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Niedrigwasser im Landkreis Esslingen
icon.crdate03.09.2025
Landkreis verlängert Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis Ende September
Landkreis verlängert Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis Ende September
Die seit Juni geltende Rechtsverordnung, die eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis zum 30. September dieses Jahres verlängert (1,016 MB). Das teilt das Landratsamt Esslingen mit.
Die Rechtsverordnung untersagt weiterhin sowohl die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, den sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
Die Gewässerpegel im Landkreis Esslingen können auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abgefragt werden (www.hvz.baden-wuerttemberg.de). Informationen zum Niedrigwasser gibt es beim Niedrigwasser-Informationszentraum Baden-Württemberg (www.niz.baden-wuerttemberg.de). Die aktualisierte Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.



