Elektro-Schrott
Wissenswertes zum Elektroschrott
Auf dem Recyclinghof in Großbettlingen wird Elektroschrott nur noch in sehr eingeschränktem Maß zurückgenommen. Wir vom Klimaforum haben uns beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises mehrfach in Veranstaltungen zum Thema Elektroschrott dafür eingesetzt, den Kreis der Geräte, die in Großbettlingen zurückgenommen werden, wieder zu erhöhen. Die Verantwortlichen zeigten sich jedoch hartleibig. Mit sieben Stellen im Landkreis stelle der AWB schon mehr Abgabestellen zur Verfügung als andere Landkreise und es sei von jedem Ort binnen maximal 20 Minuten eine Abgabestelle mit dem PKW erreichbar. In Grossbettlingen reiche der Platz nicht aus, um alle neuen, letztlich 8 Kategorien von E-Schrott zu sammeln. Auch fehle das Fachpersonal, das die fachgerechte Trennung beaufsichtigen bzw. vornehmen könne.
Auf dem Recyclinghof in Großbettlingen werden künftig keine Batterien und keine Leuchtmittel angenommen. Vom restlichen Elektroschrott kann man ausschließlich weiße Ware (z.B. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülmaschinen) abgeben, nicht aber Kühlschränken und Gefrierschränken (Geräte mit Kühlflüssigkeit). Die für Großbettlingen nächste Abgabestelle für Elektroschrott ist der Blumentobel (zwischen Owen und Nürtingen im Tiefenbachtal).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach Alternativen. Diese versuchen wir im Folgenden tabellarisch darzustellen. Zuvor aber soll noch geklärt werden, was als Elektroschrott gilt. Nach einer vereinfachten Definition: Alles, was ein Kabel hat. Aber selbst dann, wenn man einer Leuchte etwa alle Schalter und Kabel entnimmt und letztlich nur das Metallgehäuse einer Neonröhre überbleibt, lehnt der Recyclinghof in Großbettlingen es ab, dies als Metallschrott anzunehmen. E-Schrott bleibt E-Schrott, wenn nur noch erkennbar ist, dass es mal ein Elektrogerät war.
Folgende Kategorien von Elektro-Schrott gibt es:
1. Wärmeüberträger:zum Beispiel Kühlschränke, Klimageräte
2. Bildschirme: zum Beispiel Fernseher, Monitore, Tabletts
3. Lampen (=Leuchtmittel): zum Beispiel LED, Neonröhren, Energiesparlampen (nicht aber Glühbirnen alter Art), Lichterkette
4. Großgeräte Geräte mit mindestens einer Kanten-länge größer 25 cm): zum Beispiel Waschmaschinen, Herde, Trockner, Staubsauger, Mikrowelle, ggf. Küchenmaschine, ggf. Toaster, Stehlampe, ggf. Deckenleuchte, Bohrgerät, el. Rasenmäher, E-Bike
5. Kleine Geräte (Geräte, deren Kanten keine länger als 25 cm: zum Beispiel Mixer, Rasierer, kleine Leuchten, Elektrowecker, ggf. Toaster, kl. Küchenwaage, el. Zahnbürste, Taschenlampen!, batteriebetriebenes Spielzeug
6. IT-/Telekommunikations-Geräte: zum Beispiel Handys, Festnetztelefone, DECT‑Telefone, Router, Headsets mit Elektronik
7. PV-Module: zum Beispiel PV-Module
8. Batteriebetriebene Geräte der Kategorien 2,4,5: zum Beispiel Elektrowecker batteriebetr., Akkuschrauber, Taschenlampe, Spieluhr batteriebetr. , Akkurasenmäher
Der Recyclinghof als Annahmestelle fällt also nun weitgehend weg und die Fahrt zum Blumentobel ist doch recht aufwändig und ökologisch wenig sinnvoll.
Welche Alternativen gibt es?
Tatsächlich sind sowohl der stationäre wie auch der Onlinehandel zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, auch wenn diese nicht dort gekauft wurden. Welche Bestimmungen hierfür gelten, ist im Folgenden gelistet:
Rücknahmepflicht des stationären Handels
(Fachhandel mit Verkaufsfläche größer 400m² und Lebensmittelmärkte mit Verkaufsfläche größer 800m², letztere wenn sie mehrfach im Jahr Elektrogeräte verkaufen)
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: alle Gerätearten (1–8)
Bedingungen: Beim Kauf eines neuen Geräts muss ein Altgerät gleicher Geräteart und ähnlicher Funktion kostenlos angenommen werden.
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: kleine Geräte (3,5,6,8)
Bedingungen: Ohne Neukauf, bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart, kostenlos im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe.
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Großgeräte (1, 2, 4,7,8)
Bedingungen: Wenn Lieferung ins Haus erfolgt, muss das Altgerät kostenlos abgeholt werden.
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Batterien
Bedingungen: Jedes Geschäft, das Batterien vertreibt, muss Batterien zurücknehmen.
Rücknahmepflicht des Online-Handels
(die Flächenbegrenzungen bei m stationären Handel gelten auch hier, allerdings bezogen auf die Lagerfläche, was meistens gegeben sein dürfte)
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: alle Gerätearten (1–8)
Bedingungen: Bei Lieferung eines Neugeräts muss ein Altgerät gleicher Geräteart kostenlos „angenommen“ werden. Die Annahme erfolgt nach Wahl des Vertreibers durch
1. Retourenlabel vom Vertreiber
2. Versendung per Post an den Vertreiber
3. Abgabe an einer vom Vertreiber betriebenen Sammelstelle
4. Abgabe in einer Filiale des Vertreibers
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: kleine Geräte (3,5,6,8)
Bedingungen: Ohne Neukauf, bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart. Rückgabe über geeignete Rückgabestellen (Nr. 3 und 4 in der vorherigen Zeile) in zumutbarer Entfernung.
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Großgeräte (1, 2, 4,7,8)
Bedingungen: Bei Neukauf ist die Abholung des Altgeräte verpflichtend
Gerätekategorie nach obiger Zahlenauflistung: Batterien
Bedingungen: Wer Batterien vertreibt, muss die Batterien auch ohne Neukauf annehmen durch
1. Retourenlabel vom Vertreiber
2. Versendung per Post an den Vertreiber
3. Abgabe an einer vom Vertreiber betriebenen
Die entsprechenden Vertreiber sind grundsätzlich verpflichtet, auf ihre Rücknahmepflicht hinzuweisen, was allerdings noch viel zu wenig geschieht; im Internethandel sind die Hinweise oft sehr versteckt. Sucht man sie, kann man sie indes meist finden.
Letzter Hinweis: Unser Edeka in Großbettlingen vertreibt so gut wie nie Elektroartikel. Deshalb ist er allenfalls dann, wenn er im Einzelfall doch einmal Geräte vertreibt, verpflichtet, gleichartige Altgeräte beim Neukauf zurückzunehmen.



