Corona
Informationen zu aktuellen Entwicklungen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus
Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus und haben nachfolgend zu unterschiedlichen Themen Informationen zusammengestellt. Hilfreiche diverse Links sowie die Fallzahlen finden Sie im Schnellzugriff am Bildschirmrand.
Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantwortet die Homepage des Landes Baden-Württemberg. Die Details können der CoronaVO entnommen werden.
Regelungen und Verordnungen der Bundesregierung Deutschland
Informationen, insbesondere für Geimpfte und Genesene, stellt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html zur Verfügung.
Impfangebote
Impf-Infrastruktur wird auf sechs Stützpunkte konzentriert
Die Impfstützpunkte im Landkreis Esslingen werden gebündelt und neu aufgestellt. Ab Februar gibt es Impfstützpunkte in fünf Großen Kreisstädten sowie in Plochingen. Zusätzlich tourt der Impfbus weiter durch den Kreis.
Das Land hat für die Monate Februar und März landesweit neue Vorgaben für die Impf-Infrastruktur gemacht. Demnach wird die Anzahl der Mobilen Impfteams (MIT) neu berechnet und die Zahl der Impfstützpunkte im Landkreis Esslingen auf sechs Standorte festgelegt. Im Landkreis bleibt die Anzahl der MIT wie bisher bei 14 Teams, die Impfstützpunkte werden aber konzentriert und neu ausgerichtet.
Von Februar an finden die Impfungen der MIT von Maltesern, Rotem Kreuz und Johannitern in den Impfstützpunkten in Esslingen, Nürtingen, Ostfildern, Filderstadt, Kirchheim und Plochingen statt. Esslingen und Nürtingen werden dabei an sieben Tagen in der Woche jeweils von 11 bis 18 Uhr bedient, die übrigen Stützpunkte zwischen ein und drei Tage in der Woche, jeweils von 12.30 bis 18 Uhr. Die weiteren bisherigen Impfstützpunkte werden dafür nicht mehr angefahren. Regelmäßig finden Kinder-Impftage statt, und zwar immer mittwochs in Nürtingen, samstags in Esslingen und sonntags in Filderstadt. Hierfür werden speziell Kinder-Impftermine buchbar sein.
„Wir halten die Neuausrichtung für sinnvoll, nachdem die Anzahl der Impfungen vorwiegend in den ländlichen Raumschaften deutlich zurückgegangen ist. In den sechs Stützpunkten können wir die Teams bündeln und mehr Impfungen pro Tag ermöglichen, auch weil viele Fahrt- und Rüstzeiten wegfallen“, sagt der Gesundheitsdezernent Peter Freitag. „Zugleich sind die Stützpunkte für alle Menschen im Landkreis gut erreichbar“. Parallel gibt es im Kreis mittlerweile ein breites ärztliches Impfangebot.
Termine sind buchbar über
Termine sind buchbar über www.landkreis-esslingen.de und www.malteser-neckar-alb.de, wo auch weiter Informationen rund um die Impfung zu finden sind. Alle Angebote sind aber auch weiterhin ohne Terminbereinbarung möglich.
Impfterminportal für Baden-Württemberg
660 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte sowie Apotheken aus Baden-Württemberg haben sich bereits beim Portal impftermin-bw.de registriert. Damit stehen zum heutigen Start rund 10.000 Impftermine pro Woche zur Buchung bereit. Jeden Tag kommen weitere Termine hinzu.
Corona-Impftermine können in Baden-Württemberg von jetzt an online über impftermin-bw.de gebucht werden, telefonisch unter Telefonnummer: 0800 28227291. Das Impfterminportal des Landes geht zeitgleich mit der vom Bundgesundheitsministerium für diese Woche angekündigten Auslieferung der BA.4/BA.5-Impfstoffe an den Start.
Bei der Buchung eines Termins über impftermin-bw.de können gezielt Termine in der näheren Umgebung gesucht werden. Bürgerinnen und Bürger können dann aus den angebotenen Terminen auswählen, wann, wo und mit welchem Impfstoff sie geimpft werden möchten. Bei der Terminvergabe wird bereits im Vorfeld über den bei der Impfung verwendeten Impfstoff informiert. Direkt nach Abschluss einer Terminbuchung erfolgt per E-Mail oder per SMS eine Terminbestätigung. Man kann zudem nicht nur für sich, sondern auch für weitere Personen – etwa die Großmutter, den Partner oder die Freundin – einen Termin buchen.
Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine weitere Auffrischimpfung (vierte Impfung) unter anderem für Personen ab dem Alter von 60 Jahren. Eine Empfehlung für die variantenangepassten Impfstoffe wird erwartet. Eine fünfte Impfung kann in besonderen Ausnahmefällen sinnvoll sein. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Corona-Testzentren
Leeb-EDV
Nürtinger Straße 46/1
72663 Großbettlingen
Telefonnummer: 07022 786687
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Samstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Sonntag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Auf der Homepage des Landratsamt Esslingen gibt es eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis Esslingen. Weitere Informationen erhalten Sie unter hier.
Wann muss die Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlt werden?
Bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Weitere Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests finden Sie hier.
Publikumsverkehr im Rathaus
Beim Kontakt mit dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin wird das trageneiner FFP-2-Maske empfohlen. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und für Personen, die aus medizinischen Gründen oder behinderungsbedingt keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
In den Wartebereichen wurden im EG entsprechende Warteplätze eingerichtet, die eingehalten werden müssen. Sind alle Warteplätze belegt, muss mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu anderen Personen (mind. 1,5 m) vor der Rathaustür gewartet werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für diese Vorgaben. Ergänzungen oder Erweiterungen werden bei Bedarf im Rathaus ausgehängt.
Genesenennachweis
Einen Genesenennachweis bzw. einen Genesenenimpfnachweis erhalten Sie in der Apotheke als QR-Code.
Für die Erstellung des Genesenenimpfnachweises werden folgende Dokumente benötigt:
- Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis.
- Nachweis einer Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.
- Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test.
Für die Erstellung des Genesenenachweises werden folgende Dokumente benötigt:
- Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis.
- Nachweis eines positiven PCR-Tests. Das Testergebnis darf dabei maximal 6 Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
Informationen und Hotlines
Corona-Hotline für Einwohner des Landkreises Esslingen eingerichtet:
Unter Telefonnummer: 07113902 41966 können alle Einwohner des Landkreises sich zu Fragen bezüglich Corona informieren.
Die Corona-Hotline ist erreichbar:
- Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, - Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Weiterführende Informationsmöglichkeiten
Mein Test ist positiv – was muss ich jetzt tun ?
Das Sozialministerium hat Leitfäden mit möglichen weiterführenden Informationsquellen für Bürgerinnen und Bürger sowie mit schematisierten Handlungsabläufen im Falle eines positiven Testergebnisses entworfen.
Diese können nachfolgend heruntergeladen werden:
- Handlungsanleitung positiver PCR-Test (PDF-Datei)
- Handlungsanleitung positiver Schnelltest (PDF-Datei)
- Merkblatt "Und was passiert jetzt?" (PDF-Datei)
Außerdem hat das Land eine Übersicht (Stand 26.01.22) (PDF-Datei) mit den aktuellen Absonderungspflichten von Infizierten, Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen erstellt.