Bibliothek der Dinge: Gemeinde Großbettlingen

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Bibliothek der Dinge

Leihen statt kaufen.

Was ist eine „Bibliothek der Dinge“?
Eine Sammlung von Alltagsgegenständen, die grundsätzlich jeder für einen gewissen Zeitraum ausleihen kann.

Wozu ist eine Bibliothek der Dinge gut?

  • Man spart Ressourcen, wenn man nicht alles, was man nur selten benötigt, gleich kauft; die Lagerstätten im eigenen Haus werden kleiner gehalten; der Geldbeutel wird geschont.
  • Man kann Dinge, deren Anschaffung man erwägt, vorher ausprobieren.
  • Man kann gerade Spielsachen durch die vorübergehende Verfügbarkeit interessant halten.
  • Man kann mit Dingen mit Unterhaltungswert schöne Kindergeburtstage und Familienfeste gestalten.

Wo findet man die Bibliothek der Dinge?
Sie ist in die Ortsbücherei Großbettlingen integriert. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Wer ist Träger der Bibliothek der Dinge?
Träger ist die Gemeinde Großbettlingen, abgewickelt wird die Bibliothek der Dinge durch die Ortsbücherei in Zusammenarbeit mit dem Klimaforum Großbettlingen, das auch die Einrichtung initiierte.

Wie funktioniert die Ausleihe?          

  • Die Ausleihe ist nur mit einem gültigen Büchereiausweis während der Öffnungszeiten der Ortsbücherei Großbettlingen in deren Räumen möglich, im Übrigen aber kostenlos.
  • Die Entleihenden müssen 16 Jahre alt sein.
  • Es dürfen mehrere Gegenstände gleichzeitig ausgeliehen werden.
  • Eine Vormerkung auf ein bestimmtes Datum ist nicht möglich.
  • Verbrauchmaterialien (Batterien, Seifenblasenflüssigkeit etc.) sind von den Benutzer*innen selbst zu beschaffen.
  • Beachten Sie Sicherheitsanweisungen und Bedienungsanleitungen!
  • Behandeln Sie die ausgeliehenen Gegenstände mit Sorgfalt; benutzen Sie die Gegenstände nur zu dem ihnen eigenen Zweck.
  • Die Benutzer*innen sind für die ausgeliehenen Dinge verantwortlich und haften für Schäden und Verlust.
  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung unsererseits wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Entliehene Dinge müssen bei der Rückgabe vollständig, funktionstüchtig und sauber sein!
  • Ergänzend gilt die Büchereinutzungsordnung der Gemeinde Großbettlingen sinngemäß.

Was kann man alles ausleihen?
Derzeit haben wir im Bestand:

Energiemessgerät, Laminiergerät, Beschriftungsgerät; Laser-Entfernungsmesser, Baustrahler, Heißluftpistole, Beschriftungsgerät, Eismaschine, Kinderreisebett, Kindersitzerhöhung, Dialeinwand, Wavebord, Jonglierbälle, Schwungtuch, Seifenblasenmaschine, Buttonmaschine, Diskokugel, Schokoladenbrunnen, Tortenset, Popcornmaschine.

Siehe auch hier.

Zu guter Letzt:
Haben Sie Wünsche, was noch in die Bibliothek der Dinge eingestellt werden könnte, lassen Sie es uns wissen. Wir sind für Rückmeldungen dankbar. Die Kontaktmöglichkeit finden Sie rechts oben.