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07.08.2012 Grundsteuer


Bitte beachten Sie die Fälligkeitstermine für die Grundsteuerraten:

Grundsteuer
Die Grundsteuer ist in vier gleichen Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu bezahlen. Der Fälligkeitstermin für Jahreszahler ist der 01.07. Anträge auf Jahreszahlung können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis Mitte November vorliegen.

Wenn Sie Ihr Grundstück während des Jahres verkaufen, sind Sie nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes für das ganze Jahr noch Steuerschuldner. Erst ab dem Folgejahr wird die Grundsteuer auf den neuen Eigentümer umgeschrieben.

Wir bitten Sie den Betrag rechtzeitig unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Frau Bätje, Schweizerhof 2, 72663 Großbettlingen, Telefon 07022-94345-13, Email: m.baetje@grossbettlingen.de wenden.


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