Erläuterung der Bauleitplanung
in der Gemeinde
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung unterliegt der kommunalen Planungshoheit der Gemeinde. Flächennutzungs- und Bebauungspläne werden in eigener Verantwortung, aber unter Beteiligung der Fachbehörden aufgestellt.