Sanierungsgebiet "Ortsmitte Rathaus“: Gemeinde Großbettlingen

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Feld
Rathaus
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Sanierungsgebiet "Ortsmitte Rathaus“

Die Gemeinde Großbettlingen wurde erneut in das Landessanierungsprogramm mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Rathaus“ aufgenommen. Der genaue Abgrenzungsbereich für das Gebiet, die Sanierungssatzung und die privaten Förderrichtlinien hat der Gemeinderat nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchung am 13.05.2024 beschlossen.

Ein Sanierungsgebiet ist ein Gebiet mit besonderen baurechtlichen Voraussetzungen, in dem sogenannte Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das Ziel besteht darin, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben.

Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs (§§ 136 ff. BauGB) können Städte und Gemeinden Sanierungsgebiete in Bereichen festlegen, die aus städtebaulicher Sicht Verbesserungspotentiale aufweisen und durch eine Sanierung eine Aufwertung erhalten würden. Die Maßnahmen zur Aufwertung in einem Gebiet verbessern die Wohnbedingungen oder sorgen dafür, dass die bauliche Substanz ganzer Straßenzüge erhalten bleibt.

Zu Sanierungsgebieten können ganze Stadt- oder Gemeindegebiete aber auch Straßenzüge oder nur Teile von Straßen gehören.

Verbesserungspotentiale oder auch „städtebauliche Missstände“ im Sinne des Gesetzes können zum Beispiel Gebäude sein, die äußerlich oder innerlich sanierungsbedürftig sind oder die einen zu hohen Energieverbrauch haben. Die genauen Ziele einer Sanierungsmaßnahme werden im Einzelfall formuliert und können neben baulichen Aspekten auch soziale Verbesserungen umfassen.

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets werden im Grundbuch für alle im Gebiet liegenden Grundstücke Sanierungsvermerke eingetragen. Die Eigentümer der Grundstücke und Gebäude haben dann in der Regel die Möglichkeit, einen Zuschuss für Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen zu erhalten. Die genauen Bedingungen dazu ergeben sich aus den Städtebauförderungsrichtlinien und den durch die Stadt erlassenen Fördergrundsätze.

Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: