Aktuelles
Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt
icon.crdate15.01.2026
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen runde Geburtstage sowie Ehejubiläen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
Die Altersjubilare werden seit 2015 ab dem 70. Lebensjahr und dann jedes 5. Jahr im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Ab dem 100. Geburtstag wird dann jedes Folgejahr veröffentlicht.
Geburtstagsbesuche durch den Bürgermeister finden zum 80. / 85. / 90. Geburtstag statt. Ab dem 90. Geburtstag finden die Besuche jährlich statt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen runde Geburtstage sowie Ehejubiläen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
Sofern Sie eine Veröffentlichung wünschen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular (PDF-Dokument, 71,90 KB, 15.01.2026) vollständig aus und senden dieses an die Gemeindeverwaltung. Ohne Ihre Zustimmung ist eine Veröffentlichung leider nicht möglich.
Bezüglich der Veröffentlichung von Ehejubilaren, wird die Gemeinde Großbettlingen die Ehejubilare, jährlich anschreiben, ob eine Veröffentlichung gewünscht ist.
Wir bitten Sie, dies zu beachten. Herzlichen Dank!
Ihre Gemeindeverwaltung



