Sondergebiet Einzelhandel u. Wohnen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sondergebiet „Einzelhandel und Wohnen“
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Großbettlingen hat am 20.04.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Einzelhandel und Wohnen“ nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) mit einer Satzung über örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gefasst.
Das Planungsgebiet wird im Osten durch die B 313 (Flst.-Nr.1052), im Norden durch die Metzinger Straße (Flst.-Nr. 1328/1), im Westen durch Teilflächen der landwirtschaftlich genutzten Flst.-Nrn. 1328/2, 1332, 1331/1, 1335 und 1377/1 sowie im Süden durch eine Teilfläche des landwirtschaftlich genutzten Flst.-Nr. 1377/1 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha. Für den Planungsbereich ist der Lageplan vom 07.04.2020 maßgebend. Er ergibt sich aus folgender unmaßstäblicher Planskizze.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, um die Nahversorgung für die Einwohner von Großbettlingen zu verbessern.
Durch den Wegfall des Treff 3000-Discounter sowie die Aufgabe weiterer Verkaufsflächen (Drogeriemarkt und Getränkehandel) hatte die Gemeinde Großbettlingen erhebliche Verluste in nahversorgungsrelevanten Sortimenten zu verkraften. Die Versorgung im Lebensmittelbereich wird damit ausschließlich durch den bestehenden Edeka-Markt und einige kleine Lebensmittelhandwerksbetriebe gewährleistet. Hinzu kommt, dass der Edeka-Markt im nördlichen Siedlungsbereich von Großbettlingen liegt. Bedingt durch die Entfernung und die Topographie kann dieser keine fußläufige Nahversorgungsfunktion für die südlichen Wohngebiete von Großbettlingen übernehmen.
Der geplante Lebensmittelmarkt soll eine Verkaufsfläche von ca. 1.040 qm umfassen. Hinzu kommt eine Bäckerei mit Café. Neben der Verbesserung der Nahversorgung dient das Vorhaben der Schaffung preiswerten Wohnraums. Das Projekt sieht im 1. und 2. Obergeschoss 10 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 450 qm vor.
Die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg) wurde im Juni 2019 mit einer Auswirkungsanalyse für die geplante Neuansiedlung beauftragt. Die Auswirkungsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben des Landes (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot) eingehalten werden. Durch die geplante Wohnnutzung westlich des Planungsgebietes wird der Standort in den Siedlungskörper integriert.
Der geltende Flächennutzungsplan stellt für das Planungsgebiet derzeit eine Grünfläche dar. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits durch Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen am 04. März 2020 eingeleitet, dieser wird daher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt mit dem Ziel eine „Sonderbaufläche Einzelhandel / Wohnen“ auszuweisen.
Großbettlingen, den 21.04.2020
Martin Fritz, Bürgermeister
Plan zum Aufstellungsbeschluss Sondergebiet "Einzelhandel und Wohnen" (PDF-Datei)