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Geflügelpest

Artikel vom 27.02.2023

Das Landratsamt Esslingen hat aufgrund weiterer Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln die Aufstallungspflicht für Geflügel auf den gesamten Landkreis erweitert.
Die Haltung von Geflügel hat für die nächsten Wochen daher nur noch in geschlossenen Ställen zu erfolgen. Alternativ kann ein Freilauf genutzt werden, der sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützt. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 31.03.2023 befristet. Zu den Tieren, die vor einer Ansteckung geschützt werden müssen, gehören neben Hühnern auch Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Esslingen.