Elektro-Schrott: Gemeinde Großbettlingen

Zum Inhalt springen (Enter drücken),Zur Suche,Zur Inhaltsübersicht,Zur Barrierefreiheitserklärung,Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Großbettlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Großbettlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Feld
Rathaus
Luftaufnahme Großbettlingen
Forum der Gerationen

Elektro-Schrott

Wissenswertes zum Elektroschrott

Auf dem Recyclinghof in Großbettlingen wird Elektroschrott nur noch in sehr eingeschränktem Maß zurückgenommen. Wir vom Klimaforum haben uns beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises mehrfach in Veranstaltungen zum Thema Elektroschrott dafür eingesetzt, den Kreis der Geräte, die in Großbettlingen zurückgenommen werden, wieder zu erhöhen. Die Verantwortlichen zeigten sich jedoch hartleibig. Mit sieben Stellen im Landkreis stelle der AWB schon mehr Abgabestellen zur Verfügung als andere Landkreise und es sei von jedem Ort binnen maximal 20 Minuten eine Abgabestelle mit dem PKW erreichbar. In Grossbettlingen reiche der Platz nicht aus, um alle neuen, letztlich 8 Kategorien von E-Schrott zu sammeln. Auch fehle das Fachpersonal, das die fachgerechte Trennung beaufsichtigen bzw. vornehmen könne.

Auf dem Recyclinghof in Großbettlingen werden künftig keine Batterien und keine Leuchtmittel angenommen. Vom restlichen Elektroschrott kann man ausschließlich weiße Ware (z.B. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülmaschinen) abgeben, nicht aber Kühlschränken und Gefrierschränken (Geräte mit Kühlflüssigkeit). Die für Großbettlingen nächste Abgabestelle für Elektroschrott ist der Blumentobel (zwischen Owen und Nürtingen im Tiefenbachtal).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach Alternativen. Diese versuchen wir im Folgenden tabellarisch darzustellen. Zuvor aber soll noch geklärt werden, was als Elektroschrott gilt. Nach einer vereinfachten Definition: Alles, was ein Kabel hat. Aber selbst dann, wenn man einer Leuchte etwa alle Schalter und Kabel entnimmt und letztlich nur das Metallgehäuse einer Neonröhre überbleibt, lehnt der Recyclinghof in Großbettlingen es ab, dies als Metallschrott anzunehmen. E-Schrott bleibt E-Schrott, wenn nur noch erkennbar ist, dass es mal ein Elektrogerät war.

Folgende Kategorien von Elektro-Schrott gibt es:

1. Wärmeüberträger:zum Beispiel Kühlschränke, Klimageräte
2. Bildschirme:  zum Beispiel Fernseher, Monitore, Tabletts
3. Lampen (=Leuchtmittel): zum Beispiel LED, Neonröhren, Energiesparlampen (nicht aber Glühbirnen alter Art), Lichterkette
4. Großgeräte Geräte mit mindestens einer Kanten-länge größer 25 cm): zum Beispiel Waschmaschinen, Herde, Trockner, Staubsauger, Mikrowelle, ggf. Küchenmaschine, ggf. Toaster, Stehlampe, ggf. Deckenleuchte, Bohrgerät, el. Rasenmäher, E-Bike
5. Kleine Geräte (Geräte, deren Kanten keine länger als 25 cm: zum Beispiel Mixer, Rasierer, kleine Leuchten, Elektrowecker, ggf. Toaster, kl. Küchenwaage, el. Zahnbürste, Taschenlampen!, batteriebetriebenes Spielzeug
6. IT-/Telekommunikations-Geräte: zum Beispiel Handys, Festnetztelefone, DECT‑Telefone, Router, Headsets mit Elektronik
7. PV-Module: zum Beispiel PV-Module
8. Batteriebetriebene Geräte der Kategorien 2,4,5: zum Beispiel Elektrowecker batteriebetr., Akkuschrauber, Taschenlampe, Spieluhr batteriebetr. , Akkurasenmäher

Der Recyclinghof als Annahmestelle fällt also nun weitgehend weg und die Fahrt zum Blumentobel ist doch recht aufwändig und ökologisch wenig sinnvoll.

Welche Alternativen gibt es?

Tatsächlich sind sowohl der stationäre wie auch der Onlinehandel zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, auch wenn diese nicht dort gekauft wurden. Welche Bestimmungen hierfür gelten, ist im Folgenden gelistet:

Rücknahmepflicht des stationären Handels

(Fachhandel mit Verkaufsfläche größer 400m² und Lebensmittelmärkte mit Verkaufsfläche größer 800m², letztere wenn sie mehrfach im Jahr Elektrogeräte verkaufen)

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: alle Gerätearten (1–8)
Bedingungen: Beim Kauf eines neuen Geräts muss ein Altgerät gleicher Geräteart und ähnlicher Funktion kostenlos angenommen werden.

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: kleine Geräte (3,5,6,8)
Bedingungen: Ohne Neukauf, bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart, kostenlos im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe.

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Großgeräte (1, 2, 4,7,8)
Bedingungen: Wenn Lieferung ins Haus erfolgt, muss das Altgerät kostenlos abgeholt werden.

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Batterien
Bedingungen: Jedes Geschäft, das Batterien vertreibt, muss Batterien zurücknehmen.

Rücknahmepflicht des Online-Handels

(die Flächenbegrenzungen bei m stationären Handel gelten auch hier, allerdings bezogen auf die Lagerfläche, was meistens gegeben sein dürfte)

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: alle Gerätearten (1–8)
Bedingungen: Bei Lieferung eines Neugeräts muss ein Altgerät gleicher Geräteart kostenlos „angenommen“ werden. Die Annahme erfolgt nach Wahl des Vertreibers durch

1. Retourenlabel vom Vertreiber
2. Versendung per Post an den Vertreiber
3. Abgabe an einer vom Vertreiber betriebenen Sammelstelle
4. Abgabe in einer Filiale des Vertreibers

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: kleine Geräte (3,5,6,8)
Bedingungen: Ohne Neukauf, bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart. Rückgabe über geeignete Rückgabestellen (Nr. 3 und 4 in der vorherigen Zeile) in zumutbarer Entfernung.

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Großgeräte (1, 2, 4,7,8)
Bedingungen: Bei Neukauf ist die Abholung des Altgeräte verpflichtend

Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Batterien
Bedingungen: Wer Batterien vertreibt, muss die Batterien auch ohne Neukauf annehmen durch

1. Retourenlabel vom Vertreiber
2. Versendung per Post an den Vertreiber
3. Abgabe an einer vom Vertreiber betriebenen

Die entsprechenden Vertreiber sind grundsätzlich verpflichtet, auf ihre Rücknahmepflicht hinzuweisen, was allerdings noch viel zu wenig geschieht; im Internethandel sind die Hinweise oft sehr versteckt. Sucht man sie, kann man sie indes meist finden.

Letzter Hinweis: Unser Edeka in Großbettlingen vertreibt so gut wie nie Elektroartikel. Deshalb ist er allenfalls dann, wenn er im Einzelfall doch einmal Geräte vertreibt, verpflichtet, gleichartige Altgeräte beim Neukauf zurückzunehmen.