Untersuchung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH zu den Flächenpotenzialen für die weitere bauliche Entwicklung von Großbettlingen wurden mögliche Flächen für Siedlungserweiterungen ermittelt, die insbesondere für die kurzfristige Entwicklung nach § 13 b BauGB geeignet sind. Aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten sowie des Biotop- und Landschaftsschutzes, der Topographie, der Siedlungsstruktur und der Infrastruktur sind kleinflächige Siedlungserweiterungen lediglich im Süden und Südwesten angrenzend an den vorhandenen Siedlungskörper möglich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchertäcker III“ mit einer Größe von ca. 1,73 ha werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Wohngebiets geschaffen. Durch die Lage südlich der bislang nur einseitig angebauten Metzinger Straße im Zusammenhang mit den nördlich angrenzenden Wohngebieten sowie dem geplanten Sondergebiet „Einzelhandel und Wohnen“ im Osten und dem Friedhof im Westen wird der Siedlungskörper arrondiert.

Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfs vom 06.06.2023

In der Gemeinderatssitzung wurden die genauen Punkte der planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß Textteil, Teil B ausgeführt.

Ebenfalls wurden die einzelnen Punkte der örtliche Bauvorschriften gemäß Textteil, Teil C erörtert.

Die genauen Einzelheiten können aus der entsprechenden Gemeinderatsvorlage im Ratsinformationssystem der Gemeinde Großbettlingen entnommen werden.

Weitere Vorgehensweise

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 in Form einer Offenlage sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind vom 17.07.2023 bis zum 01.09.2023 zeitgleich geplant. In diesem Zeitraum werden die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf auch auf der Homepage der Gemeinde Großbettlingen eingestellt.

Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen

Bebauungsplan Sondergebiet „Einzelhandel und Wohnen“

  • Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Das Bebauungsplanverfahren „Einzelhandel und Wohnen“ wurde durch Beschluss des Gemeinderats am 20.04.2020 mit einer Abgrenzung von ca. 0,75 ha eingeleitet.

Auf Grund der Änderung des städtebaulichen Entwurfs wurde die Gebietsabgrenzung in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2022 geändert und auf ca. 0,91 ha vergrößert.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Großbettlingen verfügt über keine zentralörtliche Funktion, womit der Kommune vorrangig eine wohnortnahe Grundversorgung für die eigene Bevölkerung zukommt. Derzeit wird die Versorgung im Lebensmittelbereich lediglich durch den bestehenden Edeka-Markt im Norden des Siedlungsgebiets und durch einige kleine Lebensmittelhandwerksbetriebe in der Ortsmitte gewährleistet. Der Treff 3000-Discounter, der ebenfalls im Norden der Gemeinde angesiedelt war, wurde inzwischen aufgegeben. Durch den Wegfall dieses Marktes sowie durch die Aufgabe weiterer Verkaufsflächen (Drogeriemarkt und Getränkehandel) hatte die Gemeinde Großbettlingen in den letzten Jahren erhebliche Verluste in nahversorgungsrelevanten Sortimenten zu verkraften.

Aufgrund zurückgehender Verkaufsflächen sowie einer steigenden Bevölkerungszahl hat die Kaufkraftbindung abgenommen. Nur ein geringer Teil der vorhandenen Kaufkraft kann noch durch den vorhandenen Einzelhandel gebunden werden. Das Gesamtangebot an Nahversorgung ist daher dauerhaft zu ergänzen. Der einzige ansässige Lebensmittelmarkt im nördlichen Siedlungsbereich von Großbettlingen kann, bedingt durch Entfernung und Topographie, keine fußläufige Nahversorgungs-funktion für die südlichen Wohngebiete von Großbettlingen übernehmen, daher soll ein weiterer Lebensmittelmarkt im Süden der Gemeinde, angeschlossen an Wohnbauerweiterungsflächen, angesiedelt werden.

Die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg) wurde im Juni 2019 mit einer Auswirkungsanalyse für die geplante Neuansiedlung beauftragt. Die Auswirkungsanalyse kommt zum Ergebnis, dass die Vorgaben des Landes (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot) eingehalten werden.

Ziel der Planung ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, um die Nahversorgung für die Einwohner von Großbettlingen zu verbessern. Der Standort zeichnet sich durch eine fußläufige Erreichbarkeit aus den umliegenden Wohngebieten, die gute verkehrliche Erreichbarkeit über den überörtlichen Verkehrsträger B 313 sowie eine direkte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus.

Mit der stärkeren Bindung der vorhandenen Kaufkraft werden unnötige Verkehre vermieden. Der geplante Lebensmittelmarkt umfasst eine Verkaufsfläche von ca. 1.040 qm. Hinzu kommt eine Bäckerei mit Café. Neben der Verbesserung der Nahversorgung dient das Vorhaben der Schaffung preiswerten Wohnraums. Oberhalb des Lebensmittelmarktes sowie in einem geplanten Wohn- und Geschäftshaus sind ca. 25 Wohnungen vorgesehen.

Das Sondergebiet „Einzelhandel und Wohnen“ wird zusammen mit dem Wohngebiet „Kirchertäcker III“ geplant und entwickelt. Gemeinsam wird der südliche Ortsrand der Gemeinde Großbettlingen zwischen Friedhof und B 313 arrondiert und der Lebensmittelmarkt in den Siedlungskörper sowie in vorhandene und geplante Wohnbauflächen integriert.

Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfs vom 06.06.2023

In der Gemeinderatssitzung wurden die genauen Punkte der planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß Textteil, Teil B ausgeführt.

Ebenfalls wurden die einzelnen Punkte der örtlichen Bauvorschriften gemäß Textteil, Teil C erörtert.

Die genauen Einzelheiten kann der entsprechenden Gemeinderatsvorlage im Ratsinformationssystem der Gemeinde Großbettlingen unter www.grossbettlingen.ris-portal.de entnommen werden.

Weitere Vorgehensweise

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 in Form einer Offenlage sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind vom 17.07.2023 bis zum 01.09.2023 zeitgleich geplant. In diesem Zeitraum werden die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf auch auf der Homepage der Gemeinde Großbettlingen eingestellt.

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Das Verfahren wurde bereits eingeleitet.

Gemeinderatsitzung vom 15.05.2023

Umsetzung der Eigenkontrollverordnung, Kanalsanierungsmaßnahmen 2023

Im Rahmen der Kanalsanierungsmaßnahme 2023 sollen die bei den EKVO-Untersuchungen festgestellten Schäden behoben werden. Ziel ist die Beseitigung möglichst vieler Schäden in Bezug auf das zur Verfügung stehende Budget. Im Vordergrund stehen die Zustandsklassen mit sehr starken (SK 5) und starken Mängeln (SK 4). Schadhafte Haltungen bei denen zusätzlich Fremdwasser-Eintritt vorliegt, werden vorrangig betrachtet.

Die Sanierungsmaßnahmen finden im Norden sowie im westlichen und östlichen Teil der Gemeinde statt. Umfahrungen/Umleitungen während der Baumaßnahme sind vorerst nicht geplant. Die Arbeiten können mit teilweiser halbseitiger Sperrung durchgeführt werden.

Die Sanierungen erfolgen in den Straßen: Kelterstraße, Hölderlinweg, Gartenstraße, Holbeinweg, Bempflinger Straße, Nürtinger Straße

Die Baumaßnahme erfolgt auf Eigentumsflächen der Gemeinde Großbettlingen mit Ausnahme der Sanierung Nürtinger Straße. Hier befindet sich der Hochpunkt in einer privaten Einfahrt. Eine Benachrichtigung der von Sanierungsmaßnahmen direkt betroffenen Anwohnern wird vor Beginn der Ausführung durchgeführt.

Die Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf rd. 100.000 Euro brutto bzw. inkl. Baunebenkosten auf rd. 135.000 Euro brutto. Im Haushaltsplan sind hierfür 150.000 Euro bereitgestellt.

Sachstandsbericht zum Wasserspielplatz

Frau Scheerer und Frau Unseld-Eisele geben einen kurzen Sachstandsbericht zum Wasserspielplatz ab. Die Hauptproblematik liegt in den Themen Wassermenge, Entwässerung und dem Spielsand in der Rinne.

Die einzelnen Punkte werden beleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt.

Die Gesamtkosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf 15.136,80 €.

Sanierung der Kläranlage

Herr Hauff informiert das Gremium über eine in Auftrag gegebene Studie durch das Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW). Im Rahmen dieser Studie sollen zwei Szenarien betrachtet werden. Zum einen der Sanierung der beiden Kläranlagen (Großbettlingen und Neckartailfingen) und zum anderen den Neubau einer zentralen Kläranlage.

Die Kosten für die Studie teilen sich das GKW sowie das Land.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften ist Grundlage für die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten, auf deren Basis auch die Einweisungen sowie die Nutzungsentschädigung und die Nebenkostenpauschale festgelegt werden. Letztmalig wurde die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften am 12.12.2022 geändert.

Der Landkreis Esslingen ist Hauptmieter der Gemeinschaftsunterkunft in der Nürtinger Straße 83. Diese wurde bislang komplett an die Gemeinde Großbettlingen untervermietet. Aufgrund der steigenden Anzahl an unterzubringenden Geflüchteten wird der Landkreis ab dem 01.06.2023 wieder 70 % der Gemeinschaftsunterkunft selbst für die Erstunterbringung nutzen. Die übrigen 30 % der Gemeinschaftsunterkunft sind weiterhin an die Gemeinde untervermietet und werden auch weiterhin für die Anschlussunterbringung genutzt. Eine entsprechende Anpassung des Untermietvertrages wurde bereits vorgenommen.

Aufgrund der Änderung des Mietvertrages mit dem Landkreis, wird die Miete für die Gemeinde deutlich günstiger, weshalb auch die Nutzungsgebühren anzupassen sind.

Ebenfalls ist in der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunter-künften auch die Nutzungsgebühr für weitere angemietete Objekte geregelt. Seit der letzten Satzungsänderung wurden zwei weitere Objekte angemietet. Im Zuge der jetzigen Änderung werden diese beiden neuen Objekte auch mit in der Kalkulation der Nutzungsentschädigung berücksichtigt.

Mitteilungsblatt Großbettlingen – Anpassung des Redaktionsstatus

Im Januar 2016 wurde im Gemeinderat die Neufassung eines Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Großbettlingen beschlossen.

Vor den anstehenden Wahlen im kommenden Jahr wurden die Gemeinden von der Kommunalaufsicht des Landkreises Esslingen aufgefordert, die Statuten auf deren Vollständigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere auf die Thematik der Karenzzeit vor Wahlen solle besonderes Augenmerk gelegt werden.  Auch die neueste Rechtsprechung unterstreicht die immense Bedeutung eines Redaktionsstatuts (Bsp. OB Wahl Weinsberg)

Aber auch andere Themenbereiche, wie inhaltliche Aspekte, allgemeine Grundsätze sowie Regelungen zu Bürgerentscheiden und Wahlwerbung sind festzusetzen.

Insbesondere in Hinblick auf die Veröffentlichung von Beiträgen der Parteien, Ortsverbänden und Fraktionen/Listen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor Wahlen, muss eine Regelung getroffen werden. Bislang legt das Redaktionsstatut der Gemeinde Großbettlingen dazu fest, dass Wahlwerbung, auch in Form von Anzeigen, grundsätzlich erlaubt ist (Ziffer 5).

Eingeschränkt wird diese Regelung durch Ziffer 2.1 c). Danach „dürfen Stellungnahmen von Fraktionen des Gemeinderates zu Angelegenheiten der Gemeinden nicht in den letzten 12 Wochen vor einer Kommunalwahl veröffentlicht werden“.Entsprechend einer Information des Regierungspräsidiums Stuttgart, gilt die Karenzzeiterfordernis aber nicht nur bei Kommunal- sondern auch bei Parlamentswahlen.

Nachdem aus diesem Grund eine Anpassung des Redaktionsstatuts vorgenommen werden muss, nahm die Gemeinde dies zum Anlass, das Statut insgesamt zu überarbeiten und Ergänzungen vorzunehmen. Insbesondere die Regelungen zu Bürgerentscheiden wurden ausformuliert.

Gemeinderatsitzung vom 17.04.2023

Lärmaktionsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen – 3. Runde

hier: Abwägungsvorschläge zum Lärmaktionsplan

Seit März 2020 wird zusammen mit dem Fachbüro Modus Consult an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (3. Runde) für die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen. Die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange liegen nun vor. Die Anregungen und Stellungnahmen sind in einer Zusammenstellung dargestellt und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen lässt sich feststellen, dass die im Zwischenbericht des Lärmaktionsplans vorgesehenen kurzfristigen Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt werden können. Durch die vorgesehenen ganztägigen Geschwindigkeitsreduzierungen ergeben sich auf den im Verbandsgemeindegebiet verkehrenden Buslinien zum Teil erhebliche Fahrzeitverlängerungen, die nicht mehr kompensiert werden können. In der Folge käme es entweder zu Einschränkungen im Angebot bzw. zu erheblichen Zusatzkosten durch zusätzliche Fahrzeuge / Fahrer und Fahrplananpassungen, die von der VG zu tragen wären.

Die Synopse der eingegangenen Stellungnahmen sowie die angepassten Planfälle liegen den Mitgliedern der Verwaltungsgemeinschaft zur Abstimmung vor. Auf Basis des Ergebnisses der Abstimmungen und der abgestimmten Maßnahmen wird der Endbericht des Lärmaktionsplanes erstellt und den Mitgliedern der Verwaltungsgemeinschaft erneut zur Zustimmung vorgelegt. Den Beschluss über das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans der VG Nürtingen trifft der Gemeinsame Ausschuss.

Kindertagesstätte Am See – Sanierung von Toiletten und Wickelbereich

Die Toiletten im neuen Bereich der Kindertagesstätte Am See sind in die Jahre gekommen und aufgrund rechtlicher Vorgaben dringend zu sanieren. Auch die Reinigung kann nicht mehr so durchgeführt werden, so dass diese den Hygienestandards entspricht.

Somit hat die Verwaltung im Haushaltsplan 2023 einen Planansatz von 153.000 Euro vorgesehen.

Zusammen mit Ingenieur Steffen Krüger, Architekt Robert Lubik, dem Team der KiTa Am See und der Verwaltung wurde eine abgestimmte Entwurfsplanung erarbeitet. Diese sieht den Umbau bzw. Erneuerung des kompletten Toilettenbereichs vor. Es sollen u.a. ein Urinal, Toiletten für U3 Kinder, sowie eine weitere Personaltoilette entstehen.

Der Wickelbereich erhält einen neuen Platz in einem aktuell als Materialraum genutzten Nebenraum. Hier soll auch die sogenannte Sauberkeitserziehung umgesetzt werden. Das bedeutet, dass ein Wickeltisch, eine Toilette und eine Dusche eingebaut werden soll.

Zudem soll der nichtgenutzte Dachraum über den Toiletten künftig als Stauraum dienen. Die Statik wurde geprüft und lässt eine Nutzung zu.

Die Kostenschätzung, die auf der aktuellen Entwurfsplanung basiert, sieht nun Gesamtkosten in Höhe von rd. 170.000 € brutto inkl. Baunebenkosten vor. Mit dieser Planung wird das maximal mögliche für den Toiletten- und Wickelbereich herausgeholt, daher schlägt die Verwaltung vor, den überplanmäßigen Ausgaben von 17.000 Euro zuzustimmen. Die Mehrkosten könnten durch eine Erbschaft von 15.000 Euro fast vollständig abgedeckt werden.

Resümee Kinderbildungszentrum

In der Gemeinderatssitzung hat die Projektleitung, Stefanie Bitzer, ein kurzes Resümee zum Kinderbildungszentrum gezogen. Sie blickte auf die hervorragenden vergangenen Leistungen zurück, gab einen aktuellen Stand wieder und gab einen Ausblick auf künftige Aufgaben und Ideen. Das Kinderbildungszentrum ist ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde und es soll in Zukunft weiter ausgebaut und fortgeführt werden.  

Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten

In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 17.03.2023 stand die Wiederwahl der Feuerwehrkommandanten auf der Tagesordnung.

Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Großbettlingen wurde nach einer Änderung der Feuerwehrsatzung im Jahr 2008 auf 4 Ressorts mit eigenem Zuständigkeitsbereich aufgeteilt.

Im Feuerwehrgesetz ist die Leitung durch mehrere gleichberechtigte Kommandanten nicht vorgesehen. Die nach dem Feuerwehrgesetz vorgeschriebene „Kommandantenfunktion“ wurde bisher von Michael Henzler (Leiter Ressort 2) wahrgenommen.

Alle 4 Ressortleiterposten wurden in der Hauptversammlung am 17.03.2023 zur Wahl gestellt. Für Ressort 2 konnte bis zur Hauptversammlung leider kein Nachfolger gefunden werden und bleibt erstmal unbesetzt.

Es standen folgende Posten zur Wahl, für welche sich die folgenden Personen aufgestellt haben:

Ressorts                                                                                Leiter

Ressort 1 (Personal / allgemeine Verwaltung):                    Thomas Lindner

Ressort 2 (Veranstaltungen / Kameradschaft):                    unbesetzt

Ressort 3 (Ausbildung):                                                         Marius Gackenheimer

Ressort 4 (Einsatztaktik):                                                      Florian Kalmbach      

Die „Kommandantenfunktion“ wird zukünftig von Florian Kalmbach wahrgenommen.

Die Kandidaten wurden in geheimer Wahl einstimmig bzw. mit überwältigender Mehrheit gewählt.

Nach den Bestimmungen des § 8 Feuerwehrgesetz bedarf die Wahl der Feuerwehrführung (Kommandant und Stellvertreter) zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat. Nach der vorgeschriebenen Bestellung durch den Bürgermeister können die gewählten Führungskräfte ihr Amt ausüben. Wahl und Bestellung erfolgen auf die Dauer von 5 Jahren.

Die wieder- und neugewählten Ressortleiter erfüllen die nach § 8 Abs. 5 Feuerwehrgesetz erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.

Aufstellung Vorschlagsliste Schöfenwahl

In diesem Jahr finden die Schöffenwahlen für die nächste Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 für das Amtsgericht Nürtingen und Landgericht Stuttgart statt.

Gemäß § 36 GVG sind die Gemeinden verpflichtet, zur Schöffenwahl eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste durch die Gemeinden sowie die Bekanntmachung über die Auslegung der Liste hat nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (VwV Schöffen) vom 8. Dezember 2022 bis spätestens 14. Juli 2023 zu erfolgen.

Durch den Präsidenten des Landgerichts Stuttgart wurde der Gemeinde Großbettlingen mitgeteilt, dass sie eine Vorschlagsliste im Umfang von mindestens 3 Personen aufzustellen hat. Für die Vorschlagsliste haben sich 15 Personen beworben.

Die Prüfung der gesetzlichen Vorgaben zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist erfolgt.

Nach Überprüfung gibt es 15 Wahlvorschläge, die dem Gemeinderat vorzulegen sind. Nach Bestätigung durch das Gremium, wird die Vorschlagsliste eine Woche öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Vorschlagsliste wird, einschließlich der Einsprüche, die im Rahmen der Auslegung eingehen können, bis spätestens 4. August 2023 an das Amtsgericht Nürtingen übergeben. Über die eventuell eingegangenen Einsprüche entscheidet der beim Amtsgericht bestehende Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen.

Im weiteren Verfahren wählt dann der Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Nürtingen dann bis zum 29. September 2023 die Schöffinnen und Schöffen sowie die Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Nürtingen und das Landgericht Stuttgart.

Radweg entlang der B 313 Frickenhausen-Tischard-Großbettlingen-Nürtingen

Vergabe des Tief- und Straßenbau

Für die Erstellung der Bundesradwegeverbindung Frickenhausen-Tischardt-Großbettlingen-Nürtingen wurden die erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten ausgeschrieben. Es wurden von 15 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei Submission gingen von 7 Firmen Angebote ein.

Die formale Prüfung nach VOB/A und den Ausschreibungsgrundlagen nach KEVM (B) A ergab, dass bei den Firmen Bieter 5 und Bieter 7 die Stundenlohnliste nicht ausgefüllt war. Auf eine Nachforderung wurde verzichtet, da die Firmen in der Rangfolge auf den hinteren Plätzen lagen.

Bei der rechnerischen Prüfung der Angebote ergaben sich keine Fehler.

Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich zur Kostenberechnung bzw. zum bepreisten LV ergab zum Teil Abweichungen in den Einheitspreisen nach oben wie nach unten. In der Summe erscheinen die Angebote jedoch plausibel.

Von Bieter 3 wurde ein Preisnachlass von 3,5 % auf das Einheitspreisangebot gewährt.

Des Weiteren wurden von Bieter 1 und Bieter 3 jeweils Pauschalangebote eingereicht. Die jeweiligen Pauschalnachlässe entsprechen einem entfallenden Aufwand bei der Abrechnung. Da außerdem die Massen genau ermittelt wurden, können die Angebote gewertet werden.

Von Bieter 7 wurde folgendes technisches Nebenangebot eingereicht: Liefern und Einbau von Recycling-KFT anstatt Schottermaterial. Aus technischer und ressourcensparender Sicht kann dieses Nebenangebot gewertet werden.

Die Kostenschätzung lag bei rd. 400.000 €.

Das Pauschalangebot von Bieter 3 liegt mit 428.400 € (brutto) ca. 7% über den geschätzten Kosten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Kurt Gansloser GmbH aus Deggingen zum Angebotspreis von 428.400 € brutto zu vergeben.

Die Kostentragung wurde im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Gemeinde geregelt. Hierüber hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2020 einen Beschluss gefasst. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Bund der Gemeinde sämtliche entstehenden Investitionskosten erstattet.

Veräußerung Gewerbebauplätze

Die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Rammert II sind seit längerem abgeschlossen. In der Zwischenzeit wurde der Verkaufspreis auf 235,00 €/m² festgelegt und es wurde damit begonnen ausführliche Gespräche mit unterschiedlichen Interessenten zu führen. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Grundstücke sukzessiv zu veräußern.

Eine festgelegte Parzellierung gibt es noch nicht, damit im Vergabeprozess eine möglichst hohe Flexibilität gegeben ist. Ein erster Entwurf sieht eine Aufteilung der Gesamtfläche in sechs Grundstücke unterschiedlicher Größenordnungen vor. Dieser Plan diente als Grundlage für Gespräche mit den interessierten Gewerbebetreibenden.

Nach einer Vorstellung im Gemeinderat sollen nun zwei Gewerbebauplätze an die Firma Wölk Schreinerbedarf und an die Firma Granitprofi veräußert werden.

Im Kaufvertrag sind dabei noch verschiedene Themen zu klären. So ist u.a. eine Formulierung zum Wiederkaufsrecht mit aufzunehmen. Das Wiederkaufsrecht für die Gemeinde soll beispielsweise dann greifen, wenn das Grundstück innerhalb eines bestimmten Zeitraumes weiterveräußert werden soll.

Außerdem schlägt die Verwaltung vor, sich von den potentiellen neuen Gewerbebetrieben vor Vertragsunterzeichnung eine Finanzierungsbestätigung durch ein Kreditinstitut vorlegen zu lassen.

Gemeinderatsitzung vom 13.03.2023

Kindergarten Regenbogen

Ersatz Spielgerät und Bauwagen

Das zu ersetzende Spielgerät ist noch aus der Zeit als das Gebäude als Grundschule genutzt wurde. Das Klettergerüst kann daher kaum von Kindergartenkindern genutzt werden. Vor allem U3 Kinder können das Gerät nicht nutzen. Der Bauwagen ist aufgrund seinen Alters und Zustands nicht mehr nutzbar.

Landschaftsarchitektin Frau Monika Unseld-Eisele hat in der Sitzung die Planung für ein neues Spielgerät und das Häuschen, das als Ersatz für den Bauwagen beschafft werden soll, vorgestellt.

Forum der Generationen und Sportforum

Sanierung der Heizung

Die Heizung, die das Forum der Generationen und das Sportforum versorgt, ist in jüngster Vergangenheit immer wieder ausgefallen. Daher sollten bereits einige Verschleißteil bereits getauscht werden. Nun ist die Heizung erneut ausgefallen, dabei wurde festgestellt, dass weitere Bauteile defekt sind. Die Heizung wurde ganz Provisorisch wiederinstandgesetzt, kann jedoch jederzeit wieder ausfallen. Die Heizung ist rd. 30 Jahre alt, so dass der Ersatz der Bauteile auf jeden Fall in den kommenden Jahren hätte erfolgen müssen.

Jagdgenossenschaft Großbettlingen

Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat nach § 15 Abs. 7 JWMG

Am 1. April 2015 trat in Baden-Württemberg das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft. Baden-Württemberg passt damit sein Jagdrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen an. Das neue Gesetz enthält Regelungen wie beispielsweise die Zuordnung der Arten zu Managementgruppen, die Einführung einer allgemeinen Schonzeit oder das Wildtiermonitoring als Grundlage eines landesweiten Wildtierberichts.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung hat am 02.02.2023 getagt. Hier wurden verschiedene Beschlüsse nach dem neuen Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) gefasst.

Durch Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft vom 02.02.2023 wurde die Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Großbettlingen für 6 Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat bildet somit den Jagdvorstand. Nach § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) darf die Verwaltung einer Jagdgenossenschaft nach § 15 Abs. 7 Satz 1 JWMG längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestlaufzeit von sechs Jahren dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung durch die Jagdgenossenschaftsversammlung übertragen werden. Die Verwaltung empfiehlt der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft zuzustimmen.

Neu Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Großbettlingen

Die Erläuterungen zur Jahresrechnung werden dem Gemeinderat übergeben.

Die Rechnungsunterlagen können bei der Kämmerei Rathaus, Zimmer 14 eingesehen werden.

Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Die Jahresrechnung mit Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird in der Anlage übergeben. Die Rechnungsunterlagen können bei der Kämmerei, Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde von der Kanzlei Treubert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Unterensingen, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung erstellt.

Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Eigenbetriebs Abwasserversorgung

Die Jahresrechnung mit Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wird in der Anlage übergeben. Die Rechnungsunterlagen können bei der Kämmerei Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wurde von der Kanzlei Treubert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Unterensingen, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung erstellt.

Vergabe zur Vergabe der Gaskonzession für das Gebiet der Gemeinde Großbettlingen

Die Gemeinde Großbettlingen hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 23.05.2022 das Verfahren zur Neuvergabe der Gaskonzession für ihr Gemeindegebiet eingeleitet.

1.         Stand des Verfahrens

Mit der Bekanntmachung hat die Gemeinde Großbettlingen das Auslaufen des mit der FairEnergie GmbH bestehenden Vertrages am 06.06.2024 mitgeteilt und ihre Absicht kundgetan, einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

Sie hat interessierte Unternehmen aufgefordert, bis zum 29.08.2022, 11:00 Uhr, ihr Interesse zu bekunden. Auf diese Bekanntmachung hin sind mehrere Interessenbekundungen bei der Gemeinde eingegangen.

Das hat zur Folge, dass für die Neuvergabe der Gaskonzession ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchzuführen ist. Die Vorbereitung und Durchführung des Vergabewettbewerbs ist aufwändig und erfordert hohe Sorgfalt.

2.         Rechtliche Vorgaben

Die Vergabe von Energiekonzessionen erfolgt nicht in einem gewöhnlichen Beschaffungsverfahren. Gesetzgeber und Rechtsprechung haben für Konzessionswettbewerbe spezielle und sehr strikte Verfahrensvorgaben etabliert. Dem liegt die Auffassung zu Grunde, dass eine Gemeinde bei der Vergabe von Energiekonzessionen im Schwerpunkt nicht als öffentlicher Auftraggeber handelt, sondern als Unternehmen, das Wegenutzungsrechte für die Verlegung und den Betrieb von Energieleitungen anbietet. Als räumlich relevanter Angebotsmarkt für Wegenutzungsrechte wird das Gemeindegebiet definiert. Folglich wird die Gemeinde als marktbeherrschendes Unternehmen angesehen, das an das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 GWB) gebunden ist.

Die daraus folgenden Pflichten (Nicht-Diskriminierung, Transparenz) sind mittlerweile in §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung speziell ausgeprägt. Grundgedanke der Regelungen ist: Die Gemeinde darf bei der Auswahlentscheidung nicht ihre eigenen Belange in den Vordergrund stellen, sondern muss ein Verfahren organisieren und durchführen, das auf die Auswahl des besten Netzbetreibers ausgerichtet ist. Folglich dürfen die Auswahlkriterien nur auf das jeweilige Energienetz – hier das örtliche Gasverteilernetz in der Gemeinde – bezogen sein. Es darf beispielsweise nicht darauf abgestellt werden, welche Aktivitäten die Bieter im Bereich der regenerativen Energieerzeugung oder des Vertriebs unterhalten.

Nach § 46 Abs. 4 S. 1 EnWG müssen die Auswahlkriterien aus den im EnWG definierten Zielen abgeleitet werden (Sicherheit, Preisgünstigkeit, Effizienz, Verbraucherfreundlichkeit, Umweltverträglichkeit und Treibhausgasneutralität). Nach Auffassung des Bundeskartellamts müssen diese Ziele im Rahmen des Kriterienkatalogs insgesamt mit mindestens 70 % gewichtet werden. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft dürfen nur nachrangig und unter Wahrung netzwirtschaftlicher Anforderungen berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 4 S. 2 EnWG). Dabei müssen diese Belange konzessionsbezogen sein. Es darf beispielsweise nicht auf Gewerbesteuerzahlungen abgestellt werden. Die Konzessionsabgabe darf berücksichtigt werden, ist aber der Höhe nach durch § 2 KAV begrenzt. Nebenleistungen sind gemäß § 3 KAV nur in sehr begrenzten Umfang zulässig.

Insgesamt besteht damit ein enges „rechtliches Korsett“, das nur einen begrenzten kommunalen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum lässt. Gleichzeitig ist es aber die Aufgabe der Gemeinde, die rechtlichen Vorgaben für ihr Gemeindegebiet in einen konkreten Kriterienkatalog umzusetzen.

3.         Kriterienkatalog

Die von der Gemeinde beauftragten Berater haben in enger Abstimmung mit der Verwaltung einen Kriterienkatalog für die Vergabe der Gaskonzession erarbeitet (siehe Anlage 1). Dieser enthält die Hauptkriterien sowie Unterkriterien und deren jeweilige Gewichtung.

Die Kriterien 1-6 bilden gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 46 Abs. 4 S. 1 EnWG die energiewirtschaftlichen Ziele der Sicherheit, Preisgünstigkeit, Effizienz, Verbraucherfreundlichkeit, Umweltverträglichkeit und Treibhausgasneutralität ab. Kriterium 7 beinhaltet im zulässigen Umfang (§ 46 Abs. 4 S. 2 EnWG) die sonstigen konzessionsvertragsbezogenen kommunalen Belange.

Um eine transparente und diskriminierungsfreie Entscheidung sicherzustellen sind sowohl die Haupt- als auch die Unterkriterien jeweils mit einer Gewichtung versehen, die den Bietern ebenfalls bekannt gemacht wird. Die Gewichtung entspricht der für jedes (Unter-)Kriterium maximal zu erzielenden Punktzahl. Die vorgeschlagene Gewichtung orientiert sich an den Vorgaben der Rechtsprechung und den Empfehlungen der Kartellbehörden. Danach liegt der Schwerpunkt auf den energiewirtschaftlichen Kriterien. Die Sicherheit soll vorrangig gewichtet sein. Die übrigen energiewirtschaftlichen Ziele müssen mit angemessenem Gewicht berücksichtigt werden.

4.         Musterkonzessionsvertrag

Die von der Gemeinde beauftragten Berater haben in enger Abstimmung mit der Verwaltung einen Musterkonzessionsvertrag (Anlage 2) erarbeitet, der dem Auswahlverfahren zu Grunde gelegt werden soll. Der Vertragsentwurf ist auf den Kriterienkatalog abgestimmt. Er enthält an verschiedenen Stellen Platzhalter, um den Bietern die Eintragung ihrer Zusagen zu den vertraglichen Unterkriterien (Hauptkriterium 7 in der Anlage 1) zu ermöglichen. Außerhalb dieser Platzhalter sind keine Änderungen durch die Bieter vorgesehen.

5.         Weiteres Verfahren

Nach der Entscheidung des Gemeinderates über den Kriterienkatalog wird dieser allen Bietern im Verfahren – gemeinsam mit den weiteren Verfahrensunterlagen – zugeleitet. Das Verfahrenskonzept sieht vor, dass die Bieter aufgefordert werden, verbindliche Erstangebote einzureichen. Dadurch soll der weitere Verfahrensaufwand nach Möglichkeit verringert werden. Grundsätzlich sind zwar Verhandlungen mit den Bietern vorgesehen. Entspricht jedoch ein Erstangebot bereits den Erwartungen der Gemeinde, kann es direkt bezuschlagt werden. Diese Möglichkeit der Verfahrensgestaltung ist im Kartellvergaberecht anerkannt (§ 17 Abs. 11 VgV). Sie kann nach Einschätzung der Berater auch bei der Vergabe von Energiekonzessionen genutzt werden, wobei dieser Punkt höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.

Der Eingang der Erstangebote ist für Juni 2023 vorgesehen. Der Zeitplan für das weitere Verfahren hängt davon ab, ob es zu Verfahrensrügen kommt, wieviele Angebote eingehen und ob Verhandlungen durchgeführt werden.

Der Zuschlag ist auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl zu erteilen. Die Entscheidungshoheit liegt beim Gemeinderat. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Beratern eine Vergabeempfehlung erarbeiten.

Gewerbegebiet Rammert II

Veräußerung Gewerbebauplatz

Die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Rammert II konnten bereits seit längerem Jahr abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit wurden der Verkaufspreis auf 235,00 €/m² festgelegt und ausführliche Gespräche mit unterschiedlichen Interessenten geführt. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Grundstücke sukzessive zu veräußern.

Eine festgelegte Parzellierung gibt es noch nicht, damit im Vergabeprozess eine möglichst hohe Flexibilität gegeben ist.

Bereits in der Gemeinderatssitzung im Juli 2022 hat der Gemeinderat der Veräußerung eines Grundstücks eins an die Firma Mictex zugestimmt.

Nach den weiteren Gesprächen mit der Firma war der Bedarf einer etwas größeren Fläche gegeben, sodass ein entsprechendes Erweiterungspotenzial vorhanden wäre.

Damit würde die Firma ca. 150qm mehr benötigen.

Der Mehrbedarf lässt sich an der damals beschlossen stelle gut vertreten, sodass einer Vergrößerung der Fläche auf max. 1.300 qm an der gegebenen Stelle nichts entgegen spricht.

Gemeinderatsitzung vom 13.02.2023

Bauhof – Beschaffung eines Fahrzeugs

Der Geräteträger (Traktor) Baujahr 1997 ist zu Ersetzen. Das Fahrzeug hat seine Laufzeit mit 7.500 Betriebsstunden deutlich erreicht. In jüngster Vergangenheit musste die Hydraulik getauscht werden. Zudem steht eine neue Bereifung des Fahrzeugs an, ohne die es nach aller Wahrscheinlichkeit auch keine Zulassung durch den TÜV mehr geben wird.

Das Bauhofteam hat sich gemeinsam über die Ausstattung sowie den Fahrzeugtyp beraten. Es wurden verschiedene Modelle Probe gefahren und auch im Arbeitsalltag eingesetzt.

Dabei haben sich die Modell Massey-Ferguson 5S.125 Efficient und Lindner Lintrac 130 für den Einsatz am Bauhof am geeignetsten gezeigt.

Daraufhin wurden zu den genannten Modellen Angebote eingeholt. Folgende Firmen wurden angefragt:

  • Kern Landtechnik & Motorgeräte aus Pliezhausen
  • Agrom Agrar- und Kommunaltechnik GmbH aus Gültstein
  • Hans Buchele GmbH aus Schlierbach

Alle 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Lediglich eine Firma hat für beide Modelle ein Angebot vorgelegt. In der Anlage liegt eine Zusammenstellung über die Angebote bei.

Im Haushaltplan 2023 wurde daher ein Betrag von 200.000 Euro für die Neubeschaffung bereitgestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, das Fahrzeug bei der Firma Kern Landtechnik & Motorgeräte aus Pliezhausen zu beschaffen.

Ortsrecht – Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ – Änderung der Satzung

Die Finanzverwaltung hat mit Umstellung auf die neue Finanzsoftware u.a. die Wasserversorgungssatzung und die Abwassersatzung im Nachgang anzupassen. Speziell betrifft dies „§ 48 Vorauszahlungen“. Hier hat sich in der Praxis deutlich gezeigt, dass die Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember jeden Jahres zu leisten, eine bessere Abwicklung für die Gemeindekasse darstellen würde.

Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Verwaltungsvereinfachung den § 48 der Wasserversorgungssatzung entsprechend anzupassen.

Ortsrecht – Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung“ – Änderung der Satzung

Die Finanzverwaltung hat mit Umstellung auf die neue Finanzsoftware u.a. die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung im Nachgang anzupassen. Speziell betrifft dies „§ 44 Vorauszahlungen“. Hier hat sich in der Praxis deutlich gezeigt, dass die Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember jeden Jahres zu leisten, eine bessere Abwicklung für die Gemeindekasse darstellen würde.

Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Verwaltungsvereinfachung den § 44 der Abwassersatzung entsprechend anzupassen.

Gemeinderatsitzung vom 23.01.2023

Interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Beuren, Frickenhausen, Großbettlingen und der Stadt Neuffen um Bereich Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD)

Die Gemeinden Frickenhausen, Großbettlingen und Beuren sowie die Stadt Neuffen streben eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Gemeindlicher Vollzugsdienst" (GVD) und "Kommunaler Ordnungsdienst" (KOD) an.

Seit Februar 2022 hat die Firma IMAKA die Erhebungen zur Zusammenarbeit mit den interessierten Kommunen durchgeführt - mit der Einschätzung, dass eine interkommunale Zusammenarbeit für möglich, durchführbar und effizient angesehen wird. Insgesamt wird mit einer Erhöhung der Kontrolldichte und einem dadurch deutlich ausgebauten Sicherheitsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger, einer Steigerung der Qualität der Arbeit und mit mindestens kostenneutralem Ausbau dieser Leistungen gerechnet.

Im Herbst 2022 beschäftigten sich Vertreterinnen und Vertreter der o.a. Gemeinden und der Stadt Neuffen auf sog. "Arbeitsebene" mit der Thematik. Hierbei wurden u.a. Aufgaben und Tätigkeiten des zukünftigen GVD diskutiert und von allen für alle Kommunen definiert und festgelegt. Basis hierfür bildete § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG), aus dem sich die Aufgaben des GVD ergeben.

Desweiteren setzten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen mit der für die anfallenden Aufgaben notwendigen Personalmenge auseinander und ermittelten einen Bedarf in Höhe von  2,2 - 2,5 Vollzeit-Stellen (Vollzeitäquivalente, VZÄ). Die Gemeinde Frickenhausen wird dabei die einstellende Kommune sein, die das Personal im Wege der Organleihe den anderen Kommunen zur Verfügung stellt. Die Einteilung des Personals erfolgt über die Gemeinde Frickenhausen in Form von Dienstplänen, die in Kooperation mit den beteiligten Kommunen erstellt werden. Die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit GVD könnte insofern zum 01.04.2023 beginnen.

Die Berechnung der Ausgaben beruhen sowohl auf den Angaben von IMAKA als auch den zu erwartenden Personalausgaben in EG 8. Zur Prognose der Einnahmen trugen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen Kennzahlen in Form der tatsächlichen Einnahmen durch den GVD der Jahre 2019 bis 2021 zusammen. Die möglichen Einnahmen im Bereich der Sonstigen Ordnungswidrigkeiten basieren auf Schätzungen von IMAKA.

Ausweitung des betrieblichen Gesundheitsmanagements – Angebot für Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende

Die Gemeinde Großbettligen möchte ein attraktiver Arbeitgeber sein. Themen, wie das betriebliche Gesundheitsmanagement gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung und sind ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung von neuem Personal, aber auch für die Zufriedenheit des bereits vorhandenen Personalstamms. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet die Gemeinde bereits jetzt die Möglichkeit an, Kurse bei der Volkshochschule zu belegen, die die Gemeinde Großbettlingen dann bezahlt bzw. finanziell bezuschusst.

Aus dem Kreise der Mitarbeitenden kam der Wunsch auf, dass die Gemeinde das Gesundheitsangebot ausbaut – insbesondere besteht Interesse an einem Fahrrad-Leasing Angebot. 

Radfahren liegt im Trend. Insbesondere der Markt an Pedelecs hat in den vergangenen Jahren immens an Fahrt aufgenommen und immer häufiger wird der Weg zur Arbeit mit elektronischer Unterstützung auf dem Rad, anstatt mit dem Auto zurückgelegt.

Beim Fahrrad-Leasing haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein Fahrrad nach Wahl über einen Zeitraum von 36-Monaten zu leasen. Das Fahrrad wird bei einem im Vertrag mit dem Leasinganbieter festgelegten Händler ausgesucht. Die Leasingrate wird dann vom Brutto-Arbeitsentgelt abgezogen.

So können Steuern eingespart werden, gleichzeitig werden aber auch weniger Sozialversicherungsbeiträge (Renten- Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) bezahlt. Daraus ergibt sich, dass sich das Leasing auch geringfügig auf die spätere Rente oder auf einen etwaigen Bezug von Arbeitslosengeld I auswirkt.

Das Fahrradleasing kann sowohl von Angestellten als auch von Beamten in Anspruch genommen werden.

Nach Ablauf des Leasing-Zeitraumes kann das Fahrrad vollends abgekauft werden, oder die Beschäftigten können sich für ein neues Rad entscheiden und ein neuer Vertrag beginnt zu laufen.

2022

Gemeinderatsitzung vom 12.12.2022

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Letztmalig wurde die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2019 (25.11.2019) angepasst. Der Gemeinderat hat damals beschlossen, die Gebühr (einschließlich der Betriebskosten) für berufstätige Flüchtlinge, die keine Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bzw. SGB II erhalten, auf 250,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat festzusetzen. Diese Gebühr hat sich nach Ablauf eines Kalenderjahres um 50,00 € pro Kalendermonat erhöht und zwar so lange, bis der kalkulierte Gebührensatz von 427,89 € pro Kalendermonat erreicht wurde.

Aufgrund steigender Betriebskosten und des hohen Verwaltungsaufwands, der mit der Sonderlösung für berufstätige Geflüchtete verbunden ist, wurde eine neue Kalkulation vorgenommen. 

Alle Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte müssen in die Satzung mit aufgenommen und die Kosten für die Nutzungsentschädigung kalkuliert werden. 

Die Grundlage für die Kalkulation der Nutzungsentschädigung für das Gebäude Nürtinger Straße 83 stellen die Rechnungsergebnisse der zurückliegenden Jahre sowie die Nebenkostenabrechnungen dar. 

Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat die Gemeinde weitere Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Für diese Wohneinheiten wurde ebenfalls eine Kalkulation der Nutzungsentschädigung durchgeführt. Grundlage hierfür stellen die Mietverträge sowie vorhandene Nebenkostenabrechnungen dar. Teilweise mussten auch Schätzungen der Nebenkosten vorgenommen werden. 

Nach der Kalkulation der Nutzungsentschädigung ergaben sich folgende Beträge:

 
  • Nürtinger Straße 83                                                                          417,00 € pro Person
  • Amselweg 26, Schweizerhof 5 und Schweizerhof 15/1                   340,00 € pro Person

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Änderungssatzung hinsichtlich der Staffelung der Gebühr wieder aufzuheben und den Gebührensatz für die Flüchtlingsunterkunft in der Nürtinger Straße 83 auf 417,00 € und den Gebührensatz für angemietete Anschlussunterbringungen auf 340,00 € pro Kalendermonat festzusetzen.

Erstellung einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Großbettlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)

Für kostenersatzpflichtige Feuerwehreinsätze nach § 34 Feuerwehrgesetz BW (FwG), gibt es in Großbettlingen bislang keine rechtliche Grundlage für die Abrechnungen.

Bislang erfolgte die Abrechnung für die Fahrzeuge auf Grundlage einer Verordnung des Innenministeriums (Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr) und der Kostenersatz für die Feuerwehrmitglieder erfolgt auf Grundlage der Satzung über ehrenamtliche Entschädigung (Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung). Eine Kalkulation wurde bislang noch nicht vorgenommen.

Auf Grundlage des Satzungsmusters des Gemeindetages wurde nun eine neue Satzung erstellt, in der die einzelnen abrechenbaren Posten gebündelt werden. Die Sätze für die Einsatzwägen werden auch künftig entsprechend der Empfehlung der Verordnung des Innenministeriums (Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr) vorgenommen. Grundlage für die Personalkosten ist die Satzung für die ehrenamtliche Entschädigung.

Die Verwaltungsgebühren wurden auf Grundlage der aktuellen Personalkosten ermittelt.

Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Großbettlingen

Dem Gremium wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Haushaltsplan des Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Großbettlingen vorgelegt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Großbettlingen wird in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2022 eingebracht. Es ist vorgesehen, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2023 die Haushaltssatzung zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2023 Eigenbetrieb Wasserversorgung

Dem Gremium wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Großbettlingen vorgelegt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Großbettlingen wird in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2022 eingebracht. Es ist vorgesehen, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2023 die Haushaltssatzung zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2023 Eigenbetrieb Abwasserversorgung

Dem Gremium wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Gemeinde Großbettlingen vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Haushaltsjahr 2023 wird in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2022 eingebracht. Es ist vorge­sehen, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2023 den Wirtschaftsplan Abwasserentsorgung zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.

Eigenbetrieb Wasserversorgung – Neufassung der Betriebssatzung

Der Eigenbetrieb ist eine besondere Organisationsform eines kommunalen Unternehmens. Er besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, stellt aber - wirtschaftlich selbstständig gegenüber dem Kernhaushalt - Sondervermögen der jeweiligen Kommune dar.

Das Land Baden-Württemberg hat am 17. Juni 2020 mit dem „Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung“ die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes angepasst und insbesondere die zu Wirtschaftsführung und Rechnungswesen umfassend novelliert. Das novellierte Eigenbetriebsrecht ist spätestens für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

Die Wahlmöglichkeit zwischen einer an das HGB und einer an die kommunale Doppik angelehnten Form der Wirtschaftsführung blieb bei der Novellierung bestehen und ist nunmehr nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des Eigenbetriebsgesetzes in der Betriebssatzung zu hinterlegen.

Die Eigenbetriebe der Gemeinde Großbettlingen werden bisher nach HGB geführt. Dies ist somit noch in den Betriebssatzungen der Eigenbetriebe aufzunehmen. Daher sind nun beide Betriebssatzungen neu zu fassen.

Eigenbetrieb Abwasserversorgung – Neufassung der Betriebssatzung

Der Eigenbetrieb ist eine besondere Organisationsform eines kommunalen Unternehmens. Er besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, stellt aber - wirtschaftlich selbstständig gegenüber dem Kernhaushalt - Sondervermögen der jeweiligen Kommune dar.

Das Land Baden-Württemberg hat am 17. Juni 2020 mit dem „Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung“ die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes angepasst und insbesondere die zu Wirtschaftsführung und Rechnungswesen umfassend novelliert. Das novellierte Eigenbetriebsrecht ist spätestens für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

Die Wahlmöglichkeit zwischen einer an das HGB und einer an die kommunale Doppik angelehnten Form der Wirtschaftsführung blieb bei der Novellierung bestehen und ist nunmehr nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des Eigenbetriebsgesetzes in der Betriebssatzung zu hinterlegen.

Die Eigenbetriebe der Gemeinde Großbettlingen werden bisher nach HGB geführt. Dies ist somit noch in den Betriebssatzungen der Eigenbetriebe aufzunehmen. Daher sind nun beide Betriebssatzungen neu zu fassen.

Gemeinderatsitzung vom 28.11.2022

Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen Baugebiet „Herion-Areal“

Städtebaulicher Entwurf und Erschließungsplanung

 

In der öffentlichen Sitzung am 08.11.2021 wurde der Städtebauliche Entwurf des Büro EMP vom 29.10.2021 als Grundlage für die weitere Planung beschlossen.

 

Daraufhin wurde das Büro Re2area aus Esslingen mit der Erschließungsplanung beauftragt.

 

Erläuterungen zum Städtebaulichen Entwurf

Im Zuge der innerörtlichen Neustrukturierung und Wohnraumschaffung sollen auf der ehemaligen Gewerbefläche ein gemischt genutztes Quartier mit Wohnraum für rund 200 Einwohner und entlang der Albstraße mehrere Einheiten für Dienstleistung und Gesundheitswesen entstehen.

 

Der städtebauliche Entwurf sieht die Neuordnung des Areals in drei Wohnhöfe mit unterschiedlichen Typologien und Wohnformen vor, die eigenständige Identitäten im Quartier ausbilden. An der Albstraße soll ein Quartiersplatz entstehen, an den sich ein generationen- und mischgenutzter Hof anschließt.

 

Nördlich des geplanten Gebäudes an der Albstraße schließen sich Reihen- und Geschossbauten sowie zwei weitere Wohnhöfe an. An den Rändern entstehen kleinteilige Gebäudestrukturen mit Höhenstaffelung an den Rändern zur Nachbarschaft. Neue Fußwege verbinden das Quartier mit der umliegenden Bestandsbebauung. Den östlichen Bereich des Planungsgebiets entlang der Mörikestraße prägen Doppel- und Reihenhäuser, die sich in ihrer Kleinteiligkeit und Geschossigkeit ebenso am Bestand orientieren.

 

Erläuterungen zur Erschließungsplanung

Das Herion-Areal wird über die Albstraße und die Mörikestraße an das regionale Verkehrsnetz angebunden

 

Zur Erschließung des neuen Plangebiets wird die Mörikestraße im Norden ca. 10 m nach Osten verschwenkt und der Einmündungsbereich zur Droste-Hülshoff-Straße neu und übersichtlich angebunden.

Die bestehende Einmündung des Hölderlinweges wird mit einer neuen Erschließungsstraße ausgebaut und erhält 4 öffentliche Stellplätze. Über die neue Erschließungsstraße wird das Planungsgebiet an das Verkehrsnetz angeschlossen. Sie wird als Sackgasse mit einem Wendehammer ausgeführt. Von dort aus ist eine Treppenanlage zum Georgiiweg geplant.

Ein weiterer Anschluss in das Plangebiet erfolgt weiter südlich und dient der Erschließung von Parkplätzen und Rettungsfahrzeugen.

 

Entlang der Mörikestraße wurde auf der Westseite ein neuer 2,30 m breiter einseitiger Gehweg geplant, welcher das Plangebiet sowie die umliegenden Wohngebiete mit dem Gehweg entlang der Albstraße und der dort bereits vorhandenen Bushaltestelle verbindet. Sowohl die Mörikestraße als auch die neuen Stichstraßen ins Plangebiet werden mit einer Regelfahrbahnbreite von 5,50 m geplant.

 

Im Zuge der Straßenplanung wird der bestehende Mischwasserkanal neu trassiert. Dabei werden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert und im Straßenquerschnitt neu geordnet.

  

Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen Bebauungsplan „Einzelhandel und Wohnen“ im örtlichen Bauvorschriften

Änderung des Geltungsbereichs

 

Am 20.04.2020 hatte der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Einzelhandel und Wohnen“ zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes gemäß dem Abgrenzungsplan vom 07.04.2020 mit einer Fläche von ca. 0,75 ha gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.04.2020 öffentlich bekannt gemacht.

 

Der künftige Bebauungsplan umfasst ein Gebiet am süd-östlichen Ortsrand von Großbettlingen an der B 313. Im Westen des Gebiets schließt das geplante Wohngebiet „Kirchertäcker III“ an, dessen Geltungsbereich in gleicher Sitzung geändert und auf die Abgrenzung des Bebauungsplans „Einzelhandel und Wohnen“ abgestimmt ist. Das Gebiet „Einzelhandel und Wohnen“ umfasst eine Fläche von ca. 0,91 ha und wurde damit gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 20.04.2020 um ca. 0,16 ha vergrößert. Maßgebend ist der Lageplan vom 15.11.2022.

  

Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen

Bebauungsplan „Kirchertäckert III“ mit örtlichen Bauvorschriften

Änderung des Geltungsbereichs

 

Am 16.12.2019 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kirchertäcker III“ gemäß dem Abgrenzungsplan vom 25.11.2019 mit einer Fläche von ca. 2,76 ha gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.12.2019 öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB als Bebauungsplan für die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Der künftige Bebauungsplan „Kirchertäcker III“ umfasst ein Gebiet südlich des Ortsrandes von Großbettlingen und östlich des Friedhofs. Im Osten des Gebiets schließt das geplante Sondergebiet „Einzelhandel und Wohnen“ an, dessen Geltungsbereich in gleicher Sitzung geändert wird und auf die Abgrenzung des Bebauungsplans „Kirchertäcker III“ abgestimmt ist. Das Gebiet „Kirchertäcker III“ umfasst eine Fläche von ca. 1,73 ha und wurde damit gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2022 um ca. 1,03 ha verkleinert. Maßgebend ist der Lageplan vom 15.11.2022.

  

Einführung eines Tax Compliance Management System (TCMS) –

Tax Compliance Leitbild der Gemeinde Großbettlingen

 

Mit Einführung des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurden die Rechtsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und mit einer optionalen Übergangsfrist bis zwischenzeitlich Ende 2022 versehen.

 

Ab dem Veranlagungsjahr 2023 ist zwingend nach neuem Recht § 2b UStG zu verfahren.

 

Die organisatorischen Abläufe in einer Kommune sind üblicherweise durch interne Dienst- oder Geschäftsanweisungen geregelt, die allgemeine Regelungen für den Dienstbetrieb und Geschäftsverkehr sowie für die Bearbeitung der Geschäftsvorfälle beinhalten. So wird die gesetzmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung sichergestellt. Für die Gemeinde in ihrer Rolle als Steuerschuldnerin gibt es bislang noch keine Dienstanweisung.

 

Ziel des TCMS ist dabei, finanzielle, politische und strafrechtliche Risiken für die Kommune und deren Beschäftigte zu vermeiden. Denn der gesetzliche Vertreter der Kommune muss sich eine Pflichtverletzung im Sinne der (steuerlichen) Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften grundsätzlich zuschreiben lassen. Das TCMS zählt somit zu den Bestandteilen des internen Kontrollsystems (IKS) einer Kommune (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeprüfungsordnung BW).

 

Mit dem Anstieg von Sachverhalten, die der Besteuerung unterliegen, steigt das Risiko einer nicht vollständigen Steuererklärung. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten ist somit noch stärker als bisher in den Vordergrund zu stellen.

 

Eine verspätete, fehlerhafte und unvollständige Abgabe von Steuererklärungen birgt für die Gemeinde Großbettlingen finanzielle und politische Risiken und kann darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen für den gesetzlichen Vertreter, für die Verwaltungsleitung sowie für verantwortliche Mitarbeiter/Innen nach sich ziehen.

 

Vor diesem Hintergrund sollte die Gemeinde Großbettlingen ein innerbetriebliches Kontrollsystem, ein sogenanntes Tax Compliance Management System (TCMS), einführen.

 

Mit der Einführung des TCMS soll die vollständige und fristgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten sichergestellt werden, um dadurch finanziellen Konsequenzen und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren bzw. zu vermeiden.

 

Die Voraussetzung dafür ist das ausdrückliche Bekenntnis der Verwaltungsspitze zum vorbildlichen Umgang mit steuerlichen Aspekten.

 

Dies sollte in einem Tax Compliance Leitbild festgehalten werden.

   

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Betreuungsangebote an der Grundschule Großbettlingen (GTB) –

Neufassung der Satzung

 

Für die Betreuungsangebote an der Grundschule gab es bisher keine satzungsrechtliche Regelung.

 

Die Verwaltung hat daher die bisherigen Regelungen, die in Form eines Anmeldeheftes geführt werden, in einen Satzungsform gebracht. Die Neufassung liegt als Anlage bei.

 

Auch hier ist der § 8 Umsatzsteuer, als sogenannter Umsatzsteuer Disclaimer einzufügen.

 

Wortlaut des § 8 Umsatzsteuer:

Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

 

Für die Eltern ergeben sich hierdurch keine Mehrkosten. Die Gebührensätze bestanden bereits zuvor und werden nun in derselben Höhe in der Satzung aufgeführt.

  

Satzung über den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und über die Erhebung von Gebühren für deren Benutzung (Kindergartensatzung) –

Neufassung der Satzung

 

Im Zuge der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes sind einige Satzungen der Gemeinde anzupassen. U.a. auch die Kindergartensatzung.

 

Hier ist der § 14 Umsatzsteuer, als sogenannter Umsatzsteuer Disclaimer einzufügen.

 

Wortlaut des § 14 Umsatzsteuer:

Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

 

Zudem hat die Verwaltung das bisher außerhalb der Satzung vereinnahmte Teegeld in die Satzung mit aufgenommen. So auch die tatsächlich erhobenen monatliche Pauschale für das Mittagessen. Diese Beträge wurden in der Anlage zur Kindergartensatzung unter Nr. 3 und

Nr. 4 eingefügt.

 

3. Kosten für das Mittagessen

Bei den Betreuungsmodellen 2 – 4 wird eine pauschalierte monatliche Gebühr in Höhe von 54,40 Euro für das Mittagessen erhoben.

 

4. Kosten für Getränke und Snacks (Teegeld)

Für Getränke und Snacks wird eine monatliche Gebühr von

3 Euro bei einer Betreuung bis 14.00 Uhr und

5 Euro bei einer Betreuung bis 17.00 Uhr erhoben.

Im Monat August wird kein Teegeld erhoben.

 

Für die Eltern ergeben sich hierdurch keine Mehrkosten. Die Gebührensätze bestanden bereits zuvor und werden nun in derselben Höhe in der Satzung aufgeführt.

  

Benutzungs- und Gebührenordnung Forum der Generationen

Vermietung an Privatpersonen

 

In der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2022 wurde darüber beraten, die Räumlichkeiten im Forum der Generationen auch an Privatpersonen und Unternehmen zu vermieten.

 

Die Verwaltung hat gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet. Die Nutzungsentgelte können aus der Tabelle entnommen werden.

 

Vermietung an Privatpersonen und Unternehmen:       

Panoramasaal (inkl. Foyer Generationencafé, Küche u. Technikpauschale)

1.000  €

Küche (ohne Zapfanlage)

150 €

Foyer Generationencafé

450 €

Kaution

750 €

Technikpauschale (Lautsprecheranlage, bis zu zwei kabellose Handmikrophone)

60 €

Reinigungspauschale

150 €

 

Darüber hinaus soll im Zusammenhang mit der Vermietung der Räumlichkeiten folgende Punkte festgelegt werden:

 
  • Private Vermietungen ab 1.1.2023. Ein Anspruch auf Vermietung der Räumlichkeiten besteht nicht.
  • Maximal zwei private Feierlichkeiten pro Monat (zum Schutze der Nachbarschaft)
  • Vermietung ausschließlich an Großbettlinger Privatpersonen. Firmenveranstaltungen können bei freien Kapazitäten unter der Woche auch auswärtigen Firmen abgehalten werden.
  • Es wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass die Fenster und Türen ab 22 Uhr geschlossen zu halten sind.
  • Bei privaten Feierlichkeiten ist zwingend ein Caterer zu beauftragen. Der Name des Caterers ist im Antragsformular anzugeben.
  • Die Räumlichkeiten sind besenrein zu übergeben. Falls die Reinigungspauschale nach Nr. 1.4 nicht in Anspruch genommen wird, sind die Toiletten und die Küche zu reinigen und die Böden zu wischen.
  • Die Übergabe der Räumlichkeiten und die Einweisung für die Technik findet während der Dienstzeit des Bauhofes statt. Hierfür ist rechtzeitig ein Termin zu vereinbaren.
  

Straßenbeleuchtung – Sanierungspotentiale – Entscheidung über die Umsetzung

 

In der Sitzung vom 17.10.2022 hat Herr Bräuning von der Netze BW die Sanierungspotentiale der Straßenbeleuchtung vorgestellt. Der Gemeinderat hat darum gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung über die Sanierung der Straßenbeleuchtung treffen zu können.

 

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dem Gemeinderat in der Sitzung vom 07.11.2022 vorgestellt und im Anschluss zugesandt worden.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung zu entscheiden, welche Bereiche des Straßenbeleuchtungsnetzes im Jahr 2023 saniert werden sollen. Die Kosten werden im Haushaltsplan 2023 entsprechend bereitgestellt.

  

Radweg entlang der B313 Frickenhausen-Tischard-Großbettlingen-Nürtingen

Vergabe der Rodungsarbeiten

 

Für die Erstellung der Bundesradwegeverbindung Frickenhausen-Tischardt-Großbettlingen-Nürtingen wurden die erforderlichen Rodungsarbeiten ausgeschrieben. 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben.

 

Bei der rechnerischen Prüfung der Angebote ergaben sich keine Rechenfehler.

 

Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis ergab größere Abweichungen in den Einheitspreisen nach oben wie nach unten. Auch wenn die Angebote in der Endsumme deutlich auseinanderliegen, erscheinen die Angebote in der Summe dennoch plausibel. Eine Bieterin hat nicht alle erforderlichen Positionen bepreist, so dass das Angebot unvollständig ist. Aus diesem Grund kann das Angebot nicht gewertet werden und wird ausgeschlossen.

 

Die Kostenschätzung lag bei rd. 31.500 €.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Rodungsarbeiten an die Firma Döbler aus Kirchheim zum Angebotspreis von 22.457,68 € brutto zu vergeben.

Gemeinderatsitzung vom 07.11.2022

Eigenbetrieb Wasserversorgung

Abschluss eines Betriebsführungsvertrages mit der FairNetz GmbH

Der Gemeinderat wurde zu Beginn des Jahres über die Kündigung des Betriebsführungsvertrags für den Eigenbetrieb Wasserversorgung durch den Zweckverband Filderwasserversorgung zum 31.12.2022 informiert.

Die FairNetz hat ein Angebot für die Betriebsführung abgegeben. Im Vertragsentwurf und dessen Anlagen werden die Leistungsmodule erläutert. Die Verwaltung hat sich bereits mit der FairNetz über die Inhalte des Betriebsführungsvertrags ausgetauscht. Die zu vergütende Grundleistung beläuft sich auf 2.850 Euro/mtl. netto.

Verwaltungsgebührensatzung Großbettlingen

Beschlussfassung Neufassung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.9.2021 beschlossen, die Verwaltungsgebührensatzung neu zu fassen und die Gebühren erstmals kalkulieren zu lassen. Hierfür wurde der Auftrag an die Firma Allevo Kommunalberatung erteilt.

Grundlage der Kalkulation sind die von der Gemeinde gelieferten Daten, sowie die vor Ort geführten Gespräche mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Nachdem die bisherigen Gebühren bisher weitgehend über eine Rahmengebühr festgelegt waren hat sich die Verwaltung bei der Neufassung entschieden, künftig die Gebühren über eine Festbetragsgebühr oder eine Zeitgebühr festzusetzen.

Vorteil dieser Gebührenarten ist, dass eindeutig festgelegt wird, welche Gebühr für welche öffentliche Leistung anfällt. Eine Ermessensentscheidung wie sie bei der Rahmengebühr anfällt und die in jedem Einzelfall begründet werden muss, entfällt somit künftig.

Information zum Starkregenmanagement

Aufgrund der vergangenen Ereignisse hat die Gemeinde Großbettlingen sich dazu entschieden das vom Land geförderte Programm Starkregenrisikomanagement anzugehen.

Hierzu wurde bereits im Frühjahr ein Förderantrag gestellt sowie nach erfolgreicher Zusage auch das Büro Heberle beauftragt.

Zwischenzeitlich sind die Planungen/Untersuche am Laufen.

Gemeinderatsitzung vom 17.10.2022

Betriebsplan des Gemeindewaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2023

Dem Gremium wurde in der Sitzung der Betriebsplan für das Jahr 2023 vorgestellt. Holzeinschlag ist sowohl im Gewann Reutenwald als auch im Gewann Frauenholz geplant. Aufgrund von Pilzbefall ist es notwendig, vorhandene Eschen zu fällen. Darüber hinaus wurde bereits im Vorfeld ein Restbestand an Fichten geerntet, solange dieser noch gesund und nicht durch Käferbefall beschädigt wurde. 

Straßenbeleuchtung, Vorstellung von Sanierungspotentialen

Aus dem Gremium kam der Wunsch auf, die Energieeinsparpotentiale der Straßenbeleuchtung darzustellen. In der Sitzung wurde ein Überblick über die unterschiedlichen Leuchtentypen sowie die verbauten Leuchtmittel gegeben. Außerdem erhielt der Gemeinderat Informationen über Einsparpotentiale und Fördermöglichkeiten. Die Thematik wird in der kommenden Zeit weiter vertieft und insbesondere bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen, Stufe 1

In Vorbereitung auf die Antragstellung zur Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm wurde eine Untersuchung des vom Gemeinderat festgelegten Untersuchungsgebiets durchgeführt. Die Bestandsgebäude im Gebiet „Ortsmitte Rathaus“ wurden begutachtet und die Ergebnisse ausgewertet. Anfang November wird nun ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm gestellt.

Markungstausch zwischen der Stadt Nürtingen und der Gemeinde Großbettlingen

Aufgrund von gesetzlich festgelegten Abstandsflächen zwischen dem Gebiet Rammert II und dem angrenzenden Wald wurde bereits im Juli 2021 beschlossen, einen Flächen- und Markungstausch durchzuführen. In der Sitzung wurde die von einem Fachbüro durchgeführte Waldbewertung vorgestellt und das Gremium wurde über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.

Gemeinderatsitzung vom 26.09.2022

Neugestaltung Spielplatz Geigersbühl Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Auf der Basis der in der Gemeinderatsitzung am 11.04.2022 vorgestellten Planung hat die Landschaftsarchitektin Frau Unseld-Eisele die Landschaftsbauarbeiten sowie die Montage der Spielgeräte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Firmen um die Abgabe eines Angebots gebeten. Hiervon haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung der zwei eingegangenen Angebote ging die Firma Gartengestaltung Meier aus Großbettlingen zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 74.290,51 € als günstigste Bieterin hervor. Es wird deshalb der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten sowie die Montage der Spielgeräte an die Firma Gartengestaltung Meier aus Großbettlingen vergeben.

Energiekonzept für Kirchertäcker III

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2022 den städtebaulichen Entwurf für das Baugebiet Kirchertäcker III und Einzelhandel & Wohnen gefasst.

Ein wichtiger Baustein der neuen Gebiete soll auch die Energieversorgung sein. Hierbei ist zu prüfen, ob eine zentrale Energieversorgung im Vergleich zur dezentralen Variante für das Gesamtgebiet sinnvoll ist.

Vor allem sollte jedoch herausgearbeitet werden, welche wirtschaftlichen Unterschiede die einzelnen Energieversorgungen für den Endverbraucher am Schluss bedeuten. Die Zielsetzung hierbei sollte sein, ein energetisches Konzept, welches für die späteren Bürgerinnen und Bürger effizient und effektiv ist zu entwickeln.

Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt, ein Angebot zur Erstellung eines Energiekonzeptes einzuholen. Hierbei wurde die Firma ebök angefragt, die bereits im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Büro ifeu, den Klimaschutz-Steckbrief für die Gemeinde Großbettlingen erstellt hat.

Das Energiekonzept soll hierbei wie beschrieben nicht nur das geplante Wohnbaugebiet, sondern auch das Grundstück des Supermarktes betrachten.

Finanzzwischenbericht zum 30.06.2022

Der Finanzzwischenbericht der Gemeinde Großbettlingen zum 30.06.2022 wird in der Gemeinderatssitzung vorgelegt. Die Gemeindeverwaltung zeigt mit dem Finanzzwischenbericht die aktuelle Finanzsituation 2022 sowie die voraussichtliche Entwicklung der Finanzdaten zum Jahresende auf.

Der vorgelegte Finanzzwischenbericht ist auf Grund der Konfliktsituation in Osteuropa, der Erhöhung der Energiekosten und die damit verbundenen Einschnitte in die Liquidität der Kommunen nur bedingt aussagefähig.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im 2. Halbjahr 2022 (z. B. bei der Gewerbesteuer und bei den Gebühreneinnahmen sowie beim Finanzausgleich) noch Veränderungen möglich sind.

Info zu kommunalen Energiesparmaßnahmen

In der Gemeinderatssitzung wurde über die kommunalen Energiesparmaßnahmen informiert. So sollen Maßnahmen wie z.B. die Reduzierung im Bereich der Straßenbeleuchtung, die Reduzierung der Raumtemperaturen und das Ausschalten von Lüftungsanlagen umgesetzt werden.

Gemeinderatsitzung vom 18.07.2022

Städtebaulicher Entwurf "Kichertäcker III" und "Einzelhandel & Wohnen" Vorstellung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im November 2021 einen ersten städtebaulichen Entwurf beschlossen. Dieser wurde hinsichtlich der Grünflächen und Wasserläufen, sowie auch der Ausrichtung der Gebäude, optimiert und überarbeitet.  

In der Sitzung wird der geänderte städtebauliche Entwurf für das Gebiet „Kirchertäcker III“ und „Einzelhandel & Wohnen“ vorgestellt. Dieser stellt die Grundlage für alle weiteren Planungen (z.B. Bebauungsplan) dar und ist daher von besonderer Bedeutung.

Das Gesamtgebiet umfasst weiterhin eine Fläche von ca. 26.400m². Die deutlich überwiegende Fläche hiervon steht dem Wohnungsbau zur Verfügung. Der angrenzend geplante Einzelhandel nimmt eine Fläche von ca. 6.150 m² ein. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass auf dem geplanten Markt zusätzlich Wohnraum entstehen soll, um die Fläche möglichst nachhaltig und effizient zu nutzen. Die Planung sieht für die Quartiersbebauung neben Einfamilienhäusern auch Doppelhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau vor.

Im Übergang zur Bestandsbebauung KII und Friedhof, angrenzend an die Metzinger Straße ist ein Wohnhof mit Generationenwohnen in Geschosswohnungsbauweise vorgesehen.

Als Pendant zu diesem Wohnhof entsteht, südlich des Einzelhandelsmarktes, ein Riegel-Geschossbau als Vermittler zwischen Parkplatz, Wohnen und Topographie. Dieser schützt einerseits das Wohnquartier und den Quartiersplatz vor Verkehrslärm des Parkplatzes und der Bundesstrasse, andererseits bildet er einen baulichen Abschluss des Quartiers nach Osten hin.

In der Freiraum- und Platzgestaltung spielen die Elemente Wasser, Materialität und Natur eine wesentliche Rolle. Dies zeigt sich durch den angedachten Wasserlauf, welcher raumbildend und charakterisierend (Cascaden, Wasserplatz, Mulden) durch das Gebiet fließt und im Regenrückhaltebecken endet.

Ausgehend von der Bushaltestelle sind kleinere, informelle Fußwege durch die Parzellen angedacht, um die Wege möglichst kurz zu halten.

Nach Beschlussfassung über den geänderten städtebaulichen Entwurf wird das Verfahren weiter fortgeführt. Hierzu zählen neben den benötigten Gutachten hinsichtlich Verkehr und Artenschutz auch die Planungen für ein energetisches Gesamtkonzept.

Im Weiteren ist angedacht, die entsprechenden Planungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürger vorzustellen.

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung - Sammelkläranlage Großbettlingen  -Verbandsbeitritt Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW) zum 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 gibt es umfangreiche Änderungen der Besteuerung von Umsätzen von Gemeinden, Zweckverbänden und dgl.. Diese Änderungen wirken sich auch auf den seit dem 01. Juli 2006 mit dem Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW) bestehenden Betriebsführungsvertrag aus. Ab dem Zeitpunkt der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz, also zum 1. Januar 2023, werden sämtliche Leistungen des GKW aus der Betriebsführungsvertrag mit 19% umsatzsteuerpflichtig.

Die Umsatzsteuer würde nach aller Voraussicht nicht anfallen, wenn die Gemeinde Großbettlingen dem GKW zum 1. Januar 2023 als Verbandsmitglied beitritt.

IIm Sommer letzten Jahres gab es ein erstes Gespräch zwischen der Gemeindeverwaltung und dem GKW, in welchem die Möglichkeit eines Verbandsbeitrittes vorgestellt wurde. Ebenfalls wurde auch der Gemeinderat schon in verschiedensten Sitzungen und Klausuren über die anfallenden Themenstellungen hierzu informiert.

Fortführung der Eigenkontrollverordnung Vergabe Kanalsanierungsarbeiten

Zur Fortführung der Kanalsanierungen im Zuge der Eigenkontrollverordnung hat das Büro SI Beratende Ingenieure die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Von sieben angefragten Firmen erhielten sechs Firmen auf Anfrage die Ausschreibungsunterlagen. Bei der am 30.06.2022 stattgefundenen Submission gingen Angebote von fünf Firmen ein. Nach Prüfung der Angebote ging die Firma Kuchler GmbH, Rohrsanierung, 80939 München mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 119.302,49 € als günstigster Bieter hervor. Der Bruttoangebotspreis liegt innerhalb der über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung bereitgestellten Mitteln.

Erneuerung Wasserleitung Bempflinger Straße Vergaben

Aufgrund von laufenden und größeren Unterhaltungsmaßnahmen in den letzten Jahren war die Erneuerung der Wasserleitung in der Bempflinger Straße bereits im Vorjahr vorgesehen. Die Ausführung der Maßnahme war ursprünglich in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Aufgrund der derzeitigen Situation durch Preiserhöhung und Lieferschwierigkeiten von Materialien hat das Büro SI Beratende Ingenieure die Maßnahme in Absprache mit der Gemeindeverwaltung in einem Bauabschnitt ausgeschrieben.

1. Gewerk Tief- und Straßenbauarbeiten

Das Büro SI Beratende Ingenieure hat dieses Gewerk öffentlich ausgeschrieben. Bei der am 29.06.2022 stattgefundenen Submission gingen von insgesamt 6 Bietern, die die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben, nur ein Angebot der Firma Schwenk, Unterensingen, ein. Nach Prüfung des Angebotes wird das Pauschalangebot der Firma Schwenk, Unterensingen, mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 259.420,00 Euro als wirtschaftlich angesehen. Das Angebot beinhaltet zusätzliche Leistungen für den behindertengerechten barrierefreien Umbau der Bushaltestelle im Bereich der Bempflinger Straße.

2. Lieferung, Montage- und Verlegearbeiten Wasserleitung

Das Büro SI Beratende Ingenieure hat das Gewerk Lieferung, Montage- und Verlegearbeiten Wasserleitung beschränkt ausgeschrieben und 4 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Bei der am 29.06.2022 stattgefundenen Submission gingen 2 Angebote ein. Nach Prüfung der Angebote ging die Firma Dorfner, Pronstetten, mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 63.614,90 Euro als günstigster Bieter hervor

Gewerbegebiet Rammert II -Veräußerung Gewerbebauplatz

Die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Rammert II konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit wurden der Verkaufspreis auf 235,00 €/m² festgelegt und ausführliche Gespräche mit unterschiedlichen Interessenten geführt. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Grundstücke sukzessive zu veräußern.

Nach einer Vorstellung im Gemeinderat soll nun der erste Gewerbebauplatz an die Firma Mictex veräußert werden.

Gemeinderatsitzung vom 30.05.2022

Betriebsführungsvertrag für die Straßenbeleuchtung ab 01.06.2022

Der Betriebsführungsvertrag der Netze BW für die Straßenbeleuchtung wurde zum 31.05.2022 aufgrund den sich abzeichnenden finanziellen Rahmenbedingungen am Markt, die zukünftig nicht mehr kostendeckend sind, gekündigt. Für Bestandskunden bietet die Netze BW einen Partner Comfort Vertrag mit besseren Konditionen als bei Neukunden an. 

Die durchschnittlich jährlichen Mehrkosten betragen ca. 8.000 € netto.

Umbau und Erweiterung Feuerwehr - Vergabe

Für das Gewerk Feuerwehreinsatzzentrale / Funktechnik erfolgte eine Ausschreibung/Anfrage beschränkt nach VOB. Für die benötigten Komponenten einer Feuerwehreinsatzzentrale / Funktechnik gibt es nur wenige Anbieter. Im Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen der Feuerwehr gab es nur die Firma Abel & Käufel Mobilfunkhandels GmbH, die die gewünschten Anforderungen vollumfänglich erfüllt. Das Angebot selbst und die einzelnen Komponenten wurden mit dem Landratsamt Esslingen, Amt 43 Katastrophenschutz und Feuerlöschwesen abgestimmt. Nach Prüfung des Angebotes wird vorgeschlagen den Auftrag für das Gewerk Feuerwehreinsatzzentrale/Funktechnik an die Firma Abel & Käufel Mobilfunkhandels GmbH, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 36.576,96 € zu vergeben.

Kindergartenbedarfsplanung – Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe in den Räumlichkeiten des Kindertagesstätte Regenbogen

Die Bedarfssituation in den Kindertageseinrichtungen hat sich verändert. Der Großteil der Eltern hat Bedarf nach einem U3 (Unter 3 Jahren) –Platz. Die Ganztagesbetreuungs-Modelle sind rückläufig. Eine im Herbst durchgeführte Bedarfsumfrage hat dies bestätigt. Deshalb wird ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 die Ganztagesbetreuung nur noch in der Kindertagesstätte Am See angeboten, für die Kindertagesstätte Regenbogen wird für das nächste Kindergartenjahr noch eine Übergangslösung geschaffen.

Wegen der veränderten Bedarfssituation ist eine Verschiebung der genehmigten Plätze erforderlich. Um mehr U3-Plätze zu bekommen werden die bestehenden Gruppen in altersgemischte Gruppen umgewandelt. Dazu ist eine Änderung der Betriebserlaubnisse erforderlich.

Aufgrund der Entwicklung der Geburten und im Hinblick auf die entstehenden Baugebiete werden die Kita-Plätze mit Blick in die Zukunft knapp. Nach Prüfung verschiedener Varianten schlägt die Verwaltung vor, vorausschauend in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Regenbogen eine zusätzliche Gruppe zu eröffnen. In den Räumlichkeiten müssen dazu Anpassungen im Wickelbereich, bei den Schlafplätzen und im Außenspielbereich vorgenommen werden. Diese Anpassungen könnten im Laufe des Herbsts vorgenommen, sowie die Betriebserlaubnis für die zusätzliche Gruppe beantragt werden, so dass ab dem Jahr 2023 weitere Kita-Plätze angepasst auf die Bedarfssituation zur Verfügung stehen.

Gemeinderatsitzung vom 09.05.2022

Kommunales Energiemanagement

Vorstellung Energiemanagement und Maßnahmenvorschlag

Die Gemeinde hat im Jahr 2018 mit der Netze BW einen Vertrag über die Erstellung eines Kommunalen Energiemanagements abgeschlossen. Hierbei wurden alle kommunalen Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz betrachtet. Die erhobenen Verbrauchsdaten dienen nun als Basis für die Planung/Durchführung weiter Maßnahmen.

Hierzu hat die Netze BW bereits einrichtungsbezogene Vorschläge gemacht. So ist vorgesehen in der Kita Am See ein Gebäudecheck durchzuführen.

Webbasierte Photovoltaik-Kampagne für alle Dachflächen im Gemeindegebiet -Vorstellung des Unternehmen Greenventory

Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause und so verlagert sich auch der Strombedarf aus den Bürogebäuden hinein in den Privathaushalt. Auch die Gebäudetechnik nimmt immer weiter zu und Strombedarfe, aber auch die Energiekosten steigen. Deshalb wird uns deutlich, wie sinnvoll die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien und wie praktisch es ist, wenn diese Quellen auch noch kostenlos vom eigenen Dach genutzt werden können.

Die PV Bündelaktion, welche die Gemeinde gemeinsam mit dem Klimaforum Großbettlingen initiiert hat, ist ein erster Schritt in diese Richtung. Um auch darüber hinaus den Ausbau von Photovoltaik Anlagen zu fördern und ein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können, wäre eine flächendeckente Potenzialanalyse alle Dächern im Gemeindegebiet eine sinnvolle Ergänzung.

Eine entsprechende Analyse könnte von dem Unternehmen Greenventory durchgeführt werden. Nach einem ersten Gespräch zeigte sich vor allem die Attraktivität des Projektes bei einem Zusammenschluss mehrerer Gemeinden.

Hierbei wäre eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Denkendorf und Neckartenzlingen vorstellbar.

Bauvorhaben

1. Bau eines Tennisplatzes, Heerweg 26

Der Tennisverein plant die Errichtung eines sechsten Tennisplatzes. Dieser soll zwischen Platz Nr. 6 und dem Heerweg errichtet werden. Die Genehmigung für diesen Platz sowie für Platz Nr. 5 wurde bereits im Jahr 2015 beantragt und auch genehmigt.  

Die tatsächliche Bauausführung von Platz Nr. 5 entspricht nicht den im Baugesuch genehmigten Plänen und verhindert damit den Bau von Platz Nr. 6 auf Grundlage der Genehmigung aus 2016. Ein neuer Bauantrag muss deshalb eingereicht werden.

2. Herstellung einer unterirdischen Zisterne zur Bewässerung der Sportanlage, Staufenbühl 1, Flst. 908

Auf dem Flurstück des Sportplatzes soll, wie bereits mit der Gemeinde vorbesprochen, eine Zisterne (2 Tanks, 240m³ und Hebeanlage) zur Bewässerung der Sportanlage hergestellt werden. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.

Kinderbildungszentrum

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Bauwagen (Mobiles Forscherlabor) im Außenbereich Forum der Generationen

Im Rahmen der Erarbeitung des Bildungskonzepts hat sich ergeben, dass ein Mobiles Forscherlabor Bestandteil des Kinderbildungszentrums wird. Dazu soll ein Bau- oder Zirkuswagen mit Experimentiermaterial ausgestattet werden, der im Außenbereich des Forums der Generationen seinen Standort hat, aber auch für Projektarbeit an Gewässern, im Wald oder auf der Wiese zum Einsatz kommen kann. Um auf dem Gelände einen Bauwagen aufstellen zu können wird eine Baugenehmigung benötigt.

Festlegung Verkaufspreis Gewerbebauplätze "Rammert II"

Der Satzungsbeschluss für die Erweiterung des Gewerbegebietes Rammert II ist im Frühjahr 2021erfolgt. Auch die anschließende Erschließung konnte noch im selben Jahr, kurz vor Jahreswechsel fertiggestellt werden.

Der Gemeinderat hat sich letztmalig im Jahr 2016 mit den Verkaufspreisen von gewerblichen Flächen beschäftigt. Damals wurde der Verkaufspreis für das Gewerbegebiet Rammert I auf 155 €/m² festgesetzt.

Nach den Bodenrichtwerten/Verkaufspreisen für Gewerbeflächen in den umliegenden Kommunen, werden diese zwischen 155 €/m² und 300 €/ m² bewertet. Aufgrund der Lage des Gebietes und den örtlichen Gegebenheiten ist ein gesundes Mittelmaß für unser Gebiet vertretbar.

Daher wird vorgeschlagen den Preis auf 235 €/m² für gewerbliche Flächen im Gewerbegebiet Rammert II festzusetzen.

Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Großbettlingen

Die Erläuterungen zur Jahresrechnung werden dem Gemeinderat in der Anlage übergeben.

Die Rechnungsunterlagen können bei der Kämmerei Rathaus, Zimmer 14 eingesehen werden.

Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Die Jahresrechnung mit Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird in der Anlage übergeben. Die Rechnungsunterlagen können bei der Kämmerei, Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde von der Kanzlei Treubert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Unterensingen, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung erstellt.

Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung

Die Jahresrechnung mit Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wird in der Anlage übergeben. Die Rechnungsunterlagen können bei der Kämmerei Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wurde von der Kanzlei Treubert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Unterensingen, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung erstellt.

Starkregen Risikomanagement

Die Gemeinde Großbettlingen hat nun den Förderbescheid für das Starkregen Risikomanagement bekommen, in welchem Gelder bewilligt wurden. Die Gemeinde wird nun weitere Maßnahmen einleiten.