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Neuregelung bei Annahme von Elektro-Schrott beim Recyclinghof Großbettlingen
Infolge rechtlicher Änderungen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen (AWB) in der Pflicht die Annahme von Elektro-Schrott grundlegend anzupassen. Auch der Handel wird stärker in die Verantwortung genommen.
Einwohnerinnen und Einwohner, die ab dem 1. Januar 2026 Elektro-Schrott an einer Sammelstelle des AWB abgeben möchten, müssen sich auf einige Änderungen einstellen. Zwei Punkte sind bei der Anlieferung auf einer Anlage besonders wichtig: die Abgabe der Altgeräte ist, wenn nicht fest verbaut, nur noch mit ausgebauter Batterie oder Akku möglich. Außerdem müssen die Geräte zukünftig auf eigens hierfür angefertigten Theken abgelegt werden. An diesen Theken prüfen AWB-Mitarbeitende, ob die Akkus und Batterien ausgebaut wurden, bevor diese die Geräte anschließend in die unterschiedlichen Sammelbehälter einsortieren. Hintergrund sind die, im Rahmen der Neuregelung, noch stärker ausdifferenzierten Arten an Elektro-Schrott.
Recyclinghof Großbettlingen zu klein: Neuregelungen benötigen mehr Platz.
Ziel der weiteren Verfeinerung der Sortierung an Altgeräten, Akkus und Batterien ist die qualitative Verbesserung des Recyclings. Die neuen Regelungen benötigen in der Umsetzung jedoch deutlich mehr Platz für die Theke und Sammelcontainer. Davon ist besonders der Standort Großbettlingen betroffen. Da auf dem Recyclinghof nicht ausreichend Platz für die notwendige Umgestaltung der Rücknahmestelle zur Verfügung steht, muss die Elektro-Schrott-Annahme hier zum Jahreswechsel eingestellt werden. Die naheliegendsten Annahmestellen für Elektro-Schrott werden dann der Recyclinghof Eichholz, das Kompostwerk in Kirchheim oder die Entsorgungsstation am Blumentobel sein.
Rückgaberegelungen im Handel im Sinne der Verbraucher ausgeweitet
Eine weitgreifende Erleichterung für die Verbraucher ist darüber hinaus die Ausweitung der Rücknahmepflicht im Handel. Kleingeräten bis 25 cm können zukünftig auch ohne den Kauf eines Neugerätes bei so gut wie allen Händler zurückgegeben werden. Auch der Lebensmitteleinzelhandel und Discount werden in die Verantwortung genommen, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro-Geräte verkaufen. Auch für E-Zigaretten gilt, dass diese ab dem kommenden Jahr an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Neuregelung zum einen weniger Brände in Sammelfahrzeugen oder auf den Recyclinghöfen, die auf falsche Entsorgung von E-Schrott oder defekte Akkus zurückzuführen sind. Zum anderen soll der Rücklauf insgesamt an Altgeräten gefördert werden. Um die Neuregelung sichtbar und wirksam zu machen, werden alle Rücknahmestellen von Altgeräten und Batterien oder Akkus mit neuen Logos einheitlich gekennzeichnet.




