Aktuelles: Gemeinde Großbettlingen

Zum Inhalt springen (Enter drücken),Zur Suche,Zur Inhaltsübersicht,Zur Barrierefreiheitserklärung,Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Großbettlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Großbettlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Feld
Rathaus
Luftaufnahme Großbettlingen
Forum der Gerationen

Aktuelles

Alle Jahre wieder: Aufruf zum Schulbeginn

icon.crdate27.08.2025

Aktion „Sicherer Schulweg“ - Rücksichtnahme ist oberstes Gebot!

Alle Jahre wieder: Aufruf zum Schulbeginn

Aktion „Sicherer Schulweg“ - Rücksichtnahme ist oberstes Gebot!

Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und für Kinder und Jugendliche beginnt bald wieder der Schulalltag. Für Schulanfänger steht an diesem Tag besonders viel Neues auf dem Programm. Neben dem ersten Schultag an sich, müssen sich die Kleinen auch auf eine Wegstrecke begeben, die ihnen bislang noch nicht oder nicht besonders gut bekannt ist. Die Kinder werden konfrontiert mit Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Radfahrern, parkenden und fahrenden Autos. Daher hat die Gemeinde Großbettlingen in Zusammenarbeit mit der Schule und der Polizei einen Schulwegeplan erstellt. Dieser empfiehlt besonders sichere Wegstrecken mit möglichst ungefährlichen Straßenüberquerungen und soll daher helfen, nachhaltig die Risiken für Schulwegunfälle zu verringern. Wir sind hier momentan im engen Austausch mit der Schule, um gemeinsam den Schulweg weiter zu optimieren

Helfen auch Sie mit, Unfälle zu vermeiden!

Kinder handeln spontan und nicht immer vorhersehbar - das Gelernte kann schnell wieder vergessen sein. Darum müssen gerade Autofahrer immer vorsichtig und vorausschauend fahren. Besonders in der Nähe von Schulen und an Bushaltestellen sollten Sie vom Gas gehen, einen Fuß immer auf der Bremse haben und konzentriert auf den Straßenverkehr achten. Ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage darf bei Annäherung an eine Bushaltestelle nicht mehr überholt werden, es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, d.h. maximal 7 km/h vorbeigefahren werden. Sind Kinder in Sichtweite, heißt es: doppelte Aufmerksamkeit. So erspart man sich und den Kindern die eine oder andere brenzliche Situation, die leicht zum Unfall führen kann.

Nicht nur Autofahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer können zur Unfallvermeidung beitragen: Versuchen Sie selbst, ein gutes Vorbild zu sein: Überqueren Sie die Fahrbahnen an den dafür vorgesehenen Ampeln und Fußgängerüberwegen und gehen Sie nur bei Grün!

Denken Sie daran:

  • Kinder haben ein deutliches engeres Blickfeld als Erwachsene und erkennen seitlich herannahende Fahrzeuge daher später.
  • Kinder können Geschwindigkeiten und Bremswege schwer einschätzen.
  • Kinder können aufgrund ihrer Körpergröße nicht über parkende Autos hinwegsehen.
  • Kinder können Geräusche schlecht orten. Sie erkennen deshalb oft nicht rechtzeitig, aus welcher Richtung ein Fahrzeug oder ein Hupsignal kommt.
  • Kinder können beim schnellen Laufen nicht nach links oder rechts schauen und sind nicht in der Lage, bei Gefahr plötzlich stehen zu bleiben.
  • Kinder sind schnell überfordert, wenn sie auf mehrere Dinge gleichzeitig achten müssen.
  • Kinder sind impulsiv und damit häufig nicht berechenbar.

Für Eltern gilt:

Eltern als Vorbild“ - seien Sie Kindern immer ein positives Vorbild, denn Sie sind als Eltern die wichtigsten Verkehrserzieher. Verhalten Sie sich immer rücksichtsvoll und vorausschauend, fahren Sie Ihr Kind nicht zur Schule, lassen Sie Ihr Kind zu Fuß gehen, damit es selbstständiges Verhalten im Straßenverkehr lernt, aber auch, dass es vor und nach dem Stillsitzen in der Schule Bewegung hat und „abschalten“ kann.

Üben Sie mit Ihrem Kind den sichersten Schulweg.

Orientieren Sie sich bei der Auswahl des sichersten Schulweges am Schulwegeplan.

  • Bereiten Sie am besten mit Ihrem Kind den sichersten Schulweg vor.
  • Gehen Sie bereits vor Schulbeginn gemeinsam mit Ihrem Kind ohne Hektik und Zeitdruck mehrmals die Strecke ab, um sie dem Kind vertraut zu machen.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind immer wieder, wie es Gefahren auf dem Schulweg erkennt, vermeiden oder bewältigen kann.
  • Zeigen Sie Ihrem Kind dabei Gefahrenpunkte und sichere Überquerungsstellen.
  • Ihr Kind sollte die Fahrbahn möglichst selten überqueren müssen.
  •  Wenn eine Straße überschritten werden muss, sollte dies immer an Kreuzungen oder Einmündungen geschehen, nicht dazwischen und auf gar keinen Fall an unübersichtlichen Stellen, wie z. B. zwischen parkenden Autos.
  • Üben Sie das richtige Verhalten an Ampeln sowie Zebrastreifen.
  • Bedenken Sie, dass der kürzeste Weg nicht immer der sicherste ist.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer genug Zeit für den Schulweg hat.
  • Beobachten Sie Ihr Kind, um zu sehen, ob es den richtigen Weg nimmt und keine Probleme hat.
  • Zeigen Sie Ihrem Kind einen Alternativweg, den es gehen kann, wenn z. B. eine Ampel ausgefallen ist.
  • Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt, achten Sie bitte darauf, dass alle Beleuchtungseinrichtungen auch funktionieren und der Sturzhelm auch aufgezogen wird. Orientieren Sie sich am Schulradwegeplan.

Auffallende Kleidung ist wichtig

Ihr Kind sollte als Verkehrsteilnehmer immer helle, auffallende Kleidung tragen. Achten Sie auf Reflexstreifen oder Reflektoren an der Kleidung und dem Schulranzen.