Aktuelles: Gemeinde Großbettlingen

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Bundestagswahlen 2025

icon.crdate15.01.2025

Bundestagswahl 2025: Wichtige Hinweise zur Briefwahl mit verkürzten Fristen

Bundestagswahl 2025: Wichtige Hinweise zur Briefwahl mit verkürzten Fristen

Das Wahlamt der Gemeinde Großbettlingen weist darauf hin, dass durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025, nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für den Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht.

Um den besonderen Herausforderungen dieser vorgezogenen Wahl zu begegnen, besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen. Außerdem können Sie wie gewohnt direkt in den Wahllokalen wählen und Ihre Stimme vor Ort in die Wahlurne abgeben. Aufgrund der kurzen Fristen wird empfohlen, diese Optionen zu nutzen.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar, erfolgen. Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Wir rechnen demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel.

Können die Briefwahlunterlagen schon vorher angefordert werden? 
Hier können die Wahlunterlagen online angefordert werden. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Außerdem ist die Beantragung per Mail ab sofort an buergerbuero(@)grossbettlingen.de  unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der aktuellen Meldeadresse möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr, durch Abgabe der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung möglich. Eine Online-Beantragung ist aus technischen Gründen jedoch nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025, um 12:00 Uhr, möglich.


Kann jemand per Vollmacht für mich wählen?
Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Direktwahlbüro, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahlräume am Wahlsonntag. 

Ist es möglich, vom Urlaubsort aus zu wählen? 
Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler. Auf die verkürzte Frist zur Versendung der Briefwahlunterlagen wird hingewiesen. 

Was ist, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen? 
Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12 Uhr neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich. 

Bis wann muss der ausgefüllte Wahlbrief bei der Gemeinde vorliegen? 
So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde eingehen. Die Wahlunterlagen können auch persönlich im Rathaus eingeworfen oder abgegeben werden. Das ist auch kurzfristig am Wahltag noch bis 18 Uhr möglich. Eine Abgabe der roten Wahlbriefe in den Wahllokalen ist nicht möglich.