Bestattung / Sterbefall: Gemeinde Großbettlingen

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Luftaufnahme Großbettlingen

Bestattung / Sterbefall

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Als Hilfestellung haben wir Ihnen folgende Hinweise zusammengestellt: 

1. Den Arzt benachrichtigen

Wenn der Sterbefall in einer Privatwohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt (Hausarzt, ärztlicher Notdienst) benachrichtigt werden, der die Leichenschau durchführt und die Todesbescheinigung ausstellt (ein evtl. benachrichtigter Notarzt ist nur zur Feststellung des Todes verpflichtet). Wenn der Verstorbene dem Arzt nicht persönlich bekannt war, sollte zur Klärung der Identität auch ein Ausweis mit Lichtbild vorgelegt werden. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Senioren- oder Pflegeheim ein, so kümmert sich die jeweilige Einrichtung um die Ausstellung der beiden Papiere.

2. Überführung in die Aussegnungshalle

Bei natürlichen Todesfällen innerhalb des Gemeindegebietes kann die Überführung in die Aussegnungshalle bereits vor der Beurkundung beim Standesamt erfolgen. Die Gemeinde Großbettlingen hat mit dem Bestattungsinstitut Götz GmbH, Neckarstraße 1, 72666 Neckartailfingen, Telefonnummer: 07127 565-71 oder Telefonnummer: 07022 503960 einen Vertrag über die mit einer Beerdigung zusammenhängenden Aufgaben (Grabherstellung und Beerdigung) abgeschlossen. Alle weiteren Arbeiten (Leichenbesorgung, Sarglieferung, Überführung usw.) werden ebenfalls vom Bestattungsinstitut Götz ausgeführt, können jedoch (sofern gewünscht) auch einem anderen Bestattungsunternehmen übertragen werden.

3. Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, dem Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Sofern der Todesfall auf Gemarkung Großbettlingen eingetreten ist, ist das Bürgermeisteramt Großbettlingen zuständig. Die persönliche Anzeige beim Standesamt kann selbstverständlich auch durch den beauftragten Bestattungsdienst erfolgen. Vorzulegen sind:

  • die Todesbescheinigung (Blätter A und B) sowie die vom Arzt übergebenen Umschläge
  • der Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
  • der Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • die Geburts- oder Abstammungsurkunde (bei ledigen Personen)
  • der Familienbuchauszug oder die Heiratsurkunde (bei verheirateten, verwitweten, geschiedenen Personen)
  • das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde (falls kein Familienbuch geführt wird).

Die Vorlage der Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher in Großbettlingen geführt werden. Beim Standesamt werden der Todesfall beurkundet und die erforderlichen Sterbeurkunden ausgestellt. Diese sind für amtliche Zwecke (z.B. Rente, Krankenkasse, Pfarramt, Versorgungsamt) gebührenfrei. Für jede weitere Urkunde, z.B. für das Familienstammbuch, wird eine Gebühr von derzeit 12,00 EURO erhoben.

4. Bestattungstermin/Wahl des Grabes

Den Bestattungstermin und die Ausrichtung der Trauerfeier wird mit dem zuständigen Gemeindepfarrer und dem Bestattungsunternehmen Götz, Telefonnummer:  07127 565-71 vereinbart. Auf dem Gemeindefriedhof sind Felder für Urnen-, Reihen- und Wahlgräber vorhanden. Die weiteren Informationen über Belegungszeiten und die entstehenden Kosten können beim Bürgermeisteramt erfragt werden.

5. Die Bestattung

Der Sarg und ein Namenskreuz werden meist beim Bestattungsinstitut besorgt. Dieses übernimmt auch die Überführung in die Leichenhalle.

  • Der Schlüssel zur Leichenhalle wird den Angehörigen vom Bestatter oder vom Bürgermeisteramt ausgehändigt.
  • Evtl. musikalische Umrahmung und/oder Sargträger bestellen
  • Sarggesteck und Kränze besorgen
  • Traueranzeige(n) aufgeben
  • Danksagungen (persönlich / Zeitung) vorbereiten

6. Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung

Falls zum Zeitpunkt des Todes eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wurde, ist der Todesfall dem Rentenversicherungsträger zu melden, damit die Rentenzahlung baldmöglichst eingestellt werden kann. Überzahlungen werden zurückgefordert. Innerhalb von 20 Tagen nach Eintritt des Todes kann die Witwe/der Witwer eine Vorschusszahlung für die auf den Todesmonat folgenden 3 Monate bei der Rentenrechnungsstelle beantragen. Formulare halten die Postämter, Bürgermeisterämter und Bestattungsdienste bereit.

7. Sonstige Benachrichtigungen

Folgende Stellen sollten ggf. verständigt werden:

  • die Krankenkasse (beim Bezug von Pflegegeld, Krankengeld)
  • Privatversicherungen (Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherung)
  • Sachversicherungen (Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz, Kfz-Versicherung)
  • den zuständigen Notar (falls ein handschriftliches Testament vorhanden ist)
  • den Arbeitgeber (bei Erwerbstätigen bzw. beim Bezug einer Betriebsrente)
  • das Versorgungsamt, wenn Verstorbener oder Ehegatte Kriegsschadensrente bezogen hat
  • die Berufsgenossenschaft (bei Rentenbezug)
  • das Sozialamt (bei laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Heimkosten, Pflegegeld, Wohngeld)
  • das Arbeitsamt (bei Arbeitslosengeld oder –hilfe)
  • Firmen und Verlage wenn Abonnements bestehen
  • das Geldinstitut, bei dem der Verstorbene sein Konto hatte
  • Stromversorger, Telekom, Stadtwerke Reutlingen, wenn der jeweilige Anschluss stillgelegt werden soll
  • den Vermieter, wenn der Verstorbene zur Miete wohnte.