Aktuelles
Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung
Seit Anfang 2024 sind alle Kommunen in der Bundesrepublik zur Erstellung
eines Wärmeplans verpflichtet. Für einen effizienten Ablauf sind Beratungen
und Beschlüsse in den Gemeinderatssitzungen unabdingbar. Um dafür eine
Entscheidungsgrundlage zu schaffen, hat der Gemeindeverwaltungsverband
Neckartenzlingen am 5. Dezember die BürgermeisterInnen und
Gemeinderatsmitglieder der Gemeinden Altdorf, Altenriet, Bempflingen,
Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Schlaitdorf, Großbettlingen und
Frickenhausen zu einer Veranstaltung rund um das Thema kommunale
Wärmeplanung in der Melchiorhalle in Neckartenzlingen eingeladen. Nach
der Eröffnung durch die Verbandsvorsitzende Melanie Braun wurde in zwei
Vorträgen von der Klimaschutzagentur im Landkreis Esslingen und den
Stadtwerken Tübingen über Chancen, Ziele und Grenzen des Wärmeplans
gesprochen. Die anschließende Fragerunde konnte einige Unklarheiten
beseitigen und bot zugleich Platz für Kritik an der Gesetzgebung und
Diskussionen über das weitere Vorgehen. Stand jetzt müssen die Gemeinden
vor Beginn der kommunalen Wärmeplanung die Novellierung des
Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) 2025 abwarten, in
dem die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Wärmeplanung und die
Konnexitätszahlungen des Landes bekannt gegeben werden.