Aktuelles: Gemeinde Großbettlingen

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Aktuelles

Änderung der Landesbauordnung

icon.crdate18.12.2023

Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge direkt beim Landratsamt Esslingen ein.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8.11.2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Mit diesem Gesetz ist eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) verbunden. 

Diese Änderung ist bereits am 25.11.2023 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung:

  • Anträge und Bauvorlagen werden künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht (nicht mehr bei den Gemeinden). Für Großbettlingen ist dies das Landratsamt Esslingen.
  • Die Baurechtsbehörden stellen die eingereichten Anträge und Bauvorlagen unverzüglich der betroffenen Gemeinde bereit.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen die tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften.
  • Sofern eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden soll, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen über das Bauvorhaben. 
  • Baurechtsbehörden müssen auch allen nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekannt geben.
  • Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden. 
  • Im Kenntnisgabeverfahren hat die Baurechtsbehörde innerhalb von fünf Arbeitstagen dem Bauherrn den Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen elektronisch in Textform zu bestätigen. 
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können.
  • Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen.

Wir bitten diese Änderungen zu beachten, insbesondere können ab sofort keine Bauanträge mehr auf dem Rathaus annehmen. Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge direkt beim Landratsamt Esslingen ein.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Glaunsinger unter Telefonnummer: 07022 94345-17 oder per E-Mail an n.glaunsinger(@)grossbettlingen.de wenden.